§ 168 BGB, Erlöschen der Vollmacht
Paragraph 168 Bürgerliches Gesetzbuch

Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung.


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Word Dokumente zum Paragraphen

S1 * PRÜFUNGSSCHEMA: STELLVERTRETUNG

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
bb) Nichtigkeit nach § 125 S. 1 BGB. è Beachte: generell formlos nach § 167 II BGB möglich. è Ausnahme von § 167 II BGB: wenn Bevollmächtigung Vorwegnahme des formbedürftigen Rechtsgeschäfts bedeutet. cc) besondere Erlöschensgründe nach § 168 BGB ex nunc

Stellvertretung §§ 164 ff

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/binder/lehrveranstal...
Mit dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft § 168 S. 1 BGB (erlischt das Grundgeschäft, erlischt die Vollmacht, Ausnahme vom Abstraktionsprinzip!) (2) Handeln im Rahmen der Vertretungsmacht. Rechtsfolgen der wirksamen Stellvertretung. § 164 I 1 BGB im Falle


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Übersicht 21 - Vollmacht

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEb...
Brox BGB AT Rn. 548). Ist dagegen die. Untervollmacht unwirksam, dann hat der Unterbevollmächtigte nach § 179 BGB einzustehen. IV. Erlöschen der Vollmacht. 1. Erlöschensgründe. • Grundsätzlich bestimmt sich das Erlöschen der Vollmacht nach der Vollmacht

Beispiele Erlöschen

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/BGB_AT_WS_2013_2014/S...
Vorlesung BGB-AT. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 280. Erlöschen der Innenvollmacht. • Erlöschensgründe. - Beendigung des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts. ▫ Grundsatz (§ 168 S. 1 BGB). ▫ Ausnahmen: §§ 674; 729 BGB; Gegenausnahme: § 169 BGB. - Widerruf

Dokumentnummer: 11250 Erstelldatum: 19.03.2002 BGB §§ 164, 168 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/80e79851-d3ce-4981-8f3a-6c488dc4c022/11250.pdf
19.03.2002 - Nach § 168 BGB richtet sich das Erlöschen einer Vollmacht nach dem ihrer Erteilung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis. Grundsätzlich ist dabei anerkannt, dass die von einem gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht nicht automatisch mit dem

ACHTUNG: Vor Veröffentlichung Kommentare ausblenden - Engert

http://engert.uni-mannheim.de/ionas/Jura/engert/L%C3%B6sung%20Probeklausur%20vo...
Wirksame Vertretung der S durch P, § 164 I BGB? (1) Eigene Willenserklärung (+). (2) Im Namen der S-GmbH (+). (3) Vollmacht? Bevollmächtigung des P, § 167 I BGB, § 49 HGB (+). Aber: Erloschen, § 168 S. 1 BGB; jedenfalls konkludenter Widerruf,. §§ 168 S.

§ 2 VIII - Stellvertretung - Grundlagen

https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/BGB_AT_0506_%C2%A72VIII_Stel...
Die Vollmacht e) Erlöschen der Vollmacht, § 168 BGB: • das zu Grunde liegende Rechtsgeschäft erlischt, § 168 S. 1 BGB. • einseitiger Widerruf, § 168 S. 2 BGB. • sonstige Erlöschensgründe. → Anfechtung der Vollmacht (strittig, siehe Brox, Rn. 574). → Been


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§§ 168, 171, 178 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=168,171,178
1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärun

jura-basic (Vollmacht Widerruf) - Grundwissen

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=4&art=6&find=Vollmacht__Widerruf
Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich grundsätzlich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (§ 168 BGB). Beispiel: Erlischt das Arbeitsverhältnis, dann erlischt auch die Vertretungsbefugnis des Arbeitsnehmers, wenn ihm die Vollma

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 168 – Erlöschen ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erkläru

§ 168 BGB - Erlöschen der Vollmacht - openJur

https://openjur.de/g/bgb/168.html
Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen ...

Abhängigkeit der Vollmacht vom Bestehen des Grundverhältnisses ...

http://rechtsanwalt-rechtshilfe.com/zivilrecht/at-zivilrecht/abhaengigkeit-der-...
Abhängigkeit der Vollmacht vom Bestehen des Grundverhältnisses § 168 BGB: Enthält die Bevollmächtigung selbst keine Regelung bezüglich ihres Erlöschens, ist danach zu fragen, ob ein gesetzlich geregelter er Löschungsgrund greift. Wenn keine Regelung vorh


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 5: Vertretung und Vollmacht › § 168

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 168 BGB
    § 168 Abs. 1 BGB oder § 168 Abs. I BGB

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