(1) Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über. Nach dem Tode des Mündels haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlasses; § 102 Abs. 3 und 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend, § 1836c findet auf den Erben keine Anwendung.
(2) Soweit Ansprüche gemäß § 1836c Nr. 1 Satz 3 einzusetzen sind, findet zugunsten der Staatskasse § 850b der Zivilprozessordnung keine Anwendung.
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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/089/1608954.pdf
24.04.2008 - buches (BGB) zu integrieren. B. Lösung. Der Entwurf sieht vor,. – das Selbstbestimmungsrecht und damit die Testierfreiheit des Erblassers zu erweitern,. – die Rechte der Erben gegenüber den Pflichtteilsberechtigten zu stärken,. – Leistungen
http://www.iww.de/erbbstg/zivilrecht-aktuell/nachlassverbindlichkeit-regress-de...
Der Wert des Nachlasses i.S. des § 1836e Abs. 1 S. 2 HS. 1 BGB ist durch. Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermit- teln. Zu den zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten gehören dabei vor allem diejenigen Verpflichtungen,
https://www.lkgi.de/images/formulare_downloads/Gesundheit_Soziales_Integration/...
Vermögen gekom en ist - § 1836e BGB). Müssen Angehörige oder Erben die Kosten der Betreuung bezahlen? Familienangehörige werden zunächst für eine bestehende Betreuung nicht zur Deckung der. Kosten herangezogen. Als unterhalts flichtige Angehörige sind si
http://www.skm-bistum-trier.de/upload/dokumente/10092.pdf
jeweils von der " Vormundschaft"; sie gelten für die Betreuung gemäß § 1908i I BGB und haben dort auch ihren ... Vorschuß nach § 1835 I BGB gefordert werden kann und dieser nach § 1835a I S. 2 BGB auf die ..... DM Betreuungskosten an die Landeskasse zurü
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Zimmermann-Ratgeber-Betreuungsrecht-...
lichkeit vom Betreuten zurückholt (§1836e BGB). Der Anspruch des Betreuers gegen den Betreuten geht in einem solchen Fall auf die. Staatskasse über. Der Rückgriff ist aber nur im Rahmen der durch. § 1836 c BGB bestimmten Leistungspflicht zulässig (wer zB
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Regress_der_Staatskasse
15.07.2017 - Der Freibetrag für den Erben eines verstorbenen Sozialhilfeempfängers (§ 102 SGB XII) sowie für den Erben des verstorbenen Betreuten (§ 1836e BGB) beträgt 2.292 € (Stand 1.1.2013, ab 2014: 2346 Euro). Der Freibetrag für pflegende Angehörige
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93519.htm
(1) Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über. Nach dem Tode des Mündels haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1836e/
(1) 1Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über. 2Nach dem Tode des Mündels haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über. 2Nach dem Tode des Mündels haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im Zeitpunkt d
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?41955-Neuer-%C2%A7-1836-e-BGB
07.01.2010 - Hallo, ich weise darauf hin, dass sich § 1836 e BGB zum 01.01.2010 geändert hat. Die 10-Jahres-Frist für die Rückforderung der Betreuervergütung ist weggefallen. Es dürfte jetzt nur noch die regelmäßige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB von 3