§ 2058 BGB, Gesamtschuldnerische Haftung
Paragraph 2058 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Erben haften für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner.


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Erbengemeinschaft

http://www.mackenzie.de/attachments/article/12/erbr_erbengemeinschaft__haftung....
04.07.2009 - Der Zeitpunkt der Teilung des Nachlasses bildet im Hinblick auf die Haftung der Erben eine starke. Zäsur mit unterschiedlichen Regelungen für die Zeiträume davor oder nach. In jedem Falle haften die Erben für die gemeinschaftlichen Nachlassv

16: Mehrheit von Erben – Erbengemeinschaft - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung16.pdf
aa) Vorausempfänge, § 2050 BGB bb) Mitarbeit oder Pflegetätigkeit, § 2057a BGB. VII. Haftung der Miterben für Nachlassverbindlichkeiten, §§ 2058 ff. BGB. 1. Gesamtschuldnerische persönliche Haftung, § 2058 BGB. 2. Vorläufig beschränkte Haftung bis zur Te

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017957/zrV_2017_skript12.pdf
Haftung der Miterben für Nachlassverbindlichkeiten, §§ 2058 ff. BGB. 1. Gesamtschuldnerische persönliche Haftung, § 2058 BGB. 2. Vorläufig beschränkte Haftung bis zur Teilung, § 2059 BGB. 3. Haftung nach der Teilung, § 2060 BGB. Fall 19 (vgl. Leipold, Er

Lösungshinweise zu Fall 5.pdf

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Schließlich bleibt eine Haftung des E gegen G aus § 2058 BGB zu prüfen. E ist als testamentarischer Erbe unmittelbar Teil der Erbengemeinschaft nach A geworden. Da die. Rechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB kraft Gesetzes eintritt, entsteht die Haftung nach.

Download PDF - HKB Koblenz

http://www.hkb-koblenz.de/tl_files/hkb/pdfs/AnwZert_ErbR_2013-20.pdf
BGB. 2. Rechtsnatur des Pflichtteilsanspruchs. Im Unterschied zum Erbanspruch gewährt der. Pflichtteilsanspruch keine dingliche Beteiligung am Nachlass. Er ist kein Mindesterbteil, sondern lediglich ein schuldrechtlicher Geldanspruch ge- gen den/die Erbe


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Haftung der Miterben für Nachverbindlichkeiten | Advocatio

https://www.advocatio.de/haftung_des_miterben_fuer_nachlassverbindlichkeiten.ht...
Miterben haften gemäß § 2058 BGB für gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass ein Gläubiger die freie Wahl hat, welchen der Miterben er in Anspruch nimmt. Der Gläubiger ist nicht darauf verwiesen, Teilforderung

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2058 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Gesetzestext Die Erben haften für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner. A. Allgemeines Rz. 1 Der in § 2058 BGB niedergelegte Grundsatz der persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung der Miterben tritt neben die gesamthände

§ 2058 BGB Gesamtschuldnerische Haftung - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2058-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2058 BGB Gesamtschuldnerische Haftung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Kommentierung zu § 2058 BGB –Gesamtschuldnerische Haftung– im ...

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§ 2058 BGB, Gesamtschuldnerische Haftung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/2058
Titel 4 – Mehrheit von Erben → Untertitel 2 – Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern. Die Erben haften für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner. § 2057a BGB, Ausgleichungspflicht bei besonderen Leis


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 4: Mehrheit von Erben › Untertitel 2: Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern › § 2058

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2058 BGB
    § 2058 Abs. 1 BGB oder § 2058 Abs. I BGB

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