§ 2113 BGB, Verfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen
Paragraph 2113 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde.


(2) Das Gleiche gilt von der Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die unentgeltlich oder zum Zwecke der Erfüllung eines von dem Vorerben erteilten Schenkungsversprechens erfolgt. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.


(3) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/2c9b62d7-6d32-4d39-8887-a7c38c016bed/115288-f...
08.11.2013 - a) Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück ist gem. § 2113 Abs. 1 BGB im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. Das Gleic

Der Schutz des Nacherben bei der Veräußerung ... - OPUS Würzburg

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06.12.2006 - Die Surrogation des § 2111 I 1 BGB ................................................................. 15 b. Der gutgläubige Erwerb nach §§ 2113 III, 892 I 2 BGB ......................................... 16 c. Das Innenverhältnis. ... Argument

Privatdozent Dr. Stefan J. Geibel Wintersemester ... - Uni Heidelberg

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send bedingter Vollerbe und aufschiebend bedingter Vorerbe. Das würde zur Verneinung der Verfügungsbeschränkung nach §§ 2113 ff. BGB führen. Kritik daran ist angebracht, weil dann die Auslegung der Wiederverheiratungsklausel als Anordnung einer Nacherbfo

Erbrecht Vorlesung 5 - Uni Trier

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26.06.2014 - das sonstige Vermögen des Vorerben erworben, § 2111 BGB. Der Vorerbe unterliegt darüber hinaus den Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB, von denen die wichtigste das Schenkungsverbot des § 2113 Abs. 2 BGB ist. Vollstreckungen in den Nachlass w

Juristisches Repetitorium hemmer

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/20__ErbR.pdf
Herausgabepflicht des Vorerben, §§ 2130 ff. II. Stellung des Vorerben. Grundsatz: Verfügungsrecht über die Erbschaft, § 2112 aber Beschränkungen: → insb. § 2113 BGB beachten: * Möglichkeit der Befreiung, § 2136 BGB. * gutgl. Erwerbs mögl, § 2113 III i.V.


Webseiten zum Paragraphen

Voraussetzungen und Folgen einer Vor- und Nacherbschaft | Advocatio

https://www.advocatio.de/vor-_und_nacherbschaft.html
So darf der Vorerbe Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen, die sich im Nachlass befinden, nur mit Zustimmung des Nacherben veräußern (§ 2113 Absatz 1 BGB). Zum Schutz des Nacherben wird im Grundbuch ein „Nacherbenvermerk“ eingetragen, mit der Folge,

Vor- und Nacherbfolge | Das Instrument der Vor- und Nacherbschaft ...

http://www.iww.de/erbbstg/gestaltungshinweis/vor-und-nacherbfolge-das-instrumen...
15.11.2012 - Schenkungen sind dem Vorerben generell verboten (§ 2113 Abs. 2 BGB). Gleiches gilt im Grundsatz für die entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung über Grundbesitz (§ 2113 Abs. 1 BGB). Von dem Verbot, entgeltlich über Grundbesitz zu verfügen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2113 Verfügungen ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
2113 BGB enthält für einige als besonders schwerwiegend angesehene, die Nacherbenrechte regelmäßig erheblich gefährdende Verfügungen Ausnahmen von dem in § 2112 BGB statuierten Grundsatz der Verfügungsfreiheit des Vorerben. Diese Ausnahmen sind abschließ

Vorerben von Beschränkungen befreien - Vor- und Nacherbschaft

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/befreiung.html
Der Vorerbe ist zwar vollwertiger Erbe, er ist aber in den §§ 2113 ff. BGB gleichzeitig zahlreichen gesetzlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem ihm anvertrauten Nachlass unterworfen. So ist es dem Vorerben zum Beispiel untersagt, über Immobilien

Vorerbschaft | Rechtslexikon zur Vorerbschaft - Flegl Rechtsanwälte

https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/vorerbschaft
Über zum Nachlass gehörende Grundstücke, Hypothekenforderungen sowie Grund- und Rentenschulden kann der Vorerbe nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen, §§ 2113 Absatz 1, 2114 BGB. Verfügt der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben über ein Grundstück,


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2113

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2113 BGB
    § 2113 Abs. 1 BGB oder § 2113 Abs. I BGB
    § 2113 Abs. 2 BGB oder § 2113 Abs. II BGB
    § 2113 Abs. 3 BGB oder § 2113 Abs. III BGB

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