§ 155 BGB, Versteckter Einigungsmangel
Paragraph 155 Bürgerliches Gesetzbuch

Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Dissens

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Vgl. §§ 150, 155 BGB. Fall 4 „Der Hausbau“. K erwarb ein von der X noch fertig zu stellendes Haus zum Preis von 580.000 Euro. Die Baubeschreibung, die zum Gegenstand des notariellen Vertrags gemacht wurde, sah als Kellerabgang im Giebelbereich "eine Trep


PDF Dokumente zum Paragraphen

BGB P5 Folien T4 - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_05_4.pdf
25.11.2009 - Beurkundungsverlangen: Auslegungsregel des Abs. 1 gilt auch für den Fall, dass eine der Parteien die Beurkundung des beabsichtigten Vertrages verlangt. (§ 154 II BGB). 2. Versteckter Dissens (§ 155 BGB) a) gilt nur für Einigungsmangel über Z

A. Gliederung Fall 3 - Dr. Marco Wicklein

http://www.marco-wicklein.de/BGB-AT/Loesung_Fall_3.pdf
mente: üblicherweise erwartet ein Besteller Lieferung der Ware ; § 269 I BGB steht nicht entgegen, da hier „andere Umstände“ c) Ergebnis: Keine Übereinstimmung. 3. Problem: versteckter Dissens (§ 155 BGB) a) Keine Einigung über Nebenpflicht: Leistungsort

Lösungsskizze Fall 5 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Material_WS0809/ws0809_rep_l...
Annahme (§ 147 BGB). Dieses Angebot ist von J aber nicht angenommen worden. Ein wirksamer Vertrag ist damit nicht zustande gekommen.12. 3. Fraglich ist, ob sich aus § 155 BGB etwas anderes ergibt.13. § 155 BGB findet aber nur Anwendung, wenn der Dissens

Dissens (= Einigungsmangel ) § 155 BGB Problem: Abgrenzung zu ...

http://www.theo-engels.de/vwa/bgb/4-4_US-Dissens.pdf
Dissens (= Einigungsmangel ) § 155 BGB. Problem: Abgrenzung zu den Fällen der §§ 269 ff BGB. ( vgl. Brox BGB AT Rz. 212). 1.) Fallgruppe. 1: WE sind objektiv mehrdeutig. (schweizer oder belgische Franken). →→→→→→→→→. => kein Vertrag. 2.) Fallgruppe. 2: d

Prüfung eines vertraglichen Primäranspruchs

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
essentialia negotii), d.h Vorliegen entsprechender Willenserklärungen (§§ 145 ff. BGB), ggf. Auslegung dieser Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) und deren Zugang (§§ 130 ff. BGB); kein Dissens (§§ 154, 155 BGB). 2. Ggf. wirksame Stellvertretung (§§ 164


Webseiten zum Paragraphen

§§ 154, 155 BGB: Ein Überblick zu Konsens und Dissens - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7%C2%A7-154-155-bgb/
30.07.2015 - Der folgende Beitrag erklärt, welche Konsequenzen ein Konsens oder Dissens beim Vertragsabschluss haben kann.

§ 155 BGB - Versteckter Einigungsmangel - openJur

https://openjur.de/g/bgb/155.html
155 Versteckter Einigungsmangel →. Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehme

jura-basic (Lexikon: Dissens Versteckter-Einigungsmangel ...

http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=6&find=Dissens__Versteckter-...
... durch Verhören oder Verlesen. Liegt ein versteckter Dissens vor, kommt wegen der fehlenden Willensübereinstimmung ein Vertrag grundsätzlich nicht zustande. Ein Vertrag kann zustande kommen, sofern anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag auch oh

BGB § 155 Versteckter Einigungsmangel - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_155/
20.07.2017 - Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte. Titel 3: Vertrag. § 155 Versteckter Einigungsmangel. Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichk

§ 155 BGB Versteckter Einigungsmangel - MeinRechtsportal.de

http://www.meinrechtsportal.de/?739
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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 3: Vertrag › § 155

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 155 BGB
    § 155 Abs. 1 BGB oder § 155 Abs. I BGB

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