§ 2102 BGB, Nacherbe und Ersatzerbe
Paragraph 2102 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Einsetzung als Nacherbe enthält im Zweifel auch die Einsetzung als Ersatzerbe.


(2) Ist zweifelhaft, ob jemand als Ersatzerbe oder als Nacherbe eingesetzt ist, so gilt er als Ersatzerbe.


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Fax - Abfrage - DNotI

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/1b5a20b6-19a0-4d4c-89f0-4e301b931755/1217.pdf
14.06.2004 - BGB §§ 2270, 2102. Gemeinschaftliches Testament - Trennungslösung - Nacherben als Ersatzerben des überle- benden Ehegatten. Wie Sie uns mitteilten, liegt Ihnen eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung folgenden Inhalts vor: „Wir, die Eh

Inhaltsverzeichnis - Beck-Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/zusatzinfos/3406521517_prjqlajfgfdawfibg.pdf
19 a) Verhältnis von § 2102 Abs. 1 zu § 2069 und § 2094 BGB........ 19 b) Der noch nicht vorhandene Nacherbe als Ersatzerbe gemäß. § 2102 Abs. 1 BGB ..................................................................... ... d) Verhinderung der Vollerbenst

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 1 Bf 144/08 21 K 2102/07 T ...

http://justiz.hamburg.de/contentblob/2035012/data/1bf144-08.pdf
2 BBesG i.V.m. § 818 Abs. 3 BGB auf Entreicherung berufen. Denn er sei im Rechtssinne bösgläubig gewesen. Er hätte den Mangel des recht- lichen Grundes für die Überzahlung erkennen müssen. Der an ihn aus- gezahlte Familienzuschlag der Stufe 1 sei in der

6: Gewillkürte Erbfolge III – Inhalt des Testaments - Uni Regensburg

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6: Gewillkürte Erbfolge III – Inhalt des Testaments. Wintersemester 2006/2007. Priv.-Doz. Dr. Guido Pfeifer. 19. 3. Einsetzung als Ersatzerbe, § 2096 BGB. -. Wegfall eines Erben. -. Anordnung des Erblassers. (Auslegungsregeln in §§ 2102 Abs. 1 und 2, 206

Causa Curiana - jura | Uni Bonn

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... Crassus (si verba, non rem se- queremur, confici nihil posset, Cic. de orat. 1,243) für die gesetzlichen Erben: Quintus Mucius Scaevola verba-voluntas-Problem: Geht es bei der Testamentsausle- gung mehr um das geschriebene Wort oder mehr um den dar-


Webseiten zum Paragraphen

§ 2102 BGB Nacherbe und Ersatzerbe - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2102-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2102 BGB Nacherbe und Ersatzerbe - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

§ 2102 BGB Nacherbe und Ersatzerbe Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93774.htm
(1) Die Einsetzung als Nacherbe enthält im Zweifel auch die Einsetzung als Ersatzerbe. (2) Ist zweifelhaft, ob jemand als Ersatzerbe oder als Nacherbe eingesetzt ist, so gilt er als Ersatzerbe.

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2102 Nacherbe ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Bis zum Eintritt des Nacherbfalls treten dann ggf. anwachsungsberechtigte Miterben oder die gesetzlichen Erben des Erblassers in entsprechender Anwendung des § 2105 BGB an die Stelle des weggefallenen Vorerben. Eine Anwachsung unter Mitvorerben ist im Üb

Kommentierung zu § 2102 BGB –Nacherbe und Ersatzerbe– im frei ...

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2102 Nacherbe und Ersatzerbe. (1) Die Einsetzung als Nacherbe enthält im Zweifel auch die Einsetzung als Ersatzerbe. (2) Ist zweifelhaft, ob jemand als Ersatzerbe oder als Nacherbe eingesetzt ist, so gilt er als Ersatzerbe.

Oberlandesgericht | Nacherbfall und Einsetzung nach dem zuletzt ...

http://www.iww.de/erbbstg/archiv/oberlandesgericht-nacherbfall-und-einsetzungna...
Oberlandesgericht. Nacherbfall und Einsetzung nach dem zuletzt Verstorbenen. Die Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB ist auch anwendbar, wenn sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Vorerben und einen oder mehrere Dritte, et


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2102

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2102 BGB
    § 2102 Abs. 1 BGB oder § 2102 Abs. I BGB
    § 2102 Abs. 2 BGB oder § 2102 Abs. II BGB

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