§ 1836e BGB, Gesetzlicher Forderungsübergang
Paragraph 1836e Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über. Nach dem Tode des Mündels haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlasses; § 102 Abs. 3 und 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend, § 1836c findet auf den Erben keine Anwendung.


(2) Soweit Ansprüche gemäß § 1836c Nr. 1 Satz 3 einzusetzen sind, findet zugunsten der Staatskasse § 850b der Zivilprozessordnung keine Anwendung.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/089/1608954.pdf
24.04.2008 - buches (BGB) zu integrieren. B. Lösung. Der Entwurf sieht vor,. – das Selbstbestimmungsrecht und damit die Testierfreiheit des Erblassers zu erweitern,. – die Rechte der Erben gegenüber den Pflichtteilsberechtigten zu stärken,. – Leistungen

290 Erb

http://www.iww.de/erbbstg/zivilrecht-aktuell/nachlassverbindlichkeit-regress-de...
Der Wert des Nachlasses i.S. des § 1836e Abs. 1 S. 2 HS. 1 BGB ist durch. Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermit- teln. Zu den zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten gehören dabei vor allem diejenigen Verpflichtungen,

Infobrief 5501 - Kosten der Betreuung

https://www.lkgi.de/images/formulare_downloads/Gesundheit_Soziales_Integration/...
Vermögen gekom en ist - § 1836e BGB). Müssen Angehörige oder Erben die Kosten der Betreuung bezahlen? Familienangehörige werden zunächst für eine bestehende Betreuung nicht zur Deckung der. Kosten herangezogen. Als unterhalts flichtige Angehörige sind si

Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts - SKM Bistum Trier

http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/10092.pdf
jeweils von der " Vormundschaft"; sie gelten für die Betreuung gemäß § 1908i I BGB und haben dort auch ihren ... Vorschuß nach § 1835 I BGB gefordert werden kann und dieser nach § 1835a I S. 2 BGB auf die ..... DM Betreuungskosten an die Landeskasse zurü

Ratgeber Betreuungsrecht - Zimmermann, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Zimmermann-Ratgeber-Betreuungsrecht-...
lichkeit vom Betreuten zurückholt (§1836e BGB). Der Anspruch des Betreuers gegen den Betreuten geht in einem solchen Fall auf die. Staatskasse über. Der Rückgriff ist aber nur im Rahmen der durch. § 1836 c BGB bestimmten Leistungspflicht zulässig (wer zB


Webseiten zum Paragraphen

Regress der Staatskasse – Betreuungsrecht-Lexikon

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Regress_der_Staatskasse
15.07.2017 - Der Freibetrag für den Erben eines verstorbenen Sozialhilfeempfängers (§ 102 SGB XII) sowie für den Erben des verstorbenen Betreuten (§ 1836e BGB) beträgt 2.292 € (Stand 1.1.2013, ab 2014: 2346 Euro). Der Freibetrag für pflegende Angehörige

§ 1836e BGB Gesetzlicher Forderungsübergang Bürgerliches ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93519.htm
(1) Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über. Nach dem Tode des Mündels haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im.

BGB § 1836e Gesetzlicher Forderungsübergang - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1836e/
(1) 1Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über. 2Nach dem Tode des Mündels haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1836e - Haufe

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Gesetzestext (1) 1Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über. 2Nach dem Tode des Mündels haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im Zeitpunkt d

Neuer § 1836 e BGB - Rechtspflegerforum

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07.01.2010 - Hallo, ich weise darauf hin, dass sich § 1836 e BGB zum 01.01.2010 geändert hat. Die 10-Jahres-Frist für die Rückforderung der Betreuervergütung ist weggefallen. Es dürfte jetzt nur noch die regelmäßige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB von 3


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 2: Führung der Vormundschaft › § 1836e

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1836e BGB
    § 1836e Abs. 1 BGB oder § 1836e Abs. I BGB
    § 1836e Abs. 2 BGB oder § 1836e Abs. II BGB

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