§ 2062 BGB, Antrag auf Nachlassverwaltung
Paragraph 2062 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Nachlassinsolvenzverfahren - Schultze & Braun

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1980 BGB, 317 InsO). □. □ bei dem zuständigen Insolvenzgericht, § 315 InsO (i.d.R. das. Amtsgericht am Wohnsitz des Erblassers) ! Schuldner =/ Erblasser. = Erbe(n) als Rechtsträger des unselbständigen. Nachlassvermögens. Antrag auf Nachlassverwaltung. (§

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

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Bürgerliches Gesetzbuch: BGB. Kommentar. Bearbeitet von. Prof. em. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner, Christian Berger, Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Prof. Dr. Heinz-. Peter Mansel, Prof. Dr. Astrid Stadler, Prof. Dr. Arndt Teichmann. 16. Auflage 2015. Buc

Die Erbauseinandersetzung - Mohr Siebeck

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In der Regel geht ein Nachlaß nicht auf einen einzigen, sondern auf mehrere Erben über. Das. Recht der Erbengemeinschaft und das Recht der Erbauseinandersetzung ist deshalb sowohl für die juristische Praxis als auch für die Wissenschaft von großer Bedeut

WuB 2 TITEL.pmd - WM Wirtschafts- und Bankrecht

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der Einpersonen-GmbH durch Verbot der Existenzgefährdung. BGH 17. 9. 2001. ; WuB II C. § 30 GmbHG 1.02/Querverweisung. (WM 2001, 2062). Burgard. 155. IV. Bürgerliches Recht und Handelsrecht. Herausgabe von an ein Vorstandsmitglied gezahlten Schmiergelder

BWNotZ - Württembergischer Notarverein e.V.

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Webseiten zum Paragraphen

§ 2062 BGB Antrag auf Nachlassverwaltung - Erbrecht

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BGB § 2062 Antrag auf Nachlassverwaltung - NWB Datenbank

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20.07.2017 - Titel 4: Mehrheit von Erben. Untertitel 2: Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern. § 2062 Antrag auf Nachlassverwaltung. Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden;

.§ 2062 BGB Antrag auf Nachlassverwaltung - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/2062-BGB-Antrag-auf-Nachlassverwaltung_62780
Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen wenn der Nachlass geteilt ist.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 4: Mehrheit von Erben › Untertitel 2: Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern › § 2062

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2062 BGB
    § 2062 Abs. 1 BGB oder § 2062 Abs. I BGB

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