§ 1642 BGB, Anlegung von Geld
Paragraph 1642 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Familienrecht Vorlesung 12 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/Familienrecht_Vorlesung_12.ppt...
12.02.2015 - Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Kindes. • Dingliche Surrogation nach § 1646 BGB. • Dokumentationspflichten nach §§ 1640, 1667 BGB. • Anlagevorschrift des § 1642 BGB. – Verwendung im Interesse des Kindes, § 1649 Abs. 1 BGB. – Unter

Rundschreiben 02/2017 Belastung von ... - Erzbistum Köln

https://www.erzbistum-koeln.de/kirche_vor_ort/service_pfarrgemeinden/recht/rech...
14.02.2017 - Telefon 0221 1642 1050. Telefax 0221 1642 1095 ... Bewilligung einer Löschungsvormerkung gemäß § 1179 II BGB, sowie, zur Absicherung abgetretener. Rückgewährsansprüche, die ... 2. wir ab sofort auf die Eintragung einer Vormerkung nach § 883

GbR-Ansprüche-Schema

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/GbR-Anspr%C3%BC...
stößt nicht gegen § 307 BGB; konkludente Vereinbarung einer Teilschuld für Aufbauschulden bei Bauherrengemeinschaften (BGH, NJW 2002, 1642). 2. Nachhaftungsbegrenzung zugunsten nachträglich ausgeschiedener Gesellschafter, §§ 736 II, 160. HGB (beachte: 5-

Inhaltsverzeichnis Herausgeber und Beirat der FamRZ ...

https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/inhaltsverzeichnisse/inhaltsverzeich...
durch beschränkt geschäftsfähigen Mdj. 105. OLG Schleswig. 28. 6.2017 13 WF 55/17. §§ 1643 I, 1822 Nr. 3 BGB: Keine Genehmigung der. Veräußerung einer GmbH-Minderheitsbeteiligung eines Mdj. 106. OLG Celle. 30. 8.2017 21 UF 89/17. §§ 1642, 1664 BGB: Verst

Zur Frage der gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Eltern und ...

https://www.bundestag.de/blob/408126/f834cc9b473e504336a4d4f0ac9364ec/wd-7-203-...
dürftigkeit (§ 1602 BGB) und zum anderen auch die Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen (§ 1603 ... 1589 Satz 1 BGB), unabhängig davon, ob ihre Eltern bei der Geburt der Kinder mit- einander verheiratet .... gezwungen werden. 27 So u.a.: Urteil d


Webseiten zum Paragraphen

.§ 1642 BGB Anlegung von Geld - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/1642-BGB-Anlegung-von-Geld_62331
Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen soweit e.

§ 1640 BGB und § 1642 BGB? - Rechtspflegerforum

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?79552-%C2%A7-1640-BGB-und-%C2%A...
10.11.2015 - Liebe Kollegen, ich habe hier folgenden Fall vorliegen: Kindesmutter stirbt. Das minderjährige Kind erbt ca. 90.000,-- € (§ 1640 BGB). Sorgerecht erhält der Kindesvater. Das Kind ist bereits 17 Jahre alt.

§ 1642 BGB - Anlegung von Geld - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1642/
1642 BGB - § 1642 Anlegung von Geld Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung.

§ 1642 BGB - Anlegung von Geld - openJur

https://openjur.de/g/bgb/1642.html
1642 Anlegung von Geld →. Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.

Elterliche Sorge / 2.1.3 Vermögenssorge | Deutsches Anwalt Office ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/elterliche-sorge-213...
Im Rahmen der Vermögenssorge des § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Verpflichtung, das Vermögen des Kindes zu verwalten, es zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren, § 1642 BGB. Eltern erfüllen ihre Pflicht, Geld des Kindes nach Grundsätzen eine


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 4: Familienrecht › Abschnitt 2: Verwandtschaft › Titel 5: Elterliche Sorge › § 1642

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1642 BGB
    § 1642 Abs. 1 BGB oder § 1642 Abs. I BGB

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