(1) Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft).
(2) Der Fiskus kann die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen.
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http://www.amtsgericht-mannheim.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Amtsgeri...
sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft, § 1942 BGB). Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist verstrichen ist. Mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
Anmerkung: Die Eintragung des Erben in das Grundbuch hat nur deklaratorische, keine konstitutive Bedeutung, da das Grundstück entsprechend dem Grundsatz des Vonselbsterwerbs der Erbschaft (§§ 1922 Abs. 1, 1942 Abs. 1 BGB) dem Erben im Zeitpunkt des Erbfa
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/Schulden-geerbt.d...
Nach § 1942 Absatz 1 BGB kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen, d.h. erklären, dass er die Erbschaft nicht annehmen wolle. 1) Annahme der Erbschaft. Ausschlagen kann der Erbe die Erbschaft aber nur dann, wenn er sie nicht schon vorher angenommen hatte,
http://www.kopenhagen.diplo.de/contentblob/3420548/Daten/5709766/erbausschlagun...
Ausschlagung einer Erbschaft (gem. § 1942 ff. BGB). Allgemeines: Möchte ein Erbe eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht annehmen, muss er diese nach deutschem Recht ausschlagen. Die Ausschlagung der Erbschaft muss fristgerec
https://www.gemeinde-hosenfeld.de/app/download/12993228133/ERBAUSSCHLAGUNG%20an...
Ausschlagung der Erbschaft (nach §§ 1942-1966 BGB). Bezug: Schreiben des Amtsgerichts …………………. vom ……………… - Gz. …………………… Mir/Uns ist bekannt, dass die Ausschlagung innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen muss und das für di
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2012-RepFamErbR/RepFamErb-5....
Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge: – Mit dem Erbfall gehen alle Rechte (§ 1924 BGB) und Pflichten (§ 1967 BGB) auf den Erben über. – Vgl. auch § 857 BGB für den Besitz. • Möglichkeiten zum Ausschluss oder zur. Beschränkung der Erbenhaftung: – Ausschlag
http://www.urheberrecht.org/reviews/pdf/ufita/1942%20(015),%20000%20-%20Inhalts...
Urteil vom 28. Oktober 1941. ff 383 ff. HGB., §§ 326, 649, 723, 726 BGB.,. § 35 VeriG. 37. Urteil vorn 22. Januar 1942- Schrjftwerkschutz für eine Preisliste über. Rohre und deren Verbindungsteile. 49. Urteil vom 28. April 1942. Ölbildnis (Gemälde, vervi
http://www.mahnmal-trier.de/Kinder_Holocaust_Trier.pdf
Jüdische Kinder und Jugendliche aus der Region Trier, die Opfer des Holocaust wurden. [ab Geburtsjahrgang 1924]. Name geb. Ort dep. gest. Quelle. Bernheim,. Wolfgang. 8.2.1928. Trier. Malines: 15.9.1942. Auschwitz. Auschwitz. ZDE,. BGB,. TVN. Bermann, An
http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-1/Anfall-und-Ausschlagung-der-...
21.03.2015 - Der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge, wonach das Vermögen des Erblassers („die Erbschaft“) als Ganzes auf den Erben übergeht, ist in § 1922 BGB geregelt. Die Vorschrift des § 1942 BGB regelt ergänzend, wie der Übergang erfolgt. Es gilt de
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1942-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1942 BGB Anfall und Ausschlagung der Erbschaft - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
Mit den §§ 1942 ff. BGB stellt das Gesetz dem Erben ein vom Erblasserwillen unabhängiges Entscheidungs- und Gestaltungsinstrumentarium zur Verfügung, das dem Erben im zeitlichen Rahmen des § 1944 BGB das Letztentscheidungsrecht über die erbrechtliche Ver
https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/...
Die Ausschlagung ist in den §§1942 ff BGB geregelt. Bei der Ausschlagung eines Erbes handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, die Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätz
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1942/
20.07.2017 - 1942 Anfall und Ausschlagung der Erbschaft · § 1943 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft · § 1944 Ausschlagungsfrist · § 1945 Form der Ausschlagung · § 1946 Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung · § 1947 Bedingung und Zeitbestimmung · §