(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.
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https://www.jura.uni-frankfurt.de/70047692/Folien_Hausarbeit_Schuldrecht_AT_AC....
P: T ist minderjährig aber § 165 BGB. cc. ZE: Minderjährigkeit steht der Stellvertretung nicht entgegen WE (+). 5. Cordes, SchuldR AT. Anspruch V gegen B auf Rückzahlung der Kosten für die fehlenden 20 Brötchen, §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB.
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/binder/lehrveranstal...
Stellvertretung §§ 164 ff. BGB. Notwendigkeit. Arbeitsteilung im Geschäftsverkehr; Vertretung juristischer Personen; Teilnahme Geschäftsunfähiger oder beschränkt Geschäftsfähiger am Rechtsverkehr durch die gesetzlichen Vertreter. Wirksamkeitsvoraussetzun
http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/Schramm/Klausur2.doc
In Betracht kommt jedoch eine analoge Anwendung der § 164 BGB ff., da F im Rahmen der Vertretungsmacht unter dem Namen des V gehandelt hat. In diesen Fällen könnte das Erfordernis der Offenlegung entbehrlich sein, wenn es dem Vertragspartner nicht darauf
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/stadler/KurzskriptStellvertr...
Abgrenzung Stellvertreter – Bote: Stellvertreter: bildet einen eigenen Willen und darf den rechtlichen Gehalt der. Erklärung beeinflussen. Bote: übermittelt eine fremde Erklärung, auf deren Inhalt er keinen Einfluss nehmen darf → auf den Boten finden die
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
b)Fallgruppe 2: Aus den Umständen ergibt sich, dass der Vertreter im Namen des Geschäftsherrn handelt (§ 164 Abs. 1 S. 2 BGB). - Maßgeblich für die Auslegung ist die Sicht des Vertragspartners. Dem Vertragspartner muss erkennbar sein, dass ihm zwei Perso
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall21.pdf
Schrankes aus § 433 Abs. 2 BGB haben. Voraussetzung hierfür ist ein wirksamer. Kaufvertrag zwischen B und A über den Schrank zum Preis von € 100. Dass hierbei. A seine Willenserklärung selbst abgegeben hat, ist nicht zwingend erforderlich, es genügt, wen
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02000002/U__bersicht_Stellvertretun...
1. Übersicht zur Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB. A. Prüfungsschema. I. Vorliegen von Stellvertretung. 1. Zulässigkeit der Stellvertretung. 2. Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch Stellvertreter. 3. Abgabe der Willenserklärung im fremden Namen. („
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
Vertretene. Voraussetzungen: 1. Zulässigkeit der Vertretung. 2. Eigene Willenserklärung. 3. Im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip, § 164 II BGB). 4. Vertretungsmacht. Wann ist die Vertretung unzulässig? = bei allen Rechtsgeschäften, die höchstpersönl
https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7%C2%A7-164-ff-bgb-vertretung-und-vollm...
Der vorliegende Abschnitt wurde bearbeitet von Martin Erhardt, stud.iur. in Leipzig Verträge entstehen zwischen mindestens zwei Personen, deren Willenserklärungen inhaltlich gleichgerichtet sind und Bezug aufeinander nehmen.BROX/WALKER, BGB AT, 36. Aufl.
http://www.juraindividuell.de/artikel/grosser-bgb-schein-die-stellvertretung-ge...
25.04.2015 - Die Grundlagen der Stellvertretung gem. § 164 ff. BGB sollten vom Studenten schon für den kleinen BGB-Schein, spätestens jedoch für den großen BGB-Schein beherrscht werden. Auch findet die Stellvertretung regelmäßig Einzug in Klausuren des e
https://www.lecturio.de/magazin/stellvertretung-164-bgb/
Geregelt ist die Stellvertretung in den §§ 164 ff. BGB. Obwohl eine Person (als Vertreter) handelt, treffen die Rechtsfolgen die andere Person (den Vertrete.
https://openjur.de/g/bgb/164.html
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gege ...
https://opinioiuris.de/inhalt/3256
08.10.2013 - Dabei kann er entweder eine Willenserklärung für diesen abgeben (Aktivvertretung, § 164 I BGB) oder aber entgegennehmen (Passivvertretung, § 164 III BGB). In beiden Fällen sollen die Rechtsfolgen nicht den Vertreter, sondern den Vertretenen