§ 2074 BGB, Aufschiebende Bedingung
Paragraph 2074 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Erbrecht Vorlesung 6 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Erbrecht_Vorlesung_6_ppt.pdf
11.06.2015 - Bedingung (§§ 2074 ff. BGB) zu und räumt dem Erblasser (daraus folgend) die. Möglichkeit ein, Erben sukzessiv zu bestimmen, d.h. die Erbschaft zuerst dem einen und dann dem anderen Erben zuzuwenden. Es ist also zunächst Sache der Auslegung,

WM 2016, 2074 - OLG Koblenz Bauspar

http://www.sylvenstein-law.de/wp-content/uploads/2016/12/OLG-Koblenz-Urteil-v.-...
43, 2074. OLG Koblenz: OLG Koblenz: Zur Kündigung von Bausparverträgen zehn Jahre nach erstmaliger Zuteilungsreife. Zur Kündigung von Bausparverträgen zehn Jahre nach erstmaliger. Zuteilungsreife. Einlagengeschäfte von Bausparkassen sind nicht von der Kü

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69359535/zrV_2017_skript6.pdf
1. Regeln für Verfügungen im Allgemeinen a) Wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio), § 2084 BGB b) Teilweise Unwirksamkeit, § 2085 BGB c) Ergänzungsvorbehalt, § 2086 BGB. 2. Regeln für Zuwendungen a) Begünstigte, §§ 2066-2073 BGB b) Bedingungen, §

7: Gewillkürte Erbfolge IV – Auslegung und ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung7.pdf
Regeln für Zuwendungen a) Begünstigte, §§ 2066-2073 BGB. -. „Gesetzliche Erben“, § 2066 BGB. -. „Verwandte“, § 2067 BGB. -. „Kinder“, § 2068 BGB. -. Abkömmlinge, § 2069 BGB. -. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, § 2077 BGB, § 10 Abs. 5 LPartG b) Bedingu

Fall 2: Andeutungen aus dem Grab - Examinatorium Zivilrecht

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28.02.2018 - Abgrenzung zum unverbindlichen Wunsch und zur bedingten Erbeinsetzung des S (§ 2074 BGB). A. Erläuternde Auslegung. I. Bedingte Erbeinsetzung des S (§§ 158 ff., 2074 f. BGB). • S nur Erbe, wenn er P zur Geschäftsführerin bestellt. • Hier: (-


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2074 ... - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Gesetzestext Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt. A. Allgemeines I. Sinn und Zwe

Kommentierung zu § 2074 BGB –Aufschiebende Bedingung– im frei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-3/Titel-1/Aufschiebende-Bedingung/Zusa...
2074 Aufschiebende Bedingung. Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.

BGB § 2074 Aufschiebende Bedingung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2074/
2074 Aufschiebende Bedingung. Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt. Fundstelle(n)

§ 2074 BGB Aufschiebende Bedingung - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2074-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2074 BGB Aufschiebende Bedingung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Wer sind die Nacherben bei den §§2074, 2075 analog, § 158 Abs. 2 ...

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06.06.2015 - Wer sind die Nacherben bei den §§2074, 2075 analog, § 158 Abs. 2 BGB - Wenn eine Person Alleinerbe einer Immobilie ist, diese im Testament jedoch mit einem zeitlichen Verkaufsverbot belegt is...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 1: Allgemeine Vorschriften › § 2074

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2074 BGB
    § 2074 Abs. 1 BGB oder § 2074 Abs. I BGB

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