§ 2104 BGB, Gesetzliche Erben als Nacherben
Paragraph 2104 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Erblasser angeordnet, dass der Erbe nur bis zu dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses Erbe sein soll, ohne zu bestimmen, wer alsdann die Erbschaft erhalten soll, so ist anzunehmen, dass als Nacherben diejenigen eingesetzt sind, welche die gesetzlichen Erben des Erblassers sein würden, wenn er zur Zeit des Eintritts des Zeitpunkts oder des Ereignisses gestorben wäre. Der Fiskus gehört nicht zu den gesetzlichen Erben im Sinne dieser Vorschrift.


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2105 BGB -> gesetzliche Erben - Stephan Lorenz

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Bedingte Nacherbeneinsetzung ohne Benennung des Nacherben; Wiederverheiratungsklausel. Wiederverheiratungsklausel. Rspr.: Auflösend bedingte Vollerbeneinsetzung, aufschiebend bedingte Vorerbeneinsetzung (BGHZ 96, 198; Arg.: § 2075 BGB). (Aufsch. bedingte


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Satzungsentwurf PAUL kocht! 24.09.2104

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Senat dagegen offen gelassen (NJW 2016, 2104 Rn. 13). bb) Auf den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB hat der BGH – in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur – die Vorschrift des § 283 BGB in der Fassung vor dem. Inkrafttret

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Gesetzestext § 2104 BGB Gesetzliche Erben als Nacherben - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2104 Gesetzliche Erben als Nacherben - NWB Datenbank

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Titel 3: Einsetzung eines Nacherben. § 2104 Gesetzliche Erben als Nacherben. 1Hat der Erblasser angeordnet, dass der Erbe nur bis zu dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses Erbe sein soll, ohne zu bestimmen, wer alsdann die Erbschaft er

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    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2104

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2104 BGB
    § 2104 Abs. 1 BGB oder § 2104 Abs. I BGB

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