§ 2068 BGB, Kinder des Erblassers
Paragraph 2068 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Erblasser seine Kinder ohne nähere Bestimmung bedacht und ist ein Kind vor der Errichtung des Testaments mit Hinterlassung von Abkömmlingen gestorben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an die Stelle des Kindes treten würden.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 10 ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Erbrecht-1922-2385-27-35-Beurk...
2068 4. – Erbenstellung Einl. 12; 1922 119. – Erbschaftsteuer Einl. 261. – ersatzberufene Abkömmlinge 2069 22 ff. – Ersatzerbberufung 2052 2. – Erstreckung auf Abkömmlinge 2069 38 ff. – gesetzliche Erben erster Ordnung 1924 1. – Nachrücken 1938 4 ff. – N

7: Gewillkürte Erbfolge IV – Auslegung und ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung7.pdf
a) Wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio), § 2084 BGB b) Teilweise Unwirksamkeit, § 2085 BGB c) Ergänzungsvorbehalt, § 2086 BGB. 2. Regeln für Zuwendungen a) Begünstigte, §§ 2066-2073 BGB. -. „Gesetzliche Erben“, § 2066 BGB. -. „Verwandte“, § 206

BGB §§ 570 b, 505 Abs. 2 Kostentragungspflicht des ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c5b66c13-266c-496f-b4d7-afb815dd0142/kostentr...
14.06.2004 - 505 Abs. 2 BGB auch erforderlich sei, daß der Makler vom Verkäufer beauftragt worden war und der Käufer in der Urkunde die Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung der Maklerprovision vertraglich übernommen hat (BGH NJW 1982, 2068, 2069; vgl

Schriftenverzeichnis - Juristische Fakultät

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/downloads/GOMILLE...
Edition 2015, Verlag C.H. Beck. 4.) Kommentierung der §§ 2064 bis 2068 BGB, in: Beck-Online.Großkommentar zum. Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), herausgegeben von Beate Gsell, Wolfgang Krüger,. Stephan Lorenz und Jörg Mayer, seit 1. Edition 2017, Verlag C.H

Antwort auf die Kleine Anfrage 2068 der Abgeordneten Muhsal AfD

http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/62743/polygamie-in-th%C3%BCri...
24.05.2017 - Die Kleine Anfrage 2068 vom 23. März 2017 hat folgenden Wortlaut: .... Gesetzbuch (BGB), § 172 Strafgesetzbuch, und Eheversprechen in Deutschland, die nicht vor dem Stan- desbeamten erfolgen, § 1310 Abs. 1 BGB, mithin auch allein religiös ge


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2068 Kinder des ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Die Vorschrift des § 2068 BGB gilt sowohl für Erbeinsetzungen als auch Vermächtnisse und Auflagen. Unerheblich ist, ob derartige Zuwendungen in einem Testament, gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag getroffen worden sind.

§ 2068 BGB Kinder des Erblassers - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2068-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2068 BGB Kinder des Erblassers - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

BGB § 2068 Kinder des Erblassers - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2068/
2068 Kinder des Erblassers. Hat der Erblasser seine Kinder ohne nähere Bestimmung bedacht und ist ein Kind vor der Errichtung des Testaments mit Hinterlassung von Abkömmlingen gestorben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Abkömmlinge insoweit bedacht

Gesetzestexte: § 2068 BGB Kinder des Erblassers - BandBoard.de

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Hat der Erblasser seine Kinder ohne nähere Bestimmung bedacht und ist ein Kind vor der Errichtung des Testaments mit Hinterlassung von Abkömmlingen gestorben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der geset

Erblasser setzt im Testament seine "Kinder" ein - Erbfolge?

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/kinder.html
Das Gesetz sieht auch für diese Konstellation in § 2068 BGB eine Auslegungsregel vor, die immer dann eingreift, wenn eine individuelle Auslegung des Inhalts des Testaments in dieser Frage zu keinem Ergebnis führt. Danach treten die Abkömmlinge des vorver


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 1: Allgemeine Vorschriften › § 2068

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2068 BGB
    § 2068 Abs. 1 BGB oder § 2068 Abs. I BGB

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