§ 2130 BGB, Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht
Paragraph 2130 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Vorerbe ist nach dem Eintritt der Nacherbfolge verpflichtet, dem Nacherben die Erbschaft in dem Zustand herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt. Auf die Herausgabe eines landwirtschaftlichen Grundstücks findet die Vorschrift des § 596a, auf die Herausgabe eines Landguts finden die Vorschriften der §§ 596a, 596b entsprechende Anwendung.


(2) Der Vorerbe hat auf Verlangen Rechenschaft abzulegen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
BGB a) Funktion b) Abgrenzung zu Ersatzerbfolge und Schlusserbfolge c) Stellung des Vorerben aa) Verfügungsrecht und Verfügungsbeschränkungen, §§ 2112 ff. BGB bb) Befreiung des Vorerben, § 2136 BGB cc) Surrogation, § 2111 BGB dd) Herausgabepflicht gegenü

übersicht fall 9 - Juristisches Repetitorium Hemmer

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/35__10225_Erbrecht-141209.pdf
Bedingung (Nacherbfall) ist der Vorerbe berufen. Klausurrelevant sind. • die dingliche Surrogation des § 2111 BGB. • die Verfügungsbeschränkungen des Vorerben, §§ 2113 ff (Beachten Sie, dass von. § 2113 II BGB nicht befreit werden kann, e contrario 2136

6: Gewillkürte Erbfolge III – Inhalt des Testaments - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung6.pdf
892, 932 BGB; beachte aber § 51 GBO!) bb) Befreiung des Vorerben, § 2136 BGB. -. Auslegungsregeln des § 2137 Abs. 1 und 2 BGB. -. Keine Befreiung von § 2113 Abs. 2 BGB! cc) Surrogation, § 2111 BGB dd) Herausgabepflicht gegenüber dem Nacherben und Haftung

Herausgabeansprüche - hemmer.shop

https://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/Herausgabeansprueche_6_auflage.pdf
V. Besonderheiten bei der Herausgabe durch den Beauftragten (§ 667 BGB) und ähnlichen Fällen . .... C. Herausgabeansprüche aus unechter GoA (Geschäftsanmaßung), § 687 II BGB ....................... 29 ..... C. Herausgabeanspruch des Nacherben gegen den V

Privatdozent Dr. Stefan J. Geibel Wintersemester ... - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=2475
S könnte gegen F einen Anspruch auf Herausgabe aller Gegenstände des Nachlasses seines. Vaters E gemäß § 2130 I 1 BGB mit der erhobenen Klage erfolgreich geltend machen, so- fern S durch wirksame testamentarische Verfügung zum Nacherben nach F eingesetzt


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2130 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Der gesetzliche Herausgabeanspruch des Nacherben ist daher nicht auf Verschaffung des Eigentums gerichtet, daher nicht schuldrechtlicher, sondern erbrechtlicher Natur und ähnelt dem Erbschaftsanspruch nach § 2018 BGB. Anders als der Erbschaftsanspruch ri

§ 2130 BGB Herausgabepflicht nach dem Eintritt ... - Erbrecht Ratgeber

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2130-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2130 BGB Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2130 BGB Herausgabepflicht nach dem Eintritt der ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93802.htm
(1) Der Vorerbe ist nach dem Eintritt der Nacherbfolge verpflichtet, dem Nacherben die Erbschaft in dem Zustand herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt. Auf die Herausgabe eines.

BGB § 2130 Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2130/
20.07.2017 - 2130 Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht. (1) 1Der Vorerbe ist nach dem Eintritt der Nacherbfolge verpflichtet, dem Nacherben die Erbschaft in dem Zustande herauszugeben, der sich bei einer bis zur Hera

Adressat des erbrechtlichen Herausgabeanspruchs des § 2130 BGB ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/1994/OLG-Frankfurt-Ma...
Adressat des erbrechtlichen Herausgabeanspruchs des § 2130 BGB und der mit ihm verbundenen Schadensersatzanspruchs wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. OLG Frankfurt/Main (20 W 143/94). Datum: 25.04.1994. Fundstelle: DRsp I(174)285Nr. 5; DRsp I(174)28


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2130

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2130 BGB
    § 2130 Abs. 1 BGB oder § 2130 Abs. I BGB
    § 2130 Abs. 2 BGB oder § 2130 Abs. II BGB

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