§ 1934 BGB, Erbrecht des verwandten Ehegatten
Paragraph 1934 Bürgerliches Gesetzbuch

Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. Der Erbteil, der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Das Erbrecht des nichtehelichen Kindes - audimax.de

https://www.audimax.de/fileadmin/hausarbeiten/jura/Seminararbeit-jura-Das-Erbre...
Pflichtteilsanspruch begründet wird, § 2338a BGB a.F.. Neu geschaffen wurde das Recht des ne Kindes, einen vorzeitigen Erbausgleich zu verlangen,. § 1934d a. F. BGB. Der vorzeitige Erbausgleich, den nur ein Kind verlangen kann, welches das 21., aber noch

Gesetzliche Erbfolge - Rechtsanwalt Jürgen Pillig

http://www.pillig.de/download/broschuere_gesetzliche_erbfolge.pdf
seines gesetzlichen Erbteils gemäß §§ 1934a ff. a. F. BGB zu. Das Kind wurde aber nicht Miterbe,. d. h. an den Nachlassgegenständen mitbeteiligt, sondern erhielt - wie eine enterbte pflichtteilsbe- rechtigte Person - nur eine Geldforderung gegen die Erbe

Leseprobe - Beck Shop

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vorzeitiger Erbausgleich stattgefunden hat (§§ 1934d, 1934e BGB aF, Art. 227. EGBGB). Ist das Adoptivkind Erblasser und ohne Abkömmlinge oder einen Ehe- gatten verstorben, so sind seine Adoptiveltern als Angehörige der zweiten. Hoferbenordnung hoferbenbe

und Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 ...

http://d-nb.info/931300991/04
7 c) Vorzeitiger Erbausgleich § 1934 BGB, Konkurs des Aus- kunftsberechtigten und Pfändung von Pflichtteilsansprü- chen. 8. II. Ausschlagung der Erbschaft im Falle gesetzlicher Wahlmög- lichkeiten. 9. 1. Ausschlagung bei zugewinngemeinschaft nach § 1371

BGB Material zuP1 - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Material_zu_01.pdf
Carl Schmitt: "Der Führer schützt das Recht"(DJZ 1934, Sp. 945, 946 f):. Nach der Ermordung des SA-Chefs Röhm und anderer missliebiger Politiker, u.a. des ehemaligen Reichskanzlers Kurt von Schleicher, verteidigte der lange Zeit als Kronjurist des. Dritt


Webseiten zum Paragraphen

Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1934 Erbrecht des ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/damrautanck-praxisko...
In diesem Falle steht dem überlebenden Ehegatten ein einheitlicher Ehegattenerbteil zu. Das Erbrecht als Angehöriger der vierten oder einer höheren Ordnung entfällt wegen des Alleinerbrechts des Ehegatten nach § 1931 Abs. 2 BGB. Unter die Vorschrift des

Kommentierung zu § 1934 BGB –Erbrecht des verwandten Ehegatten ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-1/Erbrecht-des-verwandten-Ehegatten
1934 Erbrecht des verwandten Ehegatten. Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. Der Erbteil, der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.

§ 1934 BGB Erbrecht des verwandten Ehegatten - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1934-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1934 BGB Erbrecht des verwandten Ehegatten - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Vorzeitiger Erbausgleich - Erbrecht-heute.de

http://www.erbrecht-heute.de/Vorzeitiger-Erbausgleich.html
Der vorzeitige Erbausgleich hatte meist mit der Berücksichtigung der künftigen Erbfolgeregelungen nicht viel zu tun. Der den Ausgleich Übernehmende konnte einen vorzeitigen Erbausgleich erhalten (lt. § 1934 d BGB a. F.) zwischen dem 21. und 27. Lebensjah

Übersichten Erbrecht

http://www.famerb.de/erbrecht_uebersichten/gesetzliche_erbfolge.html
1931 Abs. 1 S. 2 BGB können jedoch Abkömmlinge der Großeltern nicht neben der Frau des Erblassers erben. Ihr Anteil geht an die Ehefrau. Die erhält also zu ihrer Hälfte noch den Anteil der Abkömmlinge von ¼ dazu= ¾ . Sonderfall: Ist der Ehegatte zugleich


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 1: Erbfolge › § 1934

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1934 BGB
    § 1934 Abs. 1 BGB oder § 1934 Abs. I BGB

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