(1) Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten oder nicht gelten soll.
(2) Der Erblasser kann die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen.
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http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-03325?all=False
27.01.2016 - 2065 Abs. 2 BGB unwirksamen testamentarischen. Regelung in eine auflösend bedingte Nacherbeneinsetzung. Normenkette: BGB § 140, § 2065 Abs. 2, § 2113. Leitsätze: 1. Die dem Vorerben eingeräumte Befugnis, die Nacherben aus einem von dem Erbla
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/35__12179_Erbrecht-Zusatzuebersichte...
2064, 2065 BGB: höchstpersönliches Rechtsgeschäft a). ⇒ Abgrenzung zwischen zulässiger Bezeichnung und unzulässiger Bestimmung schwierig. Nach Ansicht des BGH muß der Erblasser für eine zulässige Bezeichnung objektive. Kriterien vorgeben, die dem Dritten
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/779c9018-7914-4d60-9657-dca0422c6336/1272.pdf
14.06.2002 - Juni 2002. BGB §§ 2048, 2065, 2150, 2151 ff. Ermächtigung des Vorerben, die Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Nacherben durch letztwillige Verfügung zu regeln. I. Sachverhalt. Die ledige und kinderlose Erblasserin ist Eigentümerin
http://www.jura.uni-mainz.de/oechsler/Dateien/WS1516_Examinatorium_HandelsR_Skr...
Fall 8. (BGH, 16.6.2015 – XI ZR 243/13, BB 2015, 2065, Rn. 17 ff.): Victoria (V) hat Kerstin (K) einen Gebrauchwagen verkauft. Vereinbart ist ein Kaufpreis iHv. 10.000 € aus § 433 Abs. 2. BGB. K mindert den Kaufpreis wegen eines angeblichen Mangels nach
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/ErbR_Gliederung_4....
bei eigenen Verfügungen von Todes wegen § 2275 BGB. III. Höchstpersönlichkeit. 1. Formelle Höchstpersönlichkeit a) Keine Stellvertretung, §§ 2064, 2274 BGB b) Kein „testamentum mysticum“ (Bezugnahme). 2. Keine Bestimmung durch Dritte, § 2065 BGB a) Grund
http://www.iww.de/ee/archiv/testament-schutzbereich-und-grenze-des-grundsatzes-...
01.02.2007 - Der Erblasser muss ein Testament persönlich errichten, §§ 2064, 2065 BGB. Die mit dieser Vorschrift gesicherte Testierfreiheit stellt ein höchstpersönliches, unübertragbares ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2065/
Abschnitt 3: Testament. Titel 1: Allgemeine Vorschriften. § 2065 Bestimmung durch Dritte. (1) Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten oder nicht gelten soll. (2) Der Erbl
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Setzt der Erblasser eine Person ein, die er nicht namentlich benennt, welche die Beerdigung oder die Grabpflege übernimmt bzw. für die Einäscherung sorgt, ist diese Verfügung wegen Verstoßes gegen § 2065 BGB unwirksam. Auch eine Anordnung dahingehend, da
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/erben-bestimmen.html
Nach § 2065 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt nämlich folgendes: Der Erblasser kann die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen. Durch diese Vorsch
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/erblasser-testament.html
So ist es nach § 2065 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht möglich, dass der Erblasser in seinem Testament einer dritten Person die Entscheidung überträgt, ob das Testament überhaupt gelten soll. Ebenso wenig kann einem Dritten vom Erblasser das Re