(1) Das Recht des Erben, die Erbschaft auszuschlagen, ist vererblich.
(2) Stirbt der Erbe vor dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, so endigt die Frist nicht vor dem Ablauf der für die Erbschaft des Erben vorgeschriebenen Ausschlagungsfrist.
(3) Von mehreren Erben des Erben kann jeder den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Erbschaft ausschlagen.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat77.pdf
Die Gesundheit als ein im BGB § 823 Abs 1 genanntes Lebensgut ist verletzt, wenn ein Kind bereits mit einer entscheidenden Beeinträchtigung seiner Gesundheit geboren wird. 5. Zwischen einer Luesinfektion der Mutter durch eine Bluttransfusion vor der Erze
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/ag_sachenrecht/bghz_8_130.pdf
Entscheidungsdatum: 27.11.1952. Aktenzeichen: IV ZR 178/52. Dokumenttyp: Urteil. Quelle: Normen: § 855 BGB, § 965 BGB. Fund durch Besitzdiener. Leitsatz. 1. Eine Platzanweiserin, die vertraglich verpflichtet ist, den Theaterraum auf verlorene. Gegenständ
https://betreuungsverein.kjsw.de/downloads/leitbild.pdf
Leitbild des Betreuungsvereins. Seit 1952 führt das Katholische Jugendsozialwerk München e.V. ... BGB) erfüllen wir unsere gesetzlichen Aufgaben insbesondere durch die. •. Führung rechtlicher Betreuungen für Erwachsene (§ 1896 ff. BGB ). •. Gewinnung, Ei
http://sportverein-hertmannsweiler.de/app/download/5807054786/Satzungs%C3%A4nde...
Möglichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiters des Vereins einen Aufwandsentschädigungsanspruch nach §670 BGB für solche Aufwendungen, die Ihnen durch die Tä
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-66842?all=False
16.12.2015 - BGB § 187, § 188. Leitsätze: 1. Zum Zeitpunkt des Beginns von Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung bei einem am. 29. Februar geborenen Versicherten. (amtlicher Leitsatz). 2 Obwohl am 29.2.1952 Geborene das 17. Lebensjahr am 28.2.19
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BGB) nicht an einen Erwerber übergehen. Hinzu käme, dass eine solche Handlung regelmäßig als stillschweigende Annahmeerklärung zu werten wäre. Das Ausschlagungsrecht des Erben geht nach § 1952 BGB jedoch auf den Erbeserben (Erbe des Erben) über. Grundlag
https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-1/Vererblichkeit-des-Ausschla...
1952 Vererblichkeit des Ausschlagungsrechts. (1) Das Recht des Erben, die Erbschaft auszuschlagen, ist vererblich. (2) Stirbt der Erbe vor dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, so endigt die Frist nicht vor dem Ablauf der für die Erbschaft des Erben vorgesc
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1952-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1952 BGB Vererblichkeit des Ausschlagungsrechts - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93623.htm
(1) Das Recht des Erben, die Erbschaft auszuschlagen, ist vererblich. (2) Stirbt der Erbe vor dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, so endigt die Frist nicht vor dem Ablauf der für die Erbschaft des Erben vorgeschriebenen Ausschlagungsfrist. (3) Von.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/ausschlagungsrecht.html
Zu diesen auf den Erben übergehenden Rechten zählt auch das Recht, eine Erbschaft, die der Erblasser selber unlängst gemacht hatte, innerhalb der Ausschlagungsfrist auszuschlagen, § 1952 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). War also der Erblasser selber kurz v