§ 2101 BGB, Noch nicht gezeugter Nacherbe
Paragraph 2101 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Ist eine zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugte Person als Erbe eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie als Nacherbe eingesetzt ist. Entspricht es nicht dem Willen des Erblassers, dass der Eingesetzte Nacherbe werden soll, so ist die Einsetzung unwirksam.


(2) Das Gleiche gilt von der Einsetzung einer juristischen Person, die erst nach dem Erbfall zur Entstehung gelangt; die Vorschrift des § 84 bleibt unberührt.


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9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

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bb) Befreiung des Vorerben, § 2136 BGB cc) Surrogation, § 2111 BGB dd) Herausgabepflicht gegenüber dem Nacherben und Haftung,. §§ 2130 ff. BGB d) Eintritt der Nacherbfolge, § 2106 BGB aa) Nacherbfall bb) Beerbung des ursprünglichen Erblassers cc) Nondum

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18.02.2014 - Wie sich aus § 2101 Abs. 1 S. 1 BGB ergibt, kann eine noch nicht gezeugte Person zum. Nacherben eingesetzt werden. Die Person muss dabei hinreichend bestimmt sein. Dies ist dann der Fall, wenn der erstgeborene Enkel des Erblassers zum Nacher

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14.06.2004 - Aus § 2101 BGB geht nämlich mittelbar hervor, daß zum Nacherben auch eine zur Zeit des Erbfalls noch nicht erzeugte Person eingesetzt werden kann. Da § 2108 Abs. 1 BGB die Vorschriften des § 1923 BGB auf die. Nacherbfolge für entsprechend an

Das Vermächtnis – ein Gestaltungsjuwel - IWW

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Deshalb werden durch § 2178 BGB der Anfall und die Fälligkeit des Ver- mächtnisses auf den Zeitpunkt der Geburt und nicht wie beim Erben nach. § 1923 Abs. 2 BGB auf den der Zeugung hinausgeschoben. Bei der Erbeinset- zung wäre der Bedachte nach § 2101 BG

6: Gewillkürte Erbfolge III – Inhalt des Testaments - Uni Regensburg

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(nach h.M. kein Verstoß gegen § 2065 BGB) cc) Nondum conceptus als Nacherbe, § 2101 BGB. -. Zweifelsregel des § 2101 Abs. 1 BGB. -. Nacherbfall mit Geburt gemäß § 2106 Abs. 2 S. 1 BGB dd) Gestaffelte Nacherbfolge und 30-Jahres-Grenze, § 2109 BGB e) Verer


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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2101 Noch nicht ...

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Die Auslegungsregel des § 2101 BGB greift nicht für die Frage, ob ein noch nicht Gezeugter überhaupt eingesetzt ist; dies ist nach allg. Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln. Im Übrigen muss der Erblasser auch bei Einsetzung eines noch nicht Gezeugten die

§ 2101 BGB Noch nicht gezeugter Nacherbe - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2101-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2101 BGB Noch nicht gezeugter Nacherbe - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2101 Noch nicht gezeugter Nacherbe - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2101/
2101 Noch nicht gezeugter Nacherbe [1]. (1) 1Ist eine zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugte Person als Erbe eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie als Nacherbe eingesetzt ist. 2Entspricht es nicht dem Willen des Erblassers, dass der Einge

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Erbe einsetzen - Erbschaft vor Geburt möglich - Erbrecht-Ratgeber

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Gemäß § 2101 Absatz 1 BGB ist nämlich im Zweifel anzunehmen, dass eine weder geborene noch gezeugte Person als so genannter Nacherbe eingesetzt werden soll, wenn sie vom Erblasser in seinem Testament als Erbe benannt wurde. Voraussetzung für eine solche


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 3: Einsetzung eines Nacherben › § 2101

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2101 BGB
    § 2101 Abs. 1 BGB oder § 2101 Abs. I BGB
    § 2101 Abs. 2 BGB oder § 2101 Abs. II BGB

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