Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde.
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https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Vgl. §§ 150, 155 BGB. Fall 4 „Der Hausbau“. K erwarb ein von der X noch fertig zu stellendes Haus zum Preis von 580.000 Euro. Die Baubeschreibung, die zum Gegenstand des notariellen Vertrags gemacht wurde, sah als Kellerabgang im Giebelbereich "eine Trep
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_05_4.pdf
25.11.2009 - Beurkundungsverlangen: Auslegungsregel des Abs. 1 gilt auch für den Fall, dass eine der Parteien die Beurkundung des beabsichtigten Vertrages verlangt. (§ 154 II BGB). 2. Versteckter Dissens (§ 155 BGB) a) gilt nur für Einigungsmangel über Z
http://www.marco-wicklein.de/BGB-AT/Loesung_Fall_3.pdf
mente: üblicherweise erwartet ein Besteller Lieferung der Ware ; § 269 I BGB steht nicht entgegen, da hier „andere Umstände“ c) Ergebnis: Keine Übereinstimmung. 3. Problem: versteckter Dissens (§ 155 BGB) a) Keine Einigung über Nebenpflicht: Leistungsort
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Material_WS0809/ws0809_rep_l...
Annahme (§ 147 BGB). Dieses Angebot ist von J aber nicht angenommen worden. Ein wirksamer Vertrag ist damit nicht zustande gekommen.12. 3. Fraglich ist, ob sich aus § 155 BGB etwas anderes ergibt.13. § 155 BGB findet aber nur Anwendung, wenn der Dissens
http://www.theo-engels.de/vwa/bgb/4-4_US-Dissens.pdf
Dissens (= Einigungsmangel ) § 155 BGB. Problem: Abgrenzung zu den Fällen der §§ 269 ff BGB. ( vgl. Brox BGB AT Rz. 212). 1.) Fallgruppe. 1: WE sind objektiv mehrdeutig. (schweizer oder belgische Franken). →→→→→→→→→. => kein Vertrag. 2.) Fallgruppe. 2: d
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
essentialia negotii), d.h Vorliegen entsprechender Willenserklärungen (§§ 145 ff. BGB), ggf. Auslegung dieser Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) und deren Zugang (§§ 130 ff. BGB); kein Dissens (§§ 154, 155 BGB). 2. Ggf. wirksame Stellvertretung (§§ 164
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7%C2%A7-154-155-bgb/
30.07.2015 - Der folgende Beitrag erklärt, welche Konsequenzen ein Konsens oder Dissens beim Vertragsabschluss haben kann.
https://openjur.de/g/bgb/155.html
155 Versteckter Einigungsmangel →. Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehme
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=6&find=Dissens__Versteckter-...
... durch Verhören oder Verlesen. Liegt ein versteckter Dissens vor, kommt wegen der fehlenden Willensübereinstimmung ein Vertrag grundsätzlich nicht zustande. Ein Vertrag kann zustande kommen, sofern anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag auch oh
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_155/
20.07.2017 - Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte. Titel 3: Vertrag. § 155 Versteckter Einigungsmangel. Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichk
http://www.meinrechtsportal.de/?739
155 BGB Versteckter Einigungsmangel . MeinRechtsportal.de - Rechtsberatung, Diskussionsforum, Ratgeber und News.