Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach den §§ 2050 bis 2053 zur Ausgleichung zu bringen hat. Die Vorschriften der §§ 260, 261 über die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung finden entsprechende Anwendung.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/a23c79fe-797e-4df7-957b-81568581ca44/118789-f...
08.05.2012 - BGB § 2057a. Ausgleichung von Pflegeleistungen und Grabpflegekosten im Rahmen der Erbauseinan- dersetzung. I. Sachverhalt. Der Notar ist mit der Beurkundung eines Erbauseinandersetzungsvertrages beauftragt. Die beiden Miterben sind sich im W
https://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/2351/St%2008_16%20Erb-%20u...
Artikel 1 Nr. 14: § 2057b BGB-E, Verstärkter Ausgleich von Pflegeleistungen bei gesetzlicher Erbfolge. Die Ausweitung auf die gesetzlichen Erben statt nur auf die Abkömmlinge ist grundsätzlich begrüßenswert, es wird aber darauf hingewiesen, dass nicht nu
https://www.kanzlei-stritter.de/modules/download_gallery/dlc.php?file=107&id=14...
04.04.2015 - Leitsatz. Die in S 2057 BGB normierte Auskunftspflicht erstreckt sich auf sämtliche Zuwendungen, welche potenziell gemäß den SS 2050 ff. BGB auszugleichen sein können. Dies betrifft auch solche Zuwendungen, bei denen im Schenkungsvertrag ein
http://www.weberundpartner.de/dokumente/OLGMuenchen21032013.pdf
21.03.2013 - 2057 BGB angenommen. Die im Urteil zitierte Entscheidung des OLG Nürnberg aus dem Jahr. 1957 befasse sich mit einer anderen, nicht vergleichbaren Fallkonstellation. Eine analoge Anwendung von § 2057 BGB komme für die Fälle in Betracht, in de
http://www.christiane-grass.de/downloads/16-89-47/Folien%20Seminar%20Erbrecht%2...
Stand: Januar 2010 www.christiane-grass.de. 3. A) Berücksichtigung von Pflegeleistungen. Alte Rechtslage: Ausgleich von Pflegetätigkeit von Erben, wenn unter. Verzicht auf berufliches Einkommen eine persönliche Pflege des Erblassers über einen längeren Z
http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-4/Untertitel-1/Auskunftspflicht
2057 Auskunftspflicht. Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach den §§ 2050 bis 2053 zur Ausgleichung zu bringen hat. Die Vorschriften der §§ 260, 261 über die Verpflichtung zu
http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-4/Untertitel-1/Auskunftspflich...
23.02.2015 - 2057 Auskunftspflicht. Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach den §§ 2050 bis 2053 zur Ausgleichung zu bringen hat. Die Vorschriften der §§ 260, 261 über die Ver
http://www.iww.de/ee/archiv/ausgleichung-so-berechnen-sie-die-ausgleichung-rich...
03.07.2008 - Nach §§ 2050 ff. BGB sind gewisse Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten einem Abkömmling gemacht hat, nach seinem Tod zwischen den Abkömmlingen, wenn sie Erben geworden sind, auszugleichen. Auszugleichen sind nach § 2057a BGB auch gewi
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/ausgleich.html
Gemäß § 2057a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind besondere Leistungen, die ein Kind dem Erblasser zu dessen Lebzeiten hat zukommen lassen, im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu berücksichtigen. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, denjenigen Abkömmling
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93728.htm
Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach den §§ 2050 bis 2053 zur Ausgleichung zu bringen hat. Die Vorschriften der §§ 260, 261 über die.