§ 1933 BGB, Ausschluss des Ehegattenerbrechts
Paragraph 1933 Bürgerliches Gesetzbuch

Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hatte. In diesen Fällen ist der Ehegatte nach Maßgabe der §§ 1569 bis 1586b unterhaltsberechtigt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Kein Ausschluß des Ehegattenerbrechts bei bloßer ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/erb/erb15.pdf
Der Bekl. meint, die Voraussetzungen des § 1933 BGB für den Ausschluß des Ehegattenerbrechts hätten seit der Einreichung des Schriftsatzes am 2. 1. 1987 vorgelegen. LG und OLG haben demgegenüber die Zustellung der Klage- und Antragsschrift für erforderli

Gesetzliches Erbrecht Lösungen - Universität zu Köln

http://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Ge...
Erste Voraussetzung ist dabei, dass im Zeitpunkt des Erbfalls eine wirksame Ehe zwischen dem Erblasser, hier der. F, und dem Ehegatten, hier dem E, bestand. Der Sachverhalt enthält keine entgegenstehenden Anhaltspunkte, etwa für eine Scheidung oder Aufhe

www.ssoar.info Die Zivilrechtsgesetzgebung im Dritten Reich: die ...

http://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/45002/ssoar-2015-heller-D...
Vorschriften des BGB und den Spezialmaterien gab. In zeitlicher Hinsicht gibt es dagegen keine. Beschränkung auf die Ära Gürtner, also auf die Jahre 1933 bis 1940, wie insbesondere. Gruchmann sie in seinem Buch über die „Justiz im Dritten Reich“36 vornim

Konstitution 1870 – 1918 Weimarer Republik 1918 – 1932 ...

https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_lehrstuehle/privatrec...
irtschaftsdem okratie. Nationalsozialismus 1933 – 1945. 1933 Machtübernahm e. 1934 Erm ächtigungsgesetze. 1933 Konjunkturprogram m ... BGB durch Aufnahm e des. Verbraucherrechts und des Mieterschutzes in das BGB. Vertrag von Am sterdam auf dem. W eg zu e

Aufnahmebogen für Ehe- und Familienrechtssachen

http://www.recht-schneider.de/images/Dokumente/aufnahmescheidung.pdf
Aufenthalt des Ehegatten mit Kindern: Letzter ehelicher Verkehr: Zustimmung des anderen Ehegatten zur Ehescheidung: ja nein. Sind andere Familiensachen anhängig: ja nein. Gericht: Az.: Zuständigkeit des Familiengerichts: Änderung der Erbeinsetzung nach §


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 1933 BGB –Ausschluss des Ehegattenerbrechts ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-1/Ausschluss-des-Ehegattenerbrechts
15.12.2014 - Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr

§ 1933 BGB Ausschluss des Ehegattenerbrechts - Erbrecht

http://www.erbrecht-einfach.de/bgb-erbrecht-gesetz/paragraph-1933-bgb-erbrecht....
Gesetzestext § 1933 BGB Ausschluss des Ehegattenerbrechts - BGB Erbrecht Gesetz - Erbrecht Ratgeber.

Familienrecht | Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts - IWW

http://www.iww.de/ee/archiv/familienrecht-wegfall-des-gesetzlichen-ehegattenerb...
04.12.2008 - Nach § 1933 BGB verliert der Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht (§ 1931 BGB), den Anspruch auf den Voraus (§ 1932 BGB) und seinen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn der Erblasser vor seinem Tod einen Scheidungsantrag gestellt, dem Scheidung

Wann endet das Erbrecht eines Ehegatten – § 1933 BGB | Scheidung ...

http://www.ehescheidung24.de/blog/2014/01/24/wann-endet-das-erbrecht-eines-eheg...
24.01.2014 - Definitiv beendet ist das Erbrecht der Ehegatten mit Rechtskraft der Scheidung. Damit aber nicht einer dies beliebig hinauszögern kann, hat der Gesetzgeber in § 1933 BGB festgelegt, dass das Ehegattenerbrecht schon dann entfällt, wenn der Er

BGB § 1933 Ausschluss des Ehegattenerbrechts - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1933/
20.07.2017 - 1933 Ausschluss des Ehegattenerbrechts. 1Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Er


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 5: Erbrecht › Abschnitt 1: Erbfolge › § 1933

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1933 BGB
    § 1933 Abs. 1 BGB oder § 1933 Abs. I BGB

  • Werbung