§ 211 BGB, Ablaufhemmung in Nachlassfällen
Paragraph 211 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren über den Nachlass eröffnet wird oder von dem an der Anspruch von einem oder gegen einen Vertreter geltend gemacht werden kann. Ist die Verjährungsfrist kürzer als sechs Monate, so tritt der für die Verjährung bestimmte Zeitraum an die Stelle der sechs Monate.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Seminararbeit Verjährung

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/patrickschmitz.doc
1) Vorschriften ohne Gesetzesangabe sind im folgenden solche des BGB i.d.F. vom 1.1.2002; Vorschriften mit der Angabe a.F. sind solche des BGB in der davor geltenden Fassung. ...... 211 regelt die Ablaufhemmung der Verjährung von Ansprüchen, die zu einem


PDF Dokumente zum Paragraphen

Beginn der Ablaufhemmung in Nachlassfällen gem. § 211 BGB bei ...

http://www.dr-klassen.de/Resources/Anmerkung%20zu%20BGH%20IV%20ZR%20348_13.pdf
04.06.2014 - Problem: Gem. § 211 S. 1 Alt. 1 BGB tritt die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nach- lass gehört oder sich gegen den Nachlass richtet, nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von "dem Erben" an

Merkblatt für Finder Anlässlich der Vorschriften des Bürgerlichen ...

https://www.dus.com/~/media/fdg/dus_com/reisende/services/flughafen_von_a-z/fun...
Anlässlich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB über den Fund in Behörden und in einer dem öffentlichen Verkehr dienenden. Verkehrsanstalten (§§ 978 bis 982 BGB), die entsprechend dem Hinweis in der Flughafenbenutzungsordnung FBO auch für d

RÜ 04/2012 - Alpmann Schmidt

https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201204.pdf
211. Rechtsprechung. § 439 BGB. Kein unmittelbarer Anspruch des Käufers auf Ersatz der. Ausbaukosten einer mangelhaften Sache. BGH, Urt. v. 21.12.2011 – VIII ZR 70/08. Fall. Der Kläger kaufte bei der Beklagten, die einen Baustoffhandel betreibt, 45,36 m²

DGUV Information 211-041 „Sicherheits- und ... - BG BAU-Medien

http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/211_041.pdf
Eine Auswahl der in den Normen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung enthaltenen Sicherheitszeichen wurde in die aktuelle Arbeitsstättenregel „Sicherheits- und. Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (ASR A1.3; Ausgabe: Februar 2013 GMBl 2013, S.

Zivilrecht unter europäischem Einfluss - Wiedmann ... - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/gebauerwiedmann_inhalt.pdf
173. Wendt Nassall. Kapitel 7: Haustürgeschäfte (§§ 312, 312a, 355ff. BGB) .................................... 211. Thomas Wiedmann. Kapitel 8: Fernabsatzverträge (§§ 312b bis 312d, 241a, 355ff. BGB) ................ 249. Boris Schinkels. Kapitel 9: Ele


Webseiten zum Paragraphen

§ 211 BGB Ablaufhemmung in Nachlassfällen Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91863.htm
Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 211 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzve

Verjährung und Ablaufhemmung im Erbfall | Rechtslupe

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/erbrecht/verjaehrung-und-ablaufhemmung-im-...
07.07.2014 - Die Ablaufhemmung des § 211 Satz 1 Alt. 1 BGB beginnt im Falle mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB) in dem Zeitpunkt, in dem der jeweils in Anspruch genommene Erbe die Erbschaft angenommen hat. Auf

BGB § 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_211/
20.07.2017 - 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen. 1Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erbe

Verjährung | Ablaufhemmung gem. § 211 BGB hat bei mehreren ...

http://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/verjaehrung-ablaufhemmung-gem-2...
28.08.2014 - Die Ablaufhemmung des § 211 S. 1 1. Alt. BGB beginnt im Fall mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB) in dem Zeitpunkt, in dem der jeweils in Anspruch genommene Erbe die Erbschaft angenommen hat. Auf de


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 5: Verjährung › Titel 2: Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung › § 211

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 211 BGB
    § 211 Abs. 1 BGB oder § 211 Abs. I BGB

  • Werbung