§ 1837 BGB, Beratung und Aufsicht
Paragraph 1837 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Familiengericht berät die Vormünder. Es wirkt dabei mit, sie in ihre Aufgaben einzuführen.


(2) Das Familiengericht hat über die gesamte Tätigkeit des Vormunds und des Gegenvormunds die Aufsicht zu führen und gegen Pflichtwidrigkeiten durch geeignete Gebote und Verbote einzuschreiten. Es hat insbesondere die Einhaltung der erforderlichen persönlichen Kontakte des Vormunds zu dem Mündel zu beaufsichtigen. Es kann dem Vormund und dem Gegenvormund aufgeben, eine Versicherung gegen Schäden, die sie dem Mündel zufügen können, einzugehen.


(3) Das Familiengericht kann den Vormund und den Gegenvormund zur Befolgung seiner Anordnungen durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten. Gegen das Jugendamt oder einen Verein wird kein Zwangsgeld festgesetzt.


(4) §§ 1666, 1666a und 1696 gelten entsprechend.


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Vormundschaft Unter V. ist die rechtliche Fürsorge für Minderjährige ...

http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Vormundschaft.docx
Der Vormund unterliegt hinsichtlich der Ausübung seiner rechtlichen Kompetenz nach § 1837 Abs. 2 BGB der familiengerichtlichen Überwachung und einer Reihe von gesetzlichen Beschränkungen. Einschränkungen hinsichtlich der Vermögenssorge und der rechtsgesc


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Leitsatz: GG Art 6 Abs. 1 BGB § 1837 Abs. 2 ... - SKM Bistum Trier

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BGB § 1837 Abs. 2, § 1908i Abs. 1 Satz 1. FGG § 20 Abs. 1, § 69g Abs. 1. 1. Die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts über den Betreuer ist auf eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit seines. Handelns beschränkt. In Zweckmäßigkeitsfragen, die im Ermessen des Bet

Teil I Kommentierung der auf die Betreuung anwendbaren ... - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/40/17/b5/9783170213920_LP.pdf
beantragt, dass der Betreuer angewiesen wird (§ 1837 Abs 1 BGB; vgl § 1837. Rz 11), entsprechende Besuche zu gestatten. So ist es, wenn zB die betreute. Mutter bei ihrer Tochter lebt und die Tochter allen anderen Verwandten einen. Besuch verbietet, die B

Überarbeitete Empfehlungen zur Anerkennung von ...

https://www.soziales.niedersachsen.de/download/76889/BAGueS-Empfehlungen.pdf
Grundsatz: Gemäß § 1837 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1908i BGB obliegt die Aufsicht über die gesamte Tätigkeit der Betreuer dem Betreuungsgericht. Besonderheiten ergeben sich bei Betreuungen durch Betreuungsvereine bzw. deren Mitarbeiter aus § 1857 a B

die Auswahl eines Vormunds/Pflegers durch das Familiengericht - DIJuF

https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2013/Bundesforum/2014-FamRZ%20Hoffmann%...
über Familiengericht, S 1837 Abs. 1 BGB, und Jugendamt, S 53. S 1779 Abs. 2 S. 1 BGB, nach der das Familiengericht eine Per-. Abs. 2 SGBVIII, hat. Die Erforderlichkeit des Einholens ergän- son auswählen soll, die nach ihren persönlichen Verhältnissen zen

Vormünder und Pfleger - SfBB

http://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcms/media.php/5488/VormundRechtspflkurs-Gr...
16.03.2012 - Der Vormund ist bei der Interessenwahrnehmung für Kind/Jugendlichen unabhängig. ▻ Gilt auch für den Amtsvormund, vgl. § 55 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII trotz: Dienstaufsicht und. Richtlinienkompetenz des Dienstherrn. ▻ Grenzen: (Rechts-) Aufsicht


Webseiten zum Paragraphen

BGB-Familienrecht §§ 1837-1895 | esb Rechtsanwälte

https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam12-htm
BGB 4. Buch hier: Vormundschaft III: §§ 1837 – 1895. III. Fürsorge und Aufsicht des Vormundschaftsgerichts. § 1837. (1) Das Vormundschaftsgericht berät die Vormünder. Es wirkt dabei mit, sie in ihre. Aufgaben einzuführen. (2) Das Vormundschaftsgericht ha

§ 1837 BGB Beratung und Aufsicht Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93520.htm
(1) Das Familiengericht berät die Vormünder. Es wirkt dabei mit, sie in ihre Aufgaben einzuführen. (2) Das Familiengericht hat über die gesamte Tätigkeit des Vormunds und des Gegenvormunds die Aufsicht zu führen und gegen.

Beaufsichtigung – Betreuungsrecht-Lexikon - Bundesanzeiger Verlag

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Beaufsichtigung
23.12.2016 - Das Vormundschaftsgericht (ab 1.9.2009 das Betreuungsgericht) berät den Betreuer bei seiner Tätigkeit (§ 1837 Abs. 1 BGB). Insbesondere sollte der Betreuer sich bei Rechtsunsicherheiten Ratschläge beim Gericht einholen. Dies befreit ihn zwar

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1837 – Beratung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Das Familiengericht berät die Vormünder. Es wirkt dabei mit, sie in ihre Aufgaben einzuführen. (2) Das Familiengericht hat über die gesamte Tätigkeit des Vormunds und des Gegenvormunds die Aufsicht zu führen und gegen Pflichtwidrigkeiten durch geeign

BGB § 1837 Beratung und Aufsicht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1837/
1837 Beratung und Aufsicht [2]. (1) 1Das Familiengericht berät die Vormünder. 2Es wirkt dabei mit, sie in ihre Aufgaben einzuführen. (2) 1Das Familiengericht hat über die gesamte Tätigkeit des Vormunds und des Gegenvormunds die Aufsicht zu führen und geg


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft › Titel 1: Vormundschaft › Untertitel 3: Fürsorge und Aufsicht des Familiengerichts › § 1837

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1837 BGB
    § 1837 Abs. 1 BGB oder § 1837 Abs. I BGB
    § 1837 Abs. 2 BGB oder § 1837 Abs. II BGB
    § 1837 Abs. 3 BGB oder § 1837 Abs. III BGB
    § 1837 Abs. 4 BGB oder § 1837 Abs. IV BGB

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