Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
1641 BGB. • Gem. § 1641 Satz 1 BGB dürfen die Eltern nicht im Namen des Kindes Geschenke ma- chen. • Hierbei handelt es sich um ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB.11 Die Nichtigkeitsfolge erfasst regelmäßig nicht nur das kausale, sondern auch das zugehör
https://www.uni-due.de/~gvo400/materialien/FamR1/FamR1_sk36.pdf
1629 II, III BGB. - Obhut. - Dauer. - Prozeßstandschaft. 6) Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern, § 1628 BGB. 1) Verwaltung des Vermögens. → §§ 1639 ff. BGB. 2) Einschränkung der Vermögenssorge. → §§ 181, 1629 II, 1641 BGB. - Schenkungsverbot. →
https://www.bundestag.de/blob/416968/1251bfbeb3bc857058c8dc8898f41178/wd-7-030-...
17.02.2016 - 4. 2.2.1. § 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. 5. 2.2.2. § 108 BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung. 5. 2.2.3. § 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln. 5. 3. §§ 1629 ff. BGB Elterliche Sorge. 6. 3.1. § 1629a BGB B
https://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/KK_BGB_AT_II_aufl_6.pdf
Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Parteien individuell eine Vertretung i.R. ihrer Beziehungen ausschließen (sog. „gewillkürte Höchstpersönlichkeit“). ▫ Zudem gibt es auch gesetzliche Vertretungsverbote, wie z.B. §§ 1641, 1804 BGB. hemmer-Methode:
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/BGB_AT_WS_2013_2014/S...
Eltern: Eingriffsrechte des Familiengerichts, § 1666 BGB. - Vormund: Aufsicht des Familiengerichts, § 1837 BGB. - Betreuer: Aufsicht des Betreuungsgericht, §§ 1837, 1908i BGB. • Beschränkungen der Vertretungsmacht. - Schenkungsverbot, § 1641, 1804 BGB. -
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Bei einer Schenkung in Vertretung des Kindes steht diesem ein Herausgabeanspruch gegen den Beschenkten gem § 985 zu, weil § 932 den guten Glauben an die Verfügungsberechtigung im Falle des § 1641 nicht schützt. Bei Schenkung der Eltern im eigenen Namen e
https://openjur.de/g/bgb/1641.html
1641 Schenkungsverbot →. Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1641/
20.07.2017 - 1641 Schenkungsverbot. 1Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen. 2Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Fundstelle(n):
https://www.brennecke-partner.de/1641-BGB-Schenkungsverbot_62330
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen. Ausgenommen sind Schenkungen durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den.
http://www.bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-2/Titel-5/Schenkungsverbot/Abgrenz...
1641 Schenkungsverbot. Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.