(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,
(2) Hinsichtlich des Rechts auf Umgang mit dem Kind nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 1684 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Absatz 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Absatz 1 erfüllt sind.
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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/121/1712163.pdf
25.01.2013 - te aus § 1686a BGB kann für die Beteiligten weiterer Aufwand entstehen, z. B. wenn aufgrund der gerichtlichen Entscheidung des Gerichts Umgang gewährt oder Auskunft erteilt werden muss. Der Aufwand ist abhängig vom konkreten. Einzelfall und
https://www.streit-fem.de/readDocumentPDF.php?file=tl_files/streit-fem/document...
Beschluss. OLG Bremen, § 1686a BGB, § 167a. FamFG. Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters – Voraussetzungen. 1. Für die Geltendmachung eines Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters mit dem Kind nach. § 1686a BGB ist die nach
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/DIJuF-Hinweise_RefE_UmgangsR_...
06.07.2012 - Der Gesetzentwurf widersteht mit der Einführung des § 1686a BGB-E der Versuchung, der biologischen Vaterschaft einen Vorrang ein- zuräumen vor der – rechtlich gesicherten und zwischen Kind und Vater gelebten – so- zialen Vaterschaft. Die Anf
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasdji/stellungnahmen/2012/121129_DJI-...
allem dem Kindeswohl entscheidende Bedeutung beigemessen wird (§ 1686a BGB Abs. 1 Satz 1 Punkt 1). Ebenfalls entscheidungsrelevant ist das vor und nach Geburt des. Kindes gezeigte nachhaltige Interesse des leiblichen, nicht-rechtlichen Vaters am Kind (§.
http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschl...
Bedenken bestehen insoweit, als dem biologischen Vater mit § 1686a BGB-RefE zwar ein. Umgangsrecht eingeräumt wird, eine damit korrespondierende Umgangspflicht jedoch keine. Erwähnung findet. Dies steht im Gegensatz zu § 1684 Abs. 1 BGB, nach dem jeder E
http://grundundmenschenrechtsblog.de/die-blackbox-des-kindeswohls-die-erste-ent...
10.11.2016 - Seit Juli 2013 gibt es das Recht des leiblichen Vaters auf Umgang mit dem Kind, wenn rechtlich ein anderer Mann Vater ist und der biologische Erzeuger ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und wenn der Umgang dem Kindeswohl dient (§
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/umgangsrecht-fuer-leiblichen-vater.html
Daran hat auch der neue § 1686a BGB nichts geändert. Der neue -> § 1686a BGB durchbricht nur die bisherige Systematik und installiert -> Vaterrechte für den leiblichen Vater neben den Rechten des gesetzlichen Vaters. Ein grundsätzlicher Ausschluss des le
https://kuckucksvater.wordpress.com/2013/06/09/%C2%A7-1686a-bgb-gesetz-zur-star...
09.06.2013 - Recht - Umgang - Väterrechte - leibliche Väter - nicht rechtlicher Vater / BGB - § 1686a - Bundestag - Bundesrat - Gesetzesentwurf - Der Bundesrat hat am Freitag den 07.06.2013 in seiner 910. Sitzung dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzese
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, 1. ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und 2. ein Recht auf Auskunft v
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a182889.htm
(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, 1. ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und 2. ein Recht auf Auskunft von jedem.