Hat der Erblasser ohne nähere Bestimmung eine Klasse von Personen oder Personen bedacht, die zu ihm in einem Dienst- oder Geschäftsverhältnis stehen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass diejenigen bedacht sind, welche zur Zeit des Erbfalls der bezeichneten Klasse angehören oder in dem bezeichneten Verhältnis stehen.
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07.07.2017 - RDA Trendforum Köln 2071. Folgen der Ausnahme in rechtlicher Sicht? Wirkliche. Vorteile für die Selbstorganisierer? Keine Haftungsfreiheit - Haftung nach. Werkvertragsrecht? Haftung nach §§ 823 f BGB – unerlaubte Handlung – vertragliche und
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[1994] § 69 II 3 S. 185 ff, Musielak, Der praktische Fall - Bürgerliches. Recht und Zivilprozeßrecht - Gläubigerstreit um die Ladeneinrichtung,. JuS 1999, 881ff. A. Anspruch D – C auf Herausgabe von 2071 € aus §§ 677, 681. S. 2, 667 BGB. I. Fremdes Gesch
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2071. Präsidialbeschluss. (9. Änderungsbeschluss zum Beschluss vom 15.12.2015). I. Richter am Oberlandesgericht Sapp (6. Zivilsenat) ist mit Ablauf des ... bis 853 BGB, b) Ansprüche aus der gesetzlichen Haftung nach dem Haftpflichtgesetz und dem Straßenv
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BGB. NomosKOMMENTAR. Band 3: § 854-1296. 4. Auflage. Nomos. Sachenrecht. Herausgegeben von. Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar, Regen | Alfred Keukenschrijver, Richter am. Bundesgerichtshof, Karlsruhe | Prof. Dr. Gerhard Ring, Technische Universität B
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TROISDORF-MÜLLEKOVEN e.V.. E-Mail: foerderverein@kgs-muellekoven.de eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg Nr. 2071. Vorstand i.S.v. § 26 BGB: Dr. Ute Preuß (V.), Markus Steiner (St.V.), Nicole Biermann-Hötzschold (Kw.) Konto Betreuung:
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Sinn und Zweck der Vorschrift des § 2071 BGB ist es, Zweifel bezüglich des Kreises der Bedachten zu klären, die der Erblasser weder namentlich noch anhand bestimmter Merkmale gekennzeichnet hat, sondern für die er nur eine Sammelbezeichnung gewählt hat.
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2071 Personengruppe. Hat der Erblasser ohne nähere Bestimmung eine Klasse von Personen oder Personen bedacht, die zu ihm in einem Dienst- oder Geschäftsverhältnisse stehen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass diejenigen bedacht sind, welche zur Zeit des E
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/2071/
2071 BGB - § 2071 Personengruppe Hat der Erblasser ohne nähere Bestimmung eine Klasse von Personen oder Personen bedacht, die zu ihm in einem Dienst- oder Geschäftsverhältnis stehen, so ist im Zweifel.
http://www.dnoti.de/gutachten/index.html?&pageIndex=250
30.12.2000. GBO § 19 • GBO § 35 • GBO § 39 • GBO § 40 • BGB § 1922 - DNotI-Report 2000, 142-143 ... Anzeigen Herunterladen. 30.12.2000. BGB § 883 • BGB § 888 - DNotI-Report 2000, 141-142 ... Herunterladen. 30.12.2000. BGB § 2073 • BGB § 2072 • BGB § 2071
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/auslegungsregeln.html
Hat der Erblasser eine „Personengruppe“ als Erben bedacht, so sind im Zweifel diejenigen Erben, welche zur Zeit des Erbfalls der Gruppe angehören, § 2071 BGB. Wurden „die Armen“ im Testament bedacht, so hat die örtliche Armenkasse der Gemeinde das Erbe u