§ 1686 BGB, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Paragraph 1686 Bürgerliches Gesetzbuch

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.


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Auskunft über das Kind - efkir

https://www.efkir.de/img/recht/dokumente/Info%20-%20Auskunft%20ueber%20das%20Ki...
25.10.2008 - Der Auskunftsanspruch gegenüber dem jeweils anderen Elternteil ist in § 1686 BGB festgeschrieben. Dort heißt es: § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisses des Kindes. 1Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem I

Vollstreckung von Auskunftsansprüchen nach § 1686 BGB

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/FamSoz-Portal/Dokumente/Rechtspr...
Die Auskunftsverpflichtung nach § 1686 BGB ist als Annexanspruch zum Anspruch auf Regelung des. Umgangs den Vollstreckungsregeln der §§ 88 ff. FamFG zuzuordnen. Damit können im Falle der. Zuwiderhandlung gegen die Anordnung, Auskunft zu erteilen, Ordnung

Beschluss OLG Bremen, § 1686a BGB, § 167a FamFG Umgangsrecht ...

https://www.streit-fem.de/readDocumentPDF.php?file=tl_files/streit-fem/document...
Beschluss. OLG Bremen, § 1686a BGB, § 167a. FamFG. Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters – Voraussetzungen. 1. Für die Geltendmachung eines Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters mit dem Kind nach. § 1686a BGB ist die nach

Auch nach teilweiser Entziehung der elterlichen Sorge ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-125440?all=Fal...
30.11.2016 - Elternteils aus § 1686 BGB gegen den Ergänzungspfleger. Normenkette: BGB § 1686, § 1915. Leitsatz: Der Auskunftsanspruch aus § 1686 BGB besteht allein zwischen den Eltern und richtet sich auch nach Entziehung ihrer elterlichen Sorge nicht ge

Gutachter - FamRB

http://www.famrb.de/media/Aufsatz_Korn-Bergmann_Purschke.pdf
trag gem. § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB zurückzuweisen. Dies gilt trotz der missverständlichen Verweisung in. § 1686a Abs. 2 Satz 1 BGB auf § 1684 Abs. 4 Satz 1 oder 2 BGB auch für den Fall, das der Umgang mit dem. Kind dem Kindeswohl nicht dient, weil ein Um


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Das Auskunftsrecht der Eltern nach § 1686 BGB | Familienrecht

https://www.familienrecht.de/sorge-umgang/auskunftsrecht-eltern-1686-bgb/
Wie weit reicht das Auskunftsrecht der Eltern nach § 1686 BGB – und wer ist der richtige Adressat für den Fall, dass für das Kind ein Ergänzungspfleger bestellt wurde? Eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm gibt Ihnen interessante Informationen für Ihre

Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

http://www.mayer-kuegler.de/auskunft-1686-bgb
Der Auskunftsanspruch aus § 1686 BGB richtet sich nicht gegen das Kind (OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2003 – 7 UF 98/03). Der pflichtige Elternteil muss die Auskunft allerdings nicht zwingend persönlich erteilen, sondern kann sich bei der Auskunftserteil

Auskunftsrecht und Umfang der Auskunftsverpflichtung gem. § 1686 ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/auskunftsrecht-und-u...
1686 S. 1 BGB könne jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspreche. Dieses Recht bestehe unabhängig von jeglicher Sor

Das müssen Sie über den Auskunftsanspruch gemäß § 1686 BGB ...

http://www.iww.de/fk/archiv/sorgerecht-das-muessen-sie-ueber-den-auskunftsanspr...
24.02.2011 | Sorgerecht. Das müssen Sie über den Auskunftsanspruch gemäß § 1686 BGB wissen. von RA Thurid Neumann, FA Familienrecht, Konstanz. Eine häufige Frage in der anwaltlichen Beratung bei Trennung und Scheidung ist, inwieweit der andere Elternteil

§ 1686 BGB - Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes ...

https://openjur.de/g/bgb/1686.html
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit di ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 5: Elterliche Sorge › § 1686

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1686 BGB
    § 1686 Abs. 1 BGB oder § 1686 Abs. I BGB

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