§ 1950 BGB, Teilannahme; Teilausschlagung
Paragraph 1950 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Annahme und die Ausschlagung können nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden. Die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017944/zrV_2017_skript11.pdf
1822 Nr. 2 BGB. (3) Ausschlagung für den nasciturus (§ 1912 Abs. 2 BGB) gg) Teilausschlagung; mehrere Berufungsgründe, §§ 1948, 1950 f. BGB c) Wirkung, § 1953 BGB. 3. Annahme a) Zweck b) Voraussetzungen aa) Erbfall als frühester Zeitpunkt, § 1946 Abs. 1

Die Entwicklung des Sorgerechts der Mütter ... - HWR Berlin

http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_F...
Hochschule für. Wirtschaft und Recht Berlin. Berlin School of Economics and Law. Fachbereich Rechtspflege. Die Entwicklung des Sorgerechts der Mütter nichtehelicher Kinder in Deutschland vom Inkrafttreten des BGB bis heute. Tatjana Berg. Susanne Sonnenfe

002

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_mbl_show_pdf?p_jahr=1950&p_nr=2
JAHRGANG. DÜSSELDORF, DEN 7. JANUAR 1950. NUM M ER 2. In halt. (Schriftliche Mitteilung der veröffentlichten RdErl. A. Innenministerium. B. Flºa FZIM in Sterillrº. RdErl. 21. 12. 1949, Zahlung von Versorgungsbezügen für nach. § 1591 ff. BGB als ehelich g

Erbschaftserwerb - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Erbrecht/Gliederung13
(1) Rechtsgeschäftliche Stellvertretung. (2) Gesetzliche Vertretung Minderjähriger, §§ 1643 Abs. 2,. 1822 Nr. 2 BGB. (3) Ausschlagung für den nasciturus (§ 1912 Abs. 2 BGB) gg) Teilausschlagung; mehrere Berufungsgründe, §§ 1948, 1950 f. BGB c) Wirkung, §

Staudinger BGB - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783805909983_Excerpt_001.pdf
Vereine oder Vereine, die selbständige Vereine als Mitglieder haben, diese für bestimmte Zwecke zusammenfassen und für sie gemeinsame Aufgaben wahrneh- men, sog Dachorganisationen, Vereinsverbände, zB DFB. Ein Verein, der nur wenige natürliche Personen z


Webseiten zum Paragraphen

Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGBalleFassungen.htm
Bürgerliches Gesetzbuch 1948 (WiGBl S. 67). Bürgerliches Gesetzbuch 1948 (AmABl AusgL2). Bürgerliches Gesetzbuch 1949 (BGBl S. 1 - Grundgesetz). Bürgerliches Gesetzbuch 1950 (BGBl S. 1). Bürgerliches Gesetzbuch 1950 (BGBl S. 262). Bürgerliches Gesetzbuch

Damrau/Tank, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1950 Teilannahme ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautank-praxiskom...
Gesetzestext 1Die Annahme und die Ausschlagung können nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden. 2Die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam. A. Allgemeines Rz. 1 Die Norm des § 1950 BGB stellt – anknüpfend an §§ 1942 f. BGB – kla

§ 1950 BGB Teilannahme; Teilausschlagung Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93621.htm
Die Annahme und die Ausschlagung können nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden. Die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam.

§ 1950 BGB Teilannahme; Teilausschlagung - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1950-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1950 BGB Teilannahme; Teilausschlagung - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Kommentierung zu § 1950 BGB –Teilannahme; Teilausschlagung– im ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-1/Teilannahme-Teilausschlagung...
1950 Teilannahme; Teilausschlagung. Die Annahme und die Ausschlagung können nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden. Die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben › Titel 1: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts › § 1950

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1950 BGB
    § 1950 Abs. 1 BGB oder § 1950 Abs. I BGB

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