(1) Zur Eintragung ist der Antrag beider Ehegatten erforderlich; jeder Ehegatte ist dem anderen gegenüber zur Mitwirkung verpflichtet.
(2) Der Antrag eines Ehegatten genügt
(3) (weggefallen)
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https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Informationen_zum_Gueterrechtsregist...
Beziehungen, insbesondere zu. Verfügungsbeschränkungen (§ 1365 f. BGB). Ausschließung oder Aufhebung des gesetzlichen Güterstandes der. Zugewinngemeinschaft. Beschränkung oder Ausschließung der Schlüsselgewalt (§§ 1357, 1561 Abs. 2. Nr. 1 und 4 BGB). Zug
http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/b/bartholomae_andreas/us_zivilrecht/_-...
M.; str.), deren schuldhafte Verletzung. (f)) durch A gem. § 278 S. 1 BGB V zugerechnet wird. → § 447 I BGB bei Transport durch „eigene. Leute“ (+), aber deren Verschulden kein Zufall iSd. § 447 I BGB; dasselbe gilt bei g) (h. M.). 1. Lit.: Oetker/Maultz
https://www.bnotk.de/_downloads/UINL_Kongress/Marrakesch/Thema-II-2010_DE.pdf
in Einzelfällen auch einer von Ihnen allein, § 1561 BGB. Eintragungs- fähig sind insbesondere33. • Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge, deren Änderungen und. Aufhebung,. • sonstige Änderungen bzw. der Ausschluss des gesetzlichen Gü- terstands,. • Besch
https://www.berlin.de/politik-verwaltung-buerger/stellenausschreibungen/detail....
21.09.2011 - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) werden erwartet. Gründliche Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften des BGB (insb. Familienrecht) sind ebenso erforderlich, wie Kenntnisse über den Aufbau und die Arbeitsweisen der Berliner
http://www.zefis.org/htm/Bitter_ZInsO_2010_1505+1561(Gesch%C3%A4ftsleiterhaftun...
Insolvenzverschleppung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a. InsO, soweit es um die Interessen solcher Gläubiger geht, die erst nach Insolvenzreife der GmbH in geschäftlichen Kontakt zu dieser getreten sind (sog. Neugläubiger).2. Überhaupt nicht geregelt ha
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_1561/
20.07.2017 - 1561 Antragserfordernisse. (1) Zur Eintragung ist der Antrag beider Ehegatten erforderlich; jeder Ehegatte ist dem anderen gegenüber zur Mitwirkung verpflichtet. (2) Der Antrag eines Ehegatten genügt. zur Eintragung eines Ehevertrags oder ei
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Zur Eintragung ist der Antrag beider Ehegatten erforderlich; jeder Ehegatte ist dem anderen gegenüber zur Mitwirkung verpflichtet. (2) Der Antrag eines Ehegatten genügt 1. zur Eintragung eines Ehevertrags oder einer auf gerichtlicher Ent
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?doc.id=CUST0000094...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 2025 E 1860, § 1991 SächsBGB, § 2026 E 1860, § 1990 SächsBGB, § 2027 E 1860 ... mehr. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 1990-1994, H.
https://www.saarland.de/120103.htm
Das Güterrechtsregister ist ein Register, das bei den Amtsgerichten geführt wird. In ihm werden auf Antrag abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft eingetragen. Der Antrag muss i.d.R. durch beide Ehegatten gemeinsam (§§
https://www.zip-online.de/heft-32-2012/zip-2012-1561-fortbestand-der-unterlizen...
19.07.2012 - 26.3.2009 – I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 – Reifen Progressiv). 3. Beim Erlöschen der Hauptlizenz hat der Hauptlizenzgeber gegen den Hauptlizenznehmer einen Anspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB auf Abtretung des gegen den Unterlizenzneh