Der Vorerbe kann über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände verfügen, soweit sich nicht aus den Vorschriften der §§ 2113 bis 2115 ein anderes ergibt.
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https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
c) Stellung des Vorerben aa) Verfügungsrecht und Verfügungsbeschränkungen, §§ 2112 ff. BGB bb) Befreiung des Vorerben, § 2136 BGB cc) Surrogation, § 2111 BGB dd) Herausgabepflicht gegenüber dem Nacherben und Haftung,. §§ 2130 ff. BGB d) Eintritt der Nach
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2013-GrUeb/Fall_5.pdf
Bei Versterben des M: • T als nicht befreite Vorerbin → Verfügungsbeschränkungen nach § 2112 ff. BGB. • Testamentsvollstreckung → Verfügungsbeschränkungen nach § 2211, Vollstre- ckungsbeschränkungen nach § 2214 BGB. – Bei Versterben der T: Nachlass von M
https://www.soldan.de/media/pdf/b3/d4/02/9783406695001_inh.pdf
Dr. Peter Bassenge: 35.–75. Auflage; BGB §§ 854–1296; EGBGB Art. 96, 120, 124, 181, 182, 184, 187,. 189, 229 § 18 Abs. 2 und 3, § 21; Unterlassungsklagengesetz; Erbbaurechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz;. Dr. Kurt Bunge† (in Gemeinschaft mit Radtke): 1
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Palandt-Buergerliches-Geset...
22.10.2014 - EGBGB Art. 64, 227, 239. Erbrechtsverordnung (teilweise). Verzeichnis der ausgeschiedenen Bearbeiter. Dr. Otto Palandt †: 1.–10. Auflage; Gesamtredaktion und Einleitung;. Dr. Kurt Bunge† (in Gemeinschaft mit Radtke): 1. und 2. Auflage; BGB §
http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/07/L%C3%B6sung-Fall-2-Ehegatt...
(den der Dritte als Vollerbe erhält). Vermögen des Erstversterbenden fließt in das Vermögen des Letztversterbenden. Beachte: Im Zweifel gilt das Einheits- prinzip, § 2269 I BGB! Konsequenzen. 1. Beschränkungen des Vorerben. §§ 2112 ff BGB. 2. Nacherbe er
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2112-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2112 BGB Verfügungsrecht des Vorerben - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-3/Verfuegungsrecht-des-Vorerb...
2112 Verfügungsrecht des Vorerben. Der Vorerbe kann über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände verfügen, soweit sich nicht aus den Vorschriften der §§ 2113 bis 2115 ein anderes ergibt.
http://www.iww.de/erbbstg/gestaltungshinweis/vor-und-nacherbfolge-das-instrumen...
15.11.2012 - Aus dem Trennungsprinzip folgt weiter ein Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen durch Eigengläubiger des Vorerben (§ 2115 BGB) in das Vorerbenvermögen. Nach § 2112 BGB kann zwar der Vorerbe über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände verfügen
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Der Begriff der Verfügung in § 2112 BGB ist technisch zu verstehen und meint die dingliche Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung und Aufgabe der zum Nachlass gehörenden Sachen und Rechte. Reine Verwaltungshandlungen und schuldrechtliche Verpflichtungsg
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93784.htm
Der Vorerbe kann über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände verfügen, soweit sich nicht aus den Vorschriften der §§ 2113 bis 2115 ein anderes ergibt.