§ 2066 BGB, Gesetzliche Erben des Erblassers
Paragraph 2066 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Erblasser seine gesetzlichen Erben ohne nähere Bestimmung bedacht, so sind diejenigen, welche zur Zeit des Erbfalls seine gesetzlichen Erben sein würden, nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile bedacht. Ist die Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins gemacht und tritt die Bedingung oder der Termin erst nach dem Erbfall ein, so sind im Zweifel diejenigen als bedacht anzusehen, welche die gesetzlichen Erben sein würden, wenn der Erblasser zur Zeit des Eintritts der Bedingung oder des Termins gestorben wäre.


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9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69359535/zrV_2017_skript6.pdf
II. Besondere erbrechtliche Auslegungs- und Ergänzungsregeln. 1. Regeln für Verfügungen im Allgemeinen a) Wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio), § 2084 BGB b) Teilweise Unwirksamkeit, § 2085 BGB c) Ergänzungsvorbehalt, § 2086 BGB. 2. Regeln für

7: Gewillkürte Erbfolge IV – Auslegung und ... - Uni Regensburg

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1. Regeln für Verfügungen im Allgemeinen a) Wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio), § 2084 BGB b) Teilweise Unwirksamkeit, § 2085 BGB c) Ergänzungsvorbehalt, § 2086 BGB. 2. Regeln für Zuwendungen a) Begünstigte, §§ 2066-2073 BGB. -. „Gesetzliche

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 10 ...

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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 10: · Erbrecht §§ 1922-2385, §§ 27-35 ..... Soweit nach den Auslegungsregeln der §§ 2066 ff. diejenigen. Personen bedacht sind, die zum ... Gebärmutter einer Frau konnten die Verfasser des BGB noc

§ 8 Auslegung und Anfechtung des Testaments

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Vertiefung Erbrecht. WS 2004/2005. Prof. Dr. Martin Lipp b. Bestimmung des Bedachten (§§ 2066ff., 2087ff. BGB). - §§ 2069, 2074, 2108 II BGB. Fall 14. Testament des E. F = Alleinerbin. S = Nacherbe, wenn F binnen 5 Jahren nach. Tod des E heiratet. E ✞. F

57 Abs. 2 ZPO, § 29 BGB Bei einer Klage gegen ... - Justiz in Sachsen

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kommt der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 57 Abs. 2 ZPO Vorrang vor einer Notgeschäftsführerbestellung nach § 29 BGB analog zu. OLG Dresden, Beschluss vom 11.12.2001 - 2 W 1848/01 -. ³. ³. ³. ³. ³. ³. ³. ³ Oberlandesgericht. ³. ³. ³. ³ Dres


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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2066 Gesetzliche ...

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Durch die Regelung des § 2066 BGB erhält eine Zuwendung an die "gesetzlichen Erben" auch dann einen eindeutigen Sinn, wenn nicht eindeutig ermittelt werden kann, wen der Erblasser zu seinen gesetzlichen Erben rechnete, vor allem in den Fällen, in denen s

"Gesetzlichen Erben" im Testament - Welche Erbfolge?

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Um für solche Fälle Klarheit zu schaffen, enthält das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in § 2066 BGB eine Ergänzungs- und Auslegungsregel. Danach sind bei der Einsetzung der gesetzlichen Erben ohne jede weitere Bestimmung diejenigen Personen nach dem Verhäl

BGB § 2066 Gesetzliche Erben des Erblassers - NWB Datenbank

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2066 Gesetzliche Erben des Erblassers. 1Hat der Erblasser seine gesetzlichen Erben ohne nähere Bestimmung bedacht, so sind diejenigen, welche zurzeit des Erbfalls seine gesetzlichen Erben sein würden, nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile bedac

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2066 BGB
    § 2066 Abs. 1 BGB oder § 2066 Abs. I BGB

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