(1) Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und dem Familiengericht einzureichen. Gleiches gilt für Vermögen, welches das Kind sonst anlässlich eines Sterbefalls erwirbt, sowie für Abfindungen, die anstelle von Unterhalt gewährt werden, und unentgeltliche Zuwendungen. Bei Haushaltsgegenständen genügt die Angabe des Gesamtwerts.
(2) Absatz 1 gilt nicht,
(3) Reichen die Eltern entgegen Absatz 1, 2 ein Verzeichnis nicht ein oder ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.
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http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/instverf/materiali...
1640 § 1640 BGB: Vermögensverzeichnis bei Erbschaften des Kindes. § 1643 § 1643 BGB Genehmigung von Rechtsgeschäften für das Kind. §§ 1666, 1666a, 1667 BGB: Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls und des Kindesvermögens. Das Kindeswohl ist bei seinen E
https://www.dnoti.de/gutachten/pdf/ba1af16b-4844-45fd-8699-aa9d1ca32473/Fax_Rep...
06.02.2014 - a) Zunächst ist allgemein darauf hinzuweisen, dass die Erstellung eines. Vermögensverzeichnisses gemäß § 1640 BGB eine Maßnahme zur Beschränkung der elterlichen Vermögensverwaltung darstellt. Gemäß den §§ 1638 ff. BGB werden die. Eltern zum
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/08/001/0800111.pdf
10.02.1977 - das Vermögen 10 000 DM übersteigt, anderer- seits wird die Inventarisierungspflicht auf Erb- fälle aller Art erstreckt (§ 1640 BGB-E). Den. Eltern wird eine freiere Stellung bei der An- legung von Geld des Kindes eingeräumt (§ 1642. BGB-E).
http://www.zpanwaelte.de/fileadmin/user_upload/Minderjaehrige_im_Erbrecht_Estat...
15.06.2010 - RAin Monika Fink-Plücker. Minderjährige im Erbrecht. • jedenfalls besteht grundsätzlich die Verpflichtung der Eltern zur. Errichtung eines. Vermögensverzeichnisses ab einem. Vermögenserwerb von über 15.000,00 €, welches dem. Familiengericht
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2013/Bundesforum/2014-FamRZ%20Hoffmann%...
mögensverwaltenden Vater aus S 1640 BGB geltend inachen. um dessen Nachlass es geht, nach dem entscheidenden Datum verstorben ist. Ein beim Tode seiner Mutter minderjähriges Kind, für das der. Vater den Nachlass verwaltet hat, kann, so das OLG Koblenz, 1
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_12_ppt...
06.02.2014 - Dokumentationspflichten nach §§ 1640, 1667 BGB. • Anlagevorschrift des § 1642 BGB. – Verwendung im Interesse des Kindes, § 1649 Abs. 1 BGB. – Unter engen Voraussetzungen Verwendung für den Unterhalt der übrigen Familie, § 1649 Abs. 2 BGB. •
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/vermoegensverzeichnis.html
Nach § 1640 BGB haben die Eltern nämlich über das Vermögen, das von ihrem Kind geerbt wurde und das der Verwaltung der Eltern unterliegt, ein Verzeichnis zu erstellen und dieses Vermögensverzeichnis bei dem örtlichen Familiengericht einzureichen. Der Beg
http://www.iww.de/ee/archiv/minderjaehrige-im-erbrecht-so-kann-das-kindesvermoe...
01.01.2007 - 1640 BGB dient nur indirekt der Sicherung des Kindesvermögens und sorgt für einen Beweis dafür, was dem Kind zusteht (Staudinger/Engler, BGB, 13. Aufl., 04, § 1640 Rn. 1). Diesem Zweck entsprechend müssen die Eltern, auch wenn das Kind nur M
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?42727-Kosten-bei-%C2%A7-1640-BGB
01.02.2010 - Kosten bei § 1640 BGB. Hallo! In einer Akte habe ich drei Minderjährige Kinder, welche von Ihrer Oma jeweils 30.000,00 € als Vermächtnis erhalten haben. Muss ich da jetzt Kosten berechnen? Ich hätte jetzt an die KV 1310 gedacht. Aber nach we
https://www.amtsgericht-zeven.niedersachsen.de/service/formulare/formulare-5949...
Erbrecht - Wertvordruck (rtf). Familienrecht - Vermögensverzeichnis gemäß § 1640 BGB (Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung) (rtf). Familienrecht - Fragebogen zum Versorgungsausgleich (rtf). Grundbuch - Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs (rtf).
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und dem Familiengericht einzureichen. 2Gleic