(1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt hat und der Vertreter sie dem Dritten vorlegt.
(2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird.
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http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall21.pdf
171 Abs. 1, 172 BGB. K jedoch könnte jedoch trotz Erlöschens der Innenvollmacht weiter gem. § 171 Abs. 1 S. 1 BGB zur Vertretung befugt sein. Gem. § 172 BGB steht es der in. § 171 Abs. 1 BGB geregelten besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch d
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
unter §§ 170-172 BGB subsumiert werden kann. (a) Aushändigung der Urkunde von A an K. Hierzu müsste A dem K eine Vollmachtsurkunde aus- gehändigt haben. Eine Vollmachtsurkunde ist eine schriftliche Erklärung des Vollmachtgebers, dass er dem in der Urkund
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lepsius/veranstaltungen/l...
171 Abs. 1, 172 BGB. K jedoch könnte jedoch trotz Erlöschens der Innenvollmacht weiter gem. § 171 Abs. 1 S. 1 BGB zur Vertretung befugt sein. Gem. § 172 BGB steht es der in § 171 Abs. 1 BGB geregelten besonderen. Mitteilung einer Bevollmächtigung durch d
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Matthias_Keller...
9. Vertretungsmacht a) Aufgrund. Gesetz b) Durch. Rechtsgeschäft c) Kraft. Rechtsscheins. Innenvollmacht,. § 167 I 1.Alt.BGB. Außenvollmacht,. § 167 I 2.Alt.BGB. Kundgemachte. Innenvollmacht,. §§ 171, 172 BGB ...
http://www.marco-wicklein.de/SchR/Loesung_Fall_SchR-3.pdf
BGB) und einer Vollmachtsurkunde (§ 172 BGB). Besonders klausurrelevant sind aber gesetzlich nicht geregelte Rechtsscheinvollmachten. Es han- delt sich hierbei um die Duldungs- und die An- scheinsvollmacht, die sich aus einer analogen. Anwendung der §§ 1
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=8&art=6&find=Vollmacht__Vollmachtsurku...
Hat der Vollmachtgeber eine Vollmachtsurkunde ausgestellt und ausgehändigt, dann bleibt die Vollmacht bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt worden ist (§ 172 BGB). Die Vollmachtsurkunde ist insbeso
https://smartjura.de/BGB/172/
Eine Definition und Erklärung zum § 172 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
http://www.onlinerecht24.de/bgb_at/rechtsschein3.html
Voraussetzungen des Rechtsscheintatbestandes des § 172 BGB. Erteilung von Innenvollmacht. Vollmachtsurkunde an Vertreter erteilt. Widerruf gegenüber Vertreter oder sonstiges Erlöschen (außer Außenwiderruf). Vollmachtsurkunde weder zurückgegeben noch für
https://www.iurastudent.de/content/7-vollmacht-kraft-rechtsscheins
Danach erlischt die Vollmacht erst bei Anzeige gegenüber dem/den Dritten (§§ 170, 171 BGB), oder dann, wenn dem Bevollmächtigten die Vollmachtsurkunde gemäß § 172 II BGB entzogen wurde. Eine Ausnahme bezüglich des Vertrauensschutzes bildet § 173 BGB. Dan
https://www.juracademy.de/bgb-allgemeiner-teil2/fiktion-urkunde-belegte-innenvo...
Fiktion einer durch Urkunde belegten Innenvollmacht lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ BGB Allgemeiner Teil 2 JETZT ONLINE LERNEN! ... Fiktion einer durch Urkunde belegten Innenvollmacht (§§ 172, 173); a) Vorlage einer Vollmachtsurkunde durch den Vertreter vor od