§ 2060 BGB, Haftung nach der Teilung
Paragraph 2060 Bürgerliches Gesetzbuch

Nach der Teilung des Nachlasses haftet jeder Miterbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil einer Nachlassverbindlichkeit:

1.
wenn der Gläubiger im Aufgebotsverfahren ausgeschlossen ist; das Aufgebot erstreckt sich insoweit auch auf die in § 1972 bezeichneten Gläubiger sowie auf die Gläubiger, denen der Miterbe unbeschränkt haftet;
2.
wenn der Gläubiger seine Forderung später als fünf Jahre nach dem in § 1974 Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt geltend macht, es sei denn, dass die Forderung vor dem Ablauf der fünf Jahre dem Miterben bekannt geworden oder im Aufgebotsverfahren angemeldet worden ist; die Vorschrift findet keine Anwendung, soweit der Gläubiger nach § 1971 von dem Aufgebot nicht betroffen wird;
3.
wenn das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet und durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendigt worden ist.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Nachlassinsolvenzverfahren

http://www.insolvencycourts.org/DL/Besonderheiten_des_Nachlassinsolvenzverfahre...
07.05.2013 - InsO, ergänzt durch die allgemeinen Regeln des Regelinsolvenzverfahrens. Hinzu kommen die Nachlassinsolvenz betreffenden Vorschriften des BGB: §§ 1975 – 1980, 1988 – 1992, 2000, 2005, 2013, 2060 Nr. 3 BGB. Stellung und Wesen. Der Schuldner.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Vollstreckung in Nachlassfällen nach Erbschaftsannahme

http://www.fh-guestrow.de/Personen/206/Nachlass.pdf
Dies gilt zumindest grundsätzlich auch noch nach einer Teilung des. Nachlasses (zu den Ausnahmen siehe § 2060 BGB). § 2059 I 1 BGB belegt, dass die Erben bis zur Erbauseinandersetzung Nachlass- gläubigern gegenüber nur mit ihrem Erbanteil haften; eine Vo

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017957/zrV_2017_skript12.pdf
BGB. 1. Gesamtschuldnerische persönliche Haftung, § 2058 BGB. 2. Vorläufig beschränkte Haftung bis zur Teilung, § 2059 BGB. 3. Haftung nach der Teilung, § 2060 BGB. Fall 19 (vgl. Leipold, Erbrecht, Fall 28):. Adalbert hinterlässt bei seinem Tod als Erben

Gutachten-Abruf-Dienst - beim Deutschen Notarinstitut!

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c04ac793-b13f-4edf-b055-5c9033fc537a/136126-f...
08.06.2017 - Gem. § 2059. Abs. 1 BGB gilt eine Haftungsbeschränkung nur bis zur Teilung des Nachlasses. Nach er- folgter Teilung des Nachlasses kommt eine Haftungsbeschränkung auf einen dem Erbteil entsprechenden Teil der Nachlassverbindlichkeit nur unte

erbengemeinschaft - IWW

https://www.iww.de/erbbstg/musterfaelle/checkliste-erbengemeinschaft-40-wichtig...
2058 bgb) als auch gegen alle Miterben auf befriedigung aus dem ungeteilten nachlass klagen (gesamthandsklage, § 2059 Abs. 2 bgb). „▫ nach der teilung des nachlasses haftet jeder Erbe nur noch unter den. Voraussetzungen der §§ 2060 ff. bgb für den seinem

16: Mehrheit von Erben – Erbengemeinschaft - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung16.pdf
BGB. 1. Gesamtschuldnerische persönliche Haftung, § 2058 BGB. 2. Vorläufig beschränkte Haftung bis zur Teilung, § 2059 BGB. 3. Haftung nach der Teilung, § 2060 BGB. Fall 19 (vgl. Leipold, Erbrecht, Fall 28):. Adalbert hinterlässt bei seinem Tod als Erben


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 2060 Haftung nach der Teilung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2060/
2060 Haftung nach der Teilung. Nach der Teilung des Nachlasses haftet jeder Miterbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil einer Nachlassverbindlichkeit: wenn der Gläubiger im Aufgebotsverfahren ausgeschlossen ist; das Aufgebot erstreckt sich ins

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2060 Haftung nach ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Daneben begründen §§ 2060, 2061 BGB für die dort aufgeführten Ausnahmefälle eine Einschränkung der grundsätzlich den ganzen Betrag umfassenden gesamtschuldnerischen Haftung des Miterben auf den seiner Erbquote entsprechenden Bruchteil der Verbindlichkeit

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2060 Haftu ... / C ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Anders als § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB stellt § 2060 BGB keine Einrede dar, sondern ist von Amts wegen zu berücksichtigen, sobald eine der Prozessparteien den entsprechenden Tatsachenvortrag in den Rechtsstreit eingebracht hat. Liegen die Voraussetzungen des

Haftung der Miterben für Nachverbindlichkeiten | Advocatio

https://www.advocatio.de/haftung_des_miterben_fuer_nachlassverbindlichkeiten.ht...
Miterben haften gemäß § 2058 BGB für gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass ein Gläubiger die freie Wahl hat, ... Nur so erreicht der Miterbe nach der Teilung eine bloß anteilige Haftung statt einer gesamtsch

umwelt-online: BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - 5. Erbrecht, 2060 ...

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/bgb/2060.htm
2060 Haftung nach der Teilung. Nach der Teilung des Nachlasses haftet jeder Miterbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil einer Nachlassverbindlichkeit: wenn der Gläubiger im Aufgebotsverfahren ausgeschlossen ist; das Aufgebot erstreckt sich ins


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 4: Mehrheit von Erben › Untertitel 2: Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern › § 2060

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2060 BGB
    § 2060 Abs. 1 BGB oder § 2060 Abs. I BGB

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