Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hatte. In diesen Fällen ist der Ehegatte nach Maßgabe der §§ 1569 bis 1586b unterhaltsberechtigt.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/erb/erb15.pdf
Der Bekl. meint, die Voraussetzungen des § 1933 BGB für den Ausschluß des Ehegattenerbrechts hätten seit der Einreichung des Schriftsatzes am 2. 1. 1987 vorgelegen. LG und OLG haben demgegenüber die Zustellung der Klage- und Antragsschrift für erforderli
http://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Ge...
Erste Voraussetzung ist dabei, dass im Zeitpunkt des Erbfalls eine wirksame Ehe zwischen dem Erblasser, hier der. F, und dem Ehegatten, hier dem E, bestand. Der Sachverhalt enthält keine entgegenstehenden Anhaltspunkte, etwa für eine Scheidung oder Aufhe
http://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/45002/ssoar-2015-heller-D...
Vorschriften des BGB und den Spezialmaterien gab. In zeitlicher Hinsicht gibt es dagegen keine. Beschränkung auf die Ära Gürtner, also auf die Jahre 1933 bis 1940, wie insbesondere. Gruchmann sie in seinem Buch über die „Justiz im Dritten Reich“36 vornim
https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_lehrstuehle/privatrec...
irtschaftsdem okratie. Nationalsozialismus 1933 – 1945. 1933 Machtübernahm e. 1934 Erm ächtigungsgesetze. 1933 Konjunkturprogram m ... BGB durch Aufnahm e des. Verbraucherrechts und des Mieterschutzes in das BGB. Vertrag von Am sterdam auf dem. W eg zu e
http://www.recht-schneider.de/images/Dokumente/aufnahmescheidung.pdf
Aufenthalt des Ehegatten mit Kindern: Letzter ehelicher Verkehr: Zustimmung des anderen Ehegatten zur Ehescheidung: ja nein. Sind andere Familiensachen anhängig: ja nein. Gericht: Az.: Zuständigkeit des Familiengerichts: Änderung der Erbeinsetzung nach §
http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-1/Ausschluss-des-Ehegattenerbrechts
15.12.2014 - Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr
http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1933-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1933 BGB Ausschluss des Ehegattenerbrechts - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.
http://www.iww.de/ee/archiv/familienrecht-wegfall-des-gesetzlichen-ehegattenerb...
04.12.2008 - Nach § 1933 BGB verliert der Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht (§ 1931 BGB), den Anspruch auf den Voraus (§ 1932 BGB) und seinen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn der Erblasser vor seinem Tod einen Scheidungsantrag gestellt, dem Scheidung
http://www.ehescheidung24.de/blog/2014/01/24/wann-endet-das-erbrecht-eines-eheg...
24.01.2014 - Definitiv beendet ist das Erbrecht der Ehegatten mit Rechtskraft der Scheidung. Damit aber nicht einer dies beliebig hinauszögern kann, hat der Gesetzgeber in § 1933 BGB festgelegt, dass das Ehegattenerbrecht schon dann entfällt, wenn der Er
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1933/
20.07.2017 - 1933 Ausschluss des Ehegattenerbrechts. 1Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Er