Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.efkir.de/img/recht/dokumente/Info%20-%20Auskunft%20ueber%20das%20Ki...
25.10.2008 - Der Auskunftsanspruch gegenüber dem jeweils anderen Elternteil ist in § 1686 BGB festgeschrieben. Dort heißt es: § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisses des Kindes. 1Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem I
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/FamSoz-Portal/Dokumente/Rechtspr...
Die Auskunftsverpflichtung nach § 1686 BGB ist als Annexanspruch zum Anspruch auf Regelung des. Umgangs den Vollstreckungsregeln der §§ 88 ff. FamFG zuzuordnen. Damit können im Falle der. Zuwiderhandlung gegen die Anordnung, Auskunft zu erteilen, Ordnung
https://www.streit-fem.de/readDocumentPDF.php?file=tl_files/streit-fem/document...
Beschluss. OLG Bremen, § 1686a BGB, § 167a. FamFG. Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters – Voraussetzungen. 1. Für die Geltendmachung eines Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters mit dem Kind nach. § 1686a BGB ist die nach
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-125440?all=Fal...
30.11.2016 - Elternteils aus § 1686 BGB gegen den Ergänzungspfleger. Normenkette: BGB § 1686, § 1915. Leitsatz: Der Auskunftsanspruch aus § 1686 BGB besteht allein zwischen den Eltern und richtet sich auch nach Entziehung ihrer elterlichen Sorge nicht ge
http://www.famrb.de/media/Aufsatz_Korn-Bergmann_Purschke.pdf
trag gem. § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB zurückzuweisen. Dies gilt trotz der missverständlichen Verweisung in. § 1686a Abs. 2 Satz 1 BGB auf § 1684 Abs. 4 Satz 1 oder 2 BGB auch für den Fall, das der Umgang mit dem. Kind dem Kindeswohl nicht dient, weil ein Um
https://www.familienrecht.de/sorge-umgang/auskunftsrecht-eltern-1686-bgb/
Wie weit reicht das Auskunftsrecht der Eltern nach § 1686 BGB – und wer ist der richtige Adressat für den Fall, dass für das Kind ein Ergänzungspfleger bestellt wurde? Eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm gibt Ihnen interessante Informationen für Ihre
http://www.mayer-kuegler.de/auskunft-1686-bgb
Der Auskunftsanspruch aus § 1686 BGB richtet sich nicht gegen das Kind (OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2003 – 7 UF 98/03). Der pflichtige Elternteil muss die Auskunft allerdings nicht zwingend persönlich erteilen, sondern kann sich bei der Auskunftserteil
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/auskunftsrecht-und-u...
1686 S. 1 BGB könne jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspreche. Dieses Recht bestehe unabhängig von jeglicher Sor
http://www.iww.de/fk/archiv/sorgerecht-das-muessen-sie-ueber-den-auskunftsanspr...
24.02.2011 | Sorgerecht. Das müssen Sie über den Auskunftsanspruch gemäß § 1686 BGB wissen. von RA Thurid Neumann, FA Familienrecht, Konstanz. Eine häufige Frage in der anwaltlichen Beratung bei Trennung und Scheidung ist, inwieweit der andere Elternteil
https://openjur.de/g/bgb/1686.html
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit di ...