§ 2073 BGB, Mehrdeutige Bezeichnung
Paragraph 2073 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Bereicherungsrecht I

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Zur Vertiefung: Armgardt, Der Kondiktionsausschluss des § 817 S.2 BGB im Licht der neusten Rechtsprechung des BGH, NJW 2006, 2070 – 2073; Freund/Stölting, Gebrauchtwagenfalle im neuen Schuldrecht – Auswirkungen des Rücktrittsfolgenrechts auf das Bereiche


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die mehrdeutige Bezeichnung des Bedachten

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/16525/1/Schauer_Michael.pdf
2073 BGB. Diese Vorschrift wurde im Rahmen der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 20016 mit der Überschrift „Mehrdeutige Bezeichnung“ versehen; danach gilt: „Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und läs

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/69359535/zrV_2017_skript6.pdf
II. Besondere erbrechtliche Auslegungs- und Ergänzungsregeln. 1. Regeln für Verfügungen im Allgemeinen a) Wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio), § 2084 BGB b) Teilweise Unwirksamkeit, § 2085 BGB c) Ergänzungsvorbehalt, § 2086 BGB. 2. Regeln für

Inhaltsverzeichnis

https://d-nb.info/103361260x/04
I. Rechtsprechung zu § 2073 BGB. 41. 1. Einsetzung der „Luisenstiftung". 41 a) Die Entscheidung. 41 b) Eigene Stellungnahme. 43. 2. Einsetzung der „Elisabetha M." 44 a) Die Entscheidung. 44 b) Eigene Stellungnahme. 46. 3. Einsetzung der „Kriegsversehrten

7: Gewillkürte Erbfolge IV – Auslegung und ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung7.pdf
II. Besondere erbrechtliche Auslegungs- und Ergänzungsregeln. 1. Regeln für Verfügungen im Allgemeinen a) Wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio), § 2084 BGB b) Teilweise Unwirksamkeit, § 2085 BGB c) Ergänzungsvorbehalt, § 2086 BGB. 2. Regeln für

Lösungshinweise Fälle 18 und 19.pdf

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
Hier könnte § 2073 BGB eingreifen. Läge er vor, wären E und N gleichermaßen Erben. Bei § 2073 BGB handelt es sich jedoch um eine. Auslegungsregel, die nur dann anzuwenden ist, wenn sich der wirkliche Wille des Erblassers nicht ermitteln lässt. Hier liegt


Webseiten zum Paragraphen

§ 2073 BGB Mehrdeutige Bezeichnung - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-2073-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 2073 BGB Mehrdeutige Bezeichnung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2073 Mehrd ... / II ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Rz. 13 Die Regelung des § 2073 BGB ist nicht heranzuziehen, wenn der Erblasser den Personenkreis genau bezeichnet, aus welchem ein Dritter den Bedachten später auswählen soll. Hat der Erblasser einen Losentscheid über die Erbenstellung vorgesehen, so gil

BGB § 2073 Mehrdeutige Bezeichnung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_2073/
Titel 1: Allgemeine Vorschriften. § 2073 Mehrdeutige Bezeichnung. Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleiche

Sammlung Sächsisches BGB - Juris

https://www.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=CUST000008644&psml=sammlung.ps...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 2104 E1860, § 2105 E1860, § 2073 SächsBGB, § 2106 E1860, § 2072 SächsBGB ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 2066-2073, J.

Sammlung Sächsisches BGB

http://www.saechsisches-bgb.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.hl=1...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 2072 SächsBGB, § 2071 SächsBGB, § 2070 SächsBGB, § 2068 SächsBGB, § 2066 SächsBGB ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 2066-2073 ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 3: Testament › Titel 1: Allgemeine Vorschriften › § 2073

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2073 BGB
    § 2073 Abs. 1 BGB oder § 2073 Abs. I BGB

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