(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten.
(2) Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit bleiben bestehen. Das Gleiche gilt für den Anspruch auf den zur Zeit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder des Todes fälligen Monatsbetrag.
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http://www.moersch-wagner.de/pdf/200917.pdf
Das Verfahren nach § 1586 a BGB ersetzt seit dem 1.9.2009 die Hausratsverordnung und hat gewisse Bezüge auf die Zuweisung von Wohnungen aus mietrechtlicher Sicht. Bei Streitigkeiten zwischen den Eheleuten, wer zukünftig die „Ehewohnung“ nutzen darf, ist
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/755918e3-6b5b-43e5-883f-79ab656372ad/12134.pdf
05.12.2005 - letzte Aktualisierung: 05.12.2005. BGB § 1586. Entfallen einer Unterhaltsregelung bei Wiederverheiratung des geschiedenen Ehegatten;. Abgrenzung modifizierende/novierende Unterhaltsvereinbarung. I. Sachverhalt. Die Beteiligten haben im Jahr
http://www.khs-flensburg.de/pdf/unterhalt_tod.pdf
Nach ƒ 1586 b Abs. 1 BGB geht mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten die. Unterhaltspflicht auf seinen Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Erben können sich dabei nicht auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen, sondern nur darauf, dass sie nich
https://www.bundestag.de/blob/408134/3db8376e7ca94c224071fc343dfc466e/wd-7-149-...
beim Tod des Verpflichteten kann sich der Berechtigte hingegen nach § 1586b BGB an die Erben wenden.28. 7.1. § 1570 BGB - Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes: „Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, so- lange und soweit vo
https://www.dreske.de/WebRoot/DreskeDB/Shops/Dreske/ProductImages/Samples/97834...
Druckerei C.H. Beck. Bamberger/Roth: Kommentar zum BGB ..................................... Medien mit Zukunft. Revision, 22.12.2011. Kommentar zum. Bürgerlichen Gesetzbuch. Band 3. §§ 1297–2385. Rom I-VO · Rom II-VO · EGBGB. Herausgegeben von. Dr. Hein
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-7/Untertitel-2/Kapitel-5/Kein-...
Die Haftung der Erben für den Unterhalt ist aber beschränkt gemäß § 1586 b I 3, II BGB auf den fiktiven kleinen Pflichtteil. Hierbei ist nicht nur der tatsächliche Nachlass zu berücksichtigen, sondern auch der sog. fiktive Nachlass; dieser bemisst sich n
https://openjur.de/g/bgb/1586.html
1586 Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten →. (1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten. (2) Ansprüche auf Erfüllung oder
https://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam4-htm
BGB 4. Buch hier: Scheidungsgründe, Unterhalt, §§ 1564 – 1586b. Siebenter Titel. Scheidung der Ehe. I. Scheidungsgründe. § 1564. Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Re
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93268.htm
(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten. (2) Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit bleiben.
https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/ehegattenunterhalt-gesetze/ehegattenunte...
1586 BGB Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten. (1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten. (2) Ansprüche auf Erfüllung od