§ 167 BGB, Erteilung der Vollmacht
Paragraph 167 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.


(2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht.


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Stellvertretung §§ 164 ff

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(2) kraft rechtsgeschäftlicher Erklärung § 166 II BGB sog. Vollmacht. - unterscheide nach Art der Erteilung § 167 I: Innenvollmacht geg. Vertreter (Alt 1), Außenvollmacht geg. Dritten (Alt. 2), § 171 BGB kundgemachte Innenvollmacht, wenn sich Geschäftsge


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Übersicht 21 - Vollmacht

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des 167 II BGB auch die Vollmacht einem abgeleiteten. Formzwang. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Formzwang. Warnfunktion hat und der Geschäftsherr durch die Hingabe der. Vollmacht bereits rechtlich oder tatsächlich in gleicher Weise gebunden ist wie d

Zusammenfassende Übersicht zum Stellvertretungsrecht ... - Uni Trier

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01.03.2015 - 167 ZPO „demnächst“ zugestellte Räumungs- klage gewahrt. (Amtlicher Leitsatz). BGB §§ 545, 573a, 573c, 204; ZPO § 167. BGH, Urt. v. 25.6.2014 – VIII ZR 10/14 (LG Kassel, AG. Kassel)1. I. Einleitung. Die vorliegende Entscheidung behandelt die

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31.08.2015 - Nach § 164 BGB ist grundsätzlich im Rechtsverkehr die Vertretung durch einen. Bevollmächtigten möglich. Die Vollmachtserteilung ist dabei in § 167 BGB geregelt. Gem. § 167 Abs. 2 BGB bedarf die Vollmachterteilung nicht der Form des Rechtsges


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§ 167 BGB, Erteilung der Vollmacht - Steuernetz

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(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. (2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich

§ 167 BGB - Erteilung der Vollmacht - openJur

https://openjur.de/g/bgb/167.html
(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfi ...

§ 167 BGB Erteilung der Vollmacht Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

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(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. (2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das.

BGB Vollmacht - Vollmacht Muster

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2. Form der Vollmachtserteilung | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/content/2-form-der-vollmachtserteilung
Gemäß § 167 II ist die Erteilung der Vollmacht grundsätzlich formfrei möglich, auch wenn das Vertretergeschäft einer bestimmten Form bedarf, für das die Vollmacht erteilt wurde.BROX/WALKER, BGB AT, 36. Aufl., Rn. 543; KÖHLER, BGB AT, 36. Aufl., § 11 Rn.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 5: Vertretung und Vollmacht › § 167

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 167 BGB
    § 167 Abs. 1 BGB oder § 167 Abs. I BGB
    § 167 Abs. 2 BGB oder § 167 Abs. II BGB

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