Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.
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https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEb...
Ist die Vollmacht erloschen, fehlt dem bisher Bevollmächtigten die. Vertretungsmacht. Handelt er dennoch im Namen des. Vollmachtsgebers, wirkt das Rechtsgeschäft grundsätzlich nicht für und gegen den Vollmachtgeber. Von diesem Grundsatz macht das Gesetz
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
Objektiver Rechtsscheinstatbestand, §§ 170, 171, 172 BGB. Die Mitteilung in § 171 BGB ist keine WE, sondern eine geschäftsähnliche Handlung, § 172. BGB gilt nicht für abhandengekommene Urkunden, stattdessen Gleichbehandlung mit einer abhandengekommener W
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/6U2233.00.PDF
StPO §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1, 170 Abs. 1, 203, 209 Abs. 1, 210 Abs. 1,. BGB § 839 Abs. 1, Abs. 2, § 1 Abs. 1, Abs. 4 StHG. OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2001, Az.: 6 U 2233/00. Leitsätze: 1. Ein Beamter, der der Staatsanwaltschaft dienstlich erlangte.
http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/handelsrecht%20(auch%20BWL...
125 HGB, beachte § 170 HGB) b) aus Rechtsgeschäft. → Vollmacht – § 167 BGB (z.B. Prokura [§§ 48 ff. HGB]; Handlungsvollmacht [§ 54 HGB]) c) aus Rechtsschein. → §§ 170 bis 173 BGB (nach h.M. gesetzliche Fälle der Rechtsscheinshaftung). (Palandt/Heinrichs,
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall21.pdf
170-172 BGB irrelevant und daher in der Klausur nicht zu erörtern. Zum Schwur kommt es erst dann, wenn der Tatbe- stand eines Rechtsscheins nicht mehr unter §§ 170-172 subsu- miert werden kann. (1) Aushändigung der Urkunde von A an K. Hierzu müsste A dem
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird. A. Normzweck, Systematik und dogmatische Grundlagen der §§ 170–173. Rz.
https://openjur.de/g/bgb/170.html
170 Wirkungsdauer der Vollmacht →. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/170
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird. § 169 BGB, Vollmacht des Beauftragten und des geschäftsführe… § 171 BGB, Wirkungsdau
https://www.strafverteidiger-berlin.info/einstellung-beschuldigter-170-ii-stpo/
12.09.2012 - Die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 II StPO ist für den Beschuldigten zumeist das Beste, was ihm im Strafverfahren passieren kann. Das Ermittlungsverfahren ist erledigt, die Begehung einer Straftat konnte nicht nachgewiesen werden. Die
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91822.htm
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.