(1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen.
(2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur entsprechend § 1613 Abs. 1 fordern.
(3) Für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit liegende Zeit kann Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangt werden, wenn anzunehmen ist, dass der Verpflichtete sich der Leistung absichtlich entzogen hat.
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06.01.2016 - Beim nachehelichen Unterhalt gibt es bezüglich der Verwirkung die Sonderregelung des § 1585 b Abs. 3 BGB, wonach Unterhalt für die Zeit von mehr als einem Jahr vor. Rechtshängigkeit nur verlangt werden kann, wenn anzunehmen ist, dass der Ver
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05.10.1988 - EheG § 64; BGB § 1585b Abs. 2 und 3 a) Haben geschiedene Eheleute den Anspruch auf nachehelichen. Unterhalt vertraglich geregelt, so kann der Berechtigte rückständigen Unterhalt grundsätzlich auch für eine Zeit verlangen, in der der Verpflic
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k) Vertragliche Regelung und Titulierung. Bei vertraglicher Regelung des Unterhalts sind §§ 1613, 1585b Abs. 2 BGB nicht anwendbar, denn der Unterhaltsschuldner, der seine Verpflichtung kennt, bedarf des. Schutzes vor unerwarteter Inanspruchnahme nicht.7
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06.01.2016 - Familienunterhalt über §§1360, 1360 a Abs. 3, 1613 Abs. 2 BGB. ➢ Trennungsunterhalt über §§ 1361, 1360 a Abs. 3, 1613 Abs. 2 BGB. ➢ Nachscheidungsunterhalt über §§ 1585 b Abs. 1, 1613 Abs. 2 BGB. ➢ Kindesunterunterhalt über § 1613 Abs. 2 BGB
http://www.famrb.de/0410_rspr01.pdf
BGB §§ 242, 1585b Abs. 2 www.zr-report.de. Bestell-Nr.: FE-01323. Das Problem: Das FamG hat im Scheidungstermin eine. Verbundklage betreffend nachehelichen Unterhalt abge- trennt, so dass die Scheidung der Parteien noch am glei- chen Tage, dem 8.3.1999,
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Gesetzestext (1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen. (2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur entsprechend § 161
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93266.htm
(1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen. (2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1585b/
1585b Unterhalt für die Vergangenheit [1]. (1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen. (2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichter
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/1996/OLG-Koeln/Die-Vo...
Die Vorschrift des § 1585b Abs. 3 BGB, nach der für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit liegende Zeit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangt werden kann, wenn anzunehmen ist, daß der Verpflichtete sich der Leistung ab
https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/ehegattenunterhalt-gesetze/ehegattenunte...
1585b BGB Unterhalt für die Vergangenheit. (1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen. (2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichter