(1) Bei der Auseinandersetzung wird jedem Miterben der Wert der Zuwendung, die er zur Ausgleichung zu bringen hat, auf seinen Erbteil angerechnet. Der Wert der sämtlichen Zuwendungen, die zur Ausgleichung zu bringen sind, wird dem Nachlass hinzugerechnet, soweit dieser den Miterben zukommt, unter denen die Ausgleichung stattfindet.
(2) Der Wert bestimmt sich nach der Zeit, zu der die Zuwendung erfolgt ist.
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https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/95e8d254-fdfe-4203-841e-76f3f98dfbf3/157606-...
15.09.2017 - Ausgleichungsanordnung könnte man anführen, dass grundsätzlich der Zuwendungsempfänger das Risiko trägt, dass er das. Eigentum am Gegenstand der Zuwendung zu einem späteren Zeitpunkt verliert. Außerdem ist nach § 2315 Abs. 2 BGB bzw. § 2055
http://www.tanck.de/downloads/2_ZErb_1_2000_3.pdf
Gegensatz zu den geborenen Vorempfängen nur bei. Ausgleichsanordnung relevant werden. 4) Lediglich in § 2055 BGB wird die Formulierung einer Anrechnung auf den Erbfall gewählt – wobei hierbei jedoch das Auseinander- setzungsguthaben und nicht der Erbteil
http://www.anwalt-grundausstattung.de/media/blfa_files/9783504456733-Leseprobe....
halten hat, kann diese behalten, auch wenn er aus seiner Nachlassbeteili- gung die Ausgleichungsansprüche der Geschwister oder Geschwisterkinder nicht oder nicht völlig befriedigen kann. Zum Dritten können unterschiedliche Wertansätze die Gleichbehandlun
http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-3-2010.pdf
Fröhler, Erbausgleichung und Pflichtteilsanrechnung. BWNotZ 3/2010. 28. Staudinger/Werner, aaO, § 2050 BGB Rz. 18. 29. Staudinger/Werner, aaO, § 2055 BGB Rz. 10. 30. Palandt/Edenhofer, aaO, § 2051 BGB Rz. 2: ist ein Abkömmling Ersatzerbe, hat Abs. 1 Vorr
http://www.ikv-fester.de/php/katalogPDF.php?id=2055
Kunstwerke des Malers und Graphikers Rüdiger Bartels Nr. 2055. BILDER & GRAPHIKEN des Malers Rüdiger Bartels Jg. 1955studierte Kunst an der Hochschule in. Leipzig , Halle u Berlin promovierte an der Akademie der Künste in Berlin bei Prof. Gerhard Kettner
http://www.iww.de/ee/archiv/ausgleichung-so-berechnen-sie-die-ausgleichung-rich...
03.07.2008 - Zwar sprechen §§ 2050 ff. BGB von einer „Ausgleichungspflicht“. Dieser Ausgleichungspflicht entspricht aber nicht etwa ein klagbarer Anspruch. Vielmehr sind die Zuwendungen und Leistungen nach § 2050 Abs. 1, §§ 2055, 2057a BGB erst bei der A
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Gesetzestext (1) 1Bei der Auseinandersetzung wird jedem Miterben der Wert der Zuwendung, die er zur Ausgleichung zu bringen hat, auf seinen Erbteil angerechnet. 2Der Wert der sämtlichen Zuwendungen, die zur Ausgleichung zu bringen sind, wird dem Nachlass
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/ausgleich-unter-erben.html
Im Rahmen der Auseinandersetzung wird dabei jedem Miterben der Wert der Zuwendung, die er auszugleichen hat, auf seinen Erbteil angerechnet, § 2055 BGB. Die Erbquoten selber werden dabei von der Ausgleichung nicht tangiert. Die Ausgleichung erfolgt in vi
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/ausgleichung-lebzeitiger-zuwendungen
Hierzu wird gemäß § 2055 BGB der Wert sämtlicher Zuwendungen, die zur Ausgleichung zu bringen sind, dem Nachlass hinzugerechnet und jedem Miterben der Wert der Zuwendung, die er zur Ausgleichung zu bringen hat, auf seinen Erbteil angerechnet. Die Ausglei
https://www.advocatio.de/anrechnung_von_vorempfaengen.html
Anrechnung von Vorempfängen. Werden mehrere Abkömmlinge des Erblassers gesetzliche Erben, können sich aus den §§ 2050–2057a BGB bei der Aufteilung des Nachlasses Ausgleichungspflichten ergeben. Gleiches gilt für den Fall der gewillkürten Erbfolge, wenn d