Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt oder kennen muss.
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https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
Rechtsscheinstatbestandes in schutzwürdiger Weise auf den Bestand einer Vertretungsmacht vertraute. I. §§ 170-173 BGB. Die §§ 170 ff BGB schützen den guten Glauben eines Dritten an den Fortbestand einer wirksam erteilten Vertretungsmacht. Voraussetzungen
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEb...
Ist die Vollmacht erloschen, fehlt dem bisher Bevollmächtigten die. Vertretungsmacht. Handelt er dennoch im Namen des. Vollmachtsgebers, wirkt das Rechtsgeschäft grundsätzlich nicht für und gegen den Vollmachtgeber. Von diesem Grundsatz macht das Gesetz
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall21.pdf
173 BGB. Die Anordnung des § 172 Abs. 2 BGB, wonach die Vertretungsmacht bis zur. Rückgabe oder Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde bestehen bleibt, könnte jedoch gem. § 173 BGB unanwendbar sein. Dies setzt voraus, dass L bei Vertrags- schluss das Er
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
Nota bene: Seinem Wortlaut nach gilt § 173 BGB nur für die Fälle des Erlöschens der Vertretungsmacht. Nach ganz h.M. schadet dem Dritten jedoch seine Kenntnis und sein Kennenmüssen auch hinsichtlich des Nichtentstehens der beurkundeten. Vollmacht. § 173
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/bgbatws1617/BGB_AT...
Beendigung des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts (§ 168 S. 1. BGB). - Folgen des Erlöschens. ▫ Grundsatz: fehlende Vertretungsmacht. ▫ Ausnahmen zugunsten des Dritten aufgrund guten Glaubens des. Dritten an das Fortbestehen einer einmal wirksam erteilte
https://kuckucksvater.wordpress.com/2013/03/28/bgb-%C2%A7-173-beischlaf-zwische...
28.03.2013 - Gesetze - StGB - § 173 - Inzest - Verwandte 1. Grades - Blutschande - Geschlechtsverkehr - Sex / Kuckuckskind / Deutschland Inzest ist in Deutschland verboten. Hier kommen moralische und auch gesundheitspolitische Aspekte zum Tragen. Letzter
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/173/
173 BGB - § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt oder kennen muss. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rz.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_173/
20.07.2017 - Titel 5: Vertretung und Vollmacht. § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis. Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei
http://www.juraindividuell.de/artikel/grosser-bgb-schein-die-stellvertretung-ge...
25.04.2015 - Handelt der ehemalige Vertreter trotz erloschener Vollmacht, so haftet er gem. § 179 BGB als Vertreter ohne Vertretungsmacht und das Rechtsgeschäft wirkt grds. nicht für und gegen den Vertretenen. Von diesem Grundsatz macht das Gesetz in den