§ 164 BGB, Wirkung der Erklärung des Vertreters
Paragraph 164 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.


(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.


(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Zivilrecht IIIc: Vertragliche Schuldverhältnisse - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70047692/Folien_Hausarbeit_Schuldrecht_AT_AC....
P: T ist minderjährig aber § 165 BGB. cc. ZE: Minderjährigkeit steht der Stellvertretung nicht entgegen WE (+). 5. Cordes, SchuldR AT. Anspruch V gegen B auf Rückzahlung der Kosten für die fehlenden 20 Brötchen, §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB.


Word Dokumente zum Paragraphen

Stellvertretung §§ 164 ff

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/binder/lehrveranstal...
Stellvertretung §§ 164 ff. BGB. Notwendigkeit. Arbeitsteilung im Geschäftsverkehr; Vertretung juristischer Personen; Teilnahme Geschäftsunfähiger oder beschränkt Geschäftsfähiger am Rechtsverkehr durch die gesetzlichen Vertreter. Wirksamkeitsvoraussetzun

Lösung

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/Klausur2.doc
In Betracht kommt jedoch eine analoge Anwendung der § 164 BGB ff., da F im Rahmen der Vertretungsmacht unter dem Namen des V gehandelt hat. In diesen Fällen könnte das Erfordernis der Offenlegung entbehrlich sein, wenn es dem Vertragspartner nicht darauf


PDF Dokumente zum Paragraphen

Zusammenfassende Übersicht zum Stellvertretungsrecht Die §§ 164 ff ...

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/stadler/KurzskriptStellvertr...
Abgrenzung Stellvertreter – Bote: Stellvertreter: bildet einen eigenen Willen und darf den rechtlichen Gehalt der. Erklärung beeinflussen. Bote: übermittelt eine fremde Erklärung, auf deren Inhalt er keinen Einfluss nehmen darf → auf den Boten finden die

Prüfungsstruktur der Stellvertretung §§ 164 ff

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
b)Fallgruppe 2: Aus den Umständen ergibt sich, dass der Vertreter im Namen des Geschäftsherrn handelt (§ 164 Abs. 1 S. 2 BGB). - Maßgeblich für die Auslegung ist die Sicht des Vertragspartners. Dem Vertragspartner muss erkennbar sein, dass ihm zwei Perso

Lösung Fall 21 - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall21.pdf
Schrankes aus § 433 Abs. 2 BGB haben. Voraussetzung hierfür ist ein wirksamer. Kaufvertrag zwischen B und A über den Schrank zum Preis von € 100. Dass hierbei. A seine Willenserklärung selbst abgegeben hat, ist nicht zwingend erforderlich, es genügt, wen

Übersicht Stellvertretung

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02000002/U__bersicht_Stellvertretun...
1. Übersicht zur Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB. A. Prüfungsschema. I. Vorliegen von Stellvertretung. 1. Zulässigkeit der Stellvertretung. 2. Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch Stellvertreter. 3. Abgabe der Willenserklärung im fremden Namen. („

Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
Vertretene. Voraussetzungen: 1. Zulässigkeit der Vertretung. 2. Eigene Willenserklärung. 3. Im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip, § 164 II BGB). 4. Vertretungsmacht. Wann ist die Vertretung unzulässig? = bei allen Rechtsgeschäften, die höchstpersönl


Webseiten zum Paragraphen

§§ 164 ff. BGB - Vertretung und Vollmacht | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7%C2%A7-164-ff-bgb-vertretung-und-vollm...
Der vorliegende Abschnitt wurde bearbeitet von Martin Erhardt, stud.iur. in Leipzig Verträge entstehen zwischen mindestens zwei Personen, deren Willenserklärungen inhaltlich gleichgerichtet sind und Bezug aufeinander nehmen.BROX/WALKER, BGB AT, 36. Aufl.

Die Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/grosser-bgb-schein-die-stellvertretung-ge...
25.04.2015 - Die Grundlagen der Stellvertretung gem. § 164 ff. BGB sollten vom Studenten schon für den kleinen BGB-Schein, spätestens jedoch für den großen BGB-Schein beherrscht werden. Auch findet die Stellvertretung regelmäßig Einzug in Klausuren des e

5 wichtige Aspekte zur Stellvertretung aus den §§ 164 ff. BGB - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/stellvertretung-164-bgb/
Geregelt ist die Stellvertretung in den §§ 164 ff. BGB. Obwohl eine Person (als Vertreter) handelt, treffen die Rechtsfolgen die andere Person (den Vertrete.

§ 164 BGB - Wirkung der Erklärung des Vertreters - openJur

https://openjur.de/g/bgb/164.html
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gege ...

Vertretung, §§ 164–184 BGB | OpinioIuris

https://opinioiuris.de/inhalt/3256
08.10.2013 - Dabei kann er entweder eine Willenserklärung für diesen abgeben (Aktivvertretung, § 164 I BGB) oder aber entgegennehmen (Passivvertretung, § 164 III BGB). In beiden Fällen sollen die Rechtsfolgen nicht den Vertreter, sondern den Vertretenen


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 5: Vertretung und Vollmacht › § 164

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 164 BGB
    § 164 Abs. 1 BGB oder § 164 Abs. I BGB
    § 164 Abs. 2 BGB oder § 164 Abs. II BGB
    § 164 Abs. 3 BGB oder § 164 Abs. III BGB

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