§ 2069 BGB, Abkömmlinge des Erblassers
Paragraph 2069 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden.


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GUTACHTEN Dokumentnummer: 12103 letzte Aktualisierung: 06.05 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/c1204e08-aa98-4af3-b556-c1e51fd2b843/12103.pdf
Dokumentnummer: 12103 letzte Aktualisierung: 06.05.2004. BGB §§ 2069, 2075, 2269, 2270. Rechtsfolge des Verstoßes gegen eine Pflichtteilsklausel; Ersatzberufung; Bindungswir- kung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich Pflichtteilsklauseln; Abä

Leitsatz: §§ 2069, 2099 BGB Zu einem Fall, in dem ... - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/17W1094.10.pdf
Leitsatz: §§ 2069, 2099 BGB. Zu einem Fall, in dem nach Ausschlagung eines testamentarisch berufenen. Miterben der grundsätzliche. Vorrang des. Ersatzerbenrechts vor dem Anwachsungsrecht nicht zum Tragen kommt. OLG Dresden, Beschluss vom 15.11.2010 – 17

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69193984/zrV_2017_skript5.pdf
(2) Ersatznacherbfolge, § 2069 BGB bb) Versterben des Nacherben zwischen Erbfall und Nacherbfall: Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft, § 2108 Abs. 2 BGB. (im Zweifel Vorrang vor § 2069 BGB). Fall 9 (vgl. Leipold, Erbrecht, Fall 3 zu § 19):. Die 2003

BGB - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Erbrecht-1922-2385-BeurkG-27-3...
2069 19 ff.; erstverstorbener Ehegatte 2069 5; gesetzliche Erben erster Ordnung 1924 1;. Nachrücken 1938 4 ff.; 2069 34; namentliche. Nennung im Testament 2069 7; nicht bedach- te Abkömmlinge 2070 5; Pflichtteilsrecht. 1937 18; 2303 11, 15, 26 ff.; Sonde

Erbrecht Vorlesung 6 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_6_ppt.pdf
11.06.2015 - N1K1 und N1K2 sind nicht im Testament genannt. Handelte es sich bei N1 um ein Kind von E, würde § 2069 BGB als (widerlegliche). Zweifelsregel dessen Kinder als Ersatzerben sehen. § 2069 BGB gilt aber nur bei den Abkömmlingen des E. Hier ist


Webseiten zum Paragraphen

Richtige Anwendung der Auslegungsregeln § 2069 BGB und ... - IWW

http://www.iww.de/erbbstg/archiv/ersatzerbeinsetzung-richtige-anwendung-der-aus...
Die Auslegungsregel des § 2069 BGB darf grundsätzlich erst angewandt werden, wenn im Testament kein Ersatzerbe bestimmt ist und durch Auslegung auch außerhalb der Urkunde ...

Wer erbt beim Wegfall der Abkömmlinge? - Deutsche Anwaltshotline

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102323-wer-erbt-beim-wegf...
14.05.2010 - Setzt ein Erblasser seine Abkömmlinge als Erben ein und fällt einer der Abkömmlinge nachträglich weg, richtet sich die Erbfolge nach der Auslegungsregel des § 2069 BGB. Danach würden in Ihrem Falle die beiden Söhne Ihres verstorbenen Bruders

§ 2069 BGB Abkömmlinge des Erblassers - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2069-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2069 BGB Abkömmlinge des Erblassers - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Auslegungsregeln im BGB für ein unklares Testament

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/auslegungsregeln.html
Hat der Erblasser seine „Abkömmlinge“ als Erben eingesetzt, so erben im Zweifel auch deren Abkömmlinge, wenn ein Abkömmling vorverstorben ist, § 2069 BGB. Hat der Erblasser „Abkömmlinge eines Dritten“ als Erben eingesetzt, so sind diejenigen Abkömmlinge

Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2069 BGB bei ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/nichtanwendbarkeit-d...
Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2069 BGB bei Erbeinsetzung anderer naher Verwandter; Ermittlung eines hypothetischen Erblasserwillens zur Ersatzberufung der Kinder des mit letztwilliger Verfügung eingesetzten nahen Verwandten. Nichtanwendbar


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 1: Allgemeine Vorschriften › § 2069

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2069 BGB
    § 2069 Abs. 1 BGB oder § 2069 Abs. I BGB

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