(1) Hat der Erblasser angeordnet, dass der eingesetzte Erbe die Erbschaft erst mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses erhalten soll, ohne zu bestimmen, wer bis dahin Erbe sein soll, so sind die gesetzlichen Erben des Erblassers die Vorerben.
(2) Das Gleiche gilt, wenn die Persönlichkeit des Erben durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt werden soll oder wenn die Einsetzung einer zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugten Person oder einer zu dieser Zeit noch nicht entstandenen juristischen Person als Erbe nach § 2101 als Nacherbeinsetzung anzusehen ist.
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http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/erbr/uebung.pps
1924 III: Erbfolge nach Stämmen, erbt anstelle von Benny (Eintrittsprinzip). § 1924 II: Erbfolge nach Stämmen, von Klausi verdrängt (Repräsentationsprinzip). Gesetzliche Erben 1. Ordnung (§ 1924 BGB) und Ehegattenerbrecht (§ 1931 BGB). 7 existierende Stä
https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/ab844dee-3131-40d4-b1b9-ef373f934281/141647-...
DNotI. Gutachten-Abruf-Dienst. Deutsches Notarinstitut. Gutachten des Deutschen Notarinstituts. Abruf-Nr.: 141647 letzte Aktualisierung: 8. Mai 2015. BGB § 880; GBO § 45; GBV § 18. Rangtausch zweier Grundpfandrechte; Eintragung der Rangänderung beim zurü
http://www.uni-giessen.de/~g11100/ErbRTeil2.pdf
3. Vertiefung Erbrecht. WS 2004/2005. Prof. Dr. Martin Lipp. 2. Gesetzliche Erbfolge neben gewillkürter Erbfolge. - Einsetzung auf Bruchteile, die die Erbschaft nicht erschöpfen (§ 2088 I, II BGB). - Neben Vor- oder Nacherbschaft (§ 2104 BGB, gesetzliche
http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-5-2011.pdf
3 § 2278 Absatz 2 BGB beim Erbvertrag; § 2270 Absatz 3 BGB beim ... iSd § 2352 BGB. 14 Allerdings ist eine gesetzliche Vertretung zulässig siehe § 2347 BGB unter dem weiteren Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung. 15 OLG Hamm ...... Bamberger/Roth
https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/8404.pdf
01.03.2017 - BGB). § 1964 BGB legt nach der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung dem. Nachlassgericht eine Erbenermittlungspflicht aber nur für die Fälle auf, in denen der. Fiskus als gesetzlicher Erbe oder Vorerbe(§ 2105 BGB) in Betracht kommt.
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/marotzke/zur%20perso...
19.05.2011 - Bearbeitung der §§ 1967 - 1974 BGB (jetzt Dutta), der §§ 1975 - 2017. BGB (jetzt Dobler) u. der §§ 2058 - 2063 BGB (Marotzke) ist 2016 erschienen. 7. ..... JZ 2015, 597 – 606. Vorgetragen im Rahmen des von der Fakultät für Rechtswissenschaft
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift bildet das Pendant zu § 2104 BGB. Sie ergänzt die hinsichtlich der Person des Vorerben unvollständige Anordnung einer Nacherbfolge. Weil das BGB keine herrenlose (ruhende) Erbschaft kennt, muss der Platz des Vorerben notwendig besetzt sein
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2105/
19.07.2002 - 2105 Gesetzliche Erben als Vorerben [1]. (1) Hat der Erblasser angeordnet, dass der eingesetzte Erbe die Erbschaft erst mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses erhalten soll, ohne zu bestimmen, wer bis dahin Erbe sein s
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-41757?vie...
27.11.2015 - ... eine herrenlose Wildkatze (§ 960 BGB) gehandelt habe. Letzteres sei bereits nach allgemeiner Lebenserfahrung sehr unwahrscheinlich. Weiter sei in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Juli 1977 (Az. IC2
http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/grundl...
2106 BGB - Eintritt der Nacherbfolge. (1) Hat der Erblasser einen Nacherben eingesetzt, ohne den Zeitpunkt oder das Ereignis zu bestimmen, mit dem die Nacherbfolge eintreten soll, so fällt die Erbschaft dem Nacherben mit dem Tod des Vorerben an. (2) 1Ist
https://www.zip-online.de/heft-43-2010/zip-2010-2105-wirkung-der-genehmigungsfi...
ZIP 2010, 2105. RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln0723-9416Zeitschrift für WirtschaftsrechtZIP2010RechtsprechungInsolvenz- und SanierungsrechtInsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 130; BGB §§ 182, 183, 184, 185;