Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft, so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt.
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http://www.ra-stahl.de/Verjaehrung-neu.doc
BGB. - Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen. Selbstbestimmung gemäß § 208 BGB. Daneben stellt § 213 BGB klar, dass die Hemmung bzw. der Neubeginn der. Verjährung auch auf Ansprüche anwendbar sind, die neben dem ursprünglic
https://www.prinz.law/static/urteile/pdf//bgh/VII_ZR_219-77.pdf
27.04.1978 - BGB §§ 202, 208; ZPO § 840 a) Gibt der Drittschuldner gegenüber dem Pfändungsgläubiger, dem die Forderung zur Einziehung überwiesen ist, ein. Anerkenntnis gemäß § 208 BGB ab, so wird dadurch die. Verjährung unterbrochen. b) Durch eine zwisch
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703646.pdf
09.11.2010 - BGB (Schadensersatzpflicht bei Verletzung des sexuellem. Selbstbestimmungsrecht) und § 823 Absatz 2 BGB (Scha- densersatzpflicht wegen Verstoßes gegen § 174 ff. StGB). Zwar ist aufgrund von § 208 BGB die Verjährung von An- sprüchen wegen der
http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/bgr/bgr_208.pdf
BGR 208. 3. Vorbemerkung. Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in sicherheitstechni- schen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der. Türkei
http://www.aba-fachverband.org/fileadmin/user_upload_2008/recht/Glossar_Verjaeh...
Weitere Hemmungsgründe ergeben sich aus den §§ 205-208 BGB (z.B. höhere Gewalt, familiäre Gründe). Die Verjährung beginnt in voller Länge neu zu laufen (Neubeginn der Verjährung), wenn der Schuldner einen Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sic
http://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/becker/materialien/vorlesung...
Neben Schlechtleistung praktisch wichtigste Form der Leistungsstörung. •. Vorrang der Naturalerfüllung. • außerdem u.U. Verzugsschaden aus §§ 208 I, II, 286 BGB. B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach § 286 BGB. I. Nichtleistung trotz Fälligkeit un
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/208
1Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. 2Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 208 – Hemmung der Verjährung. [1]Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. [2]Lebt der Gläubiger von Ans
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_208/
20.07.2017 - 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. 1Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Gläubigers gehemmt. 2Le
https://www.otto-schmidt.de/news/zivil-und-zivilverfahrensrecht/zu-den-vorausse...
30.03.2015 - Der BGH hat sich mit den Voraussetzungen eines Anerkenntnisses i.S.v. § 208 BGB a.F. bzw. § 212 Abs. 1 Nr. 1 n.F. auseinandergesetzt. Danach bedarf es bei der Frage, ob ein Anerkenntnis vorliegt, stets einer umfassenden Würdigung der Umständ
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_BGB_208G0&id=%A7%20...
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