§ 154 BGB, Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
Paragraph 154 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.


(2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.


Benachbarte Paragraphen


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Verhandlungsprotokolle - WEKA MEDIA

http://www.weka.de/oldmediadb/000001478.doc
154 BGB Offener Einigungsmangel. (1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen.


PDF Dokumente zum Paragraphen

BGB P5 Folien T4 - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_05_4.pdf
25.11.2009 - Beurkundungsverlangen: Auslegungsregel des Abs. 1 gilt auch für den Fall, dass eine der Parteien die Beurkundung des beabsichtigten Vertrages verlangt. (§ 154 II BGB). 2. Versteckter Dissens (§ 155 BGB) a) gilt nur für Einigungsmangel über Z

Beispiel 2

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/bgbatws1617/BGB_AT...
Vorlesung BGB-AT. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 29. Gesetzliche Regelungen zur Form. • § 125 Satz 1 BGB: Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. • § 154 Abs. 2 BGB: Ist eine Beurkundung des beabsichtig

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

http://wwwa.jura.uni-tuebingen.de/schiemann/mueller/materialien/fallbesprechung...
Vorsicht: kein Fall des § 155 BGB! II. Ergebnis. Wirksamer Vertrag (-). Abwandlung 1: Anspruch auf Gebrauch und Überlassung gem. § 535 Abs. 1? - Einigung über essentialia negotii (+). - Problem: erkanntermaßen keine Einigung über Kaution. - Offener Disse

BGH, Urt. v. 24. Juli 1998 - V ZR 74-97, NJW 1998, 3196 ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat107.pdf
Wesentliche Aussagen: Nach §154 BGB ist ein Vertrag nicht wirksam geschlossen, wenn sich die Parteien erkennbar über einen wesentlichen Vertragspunkt nicht geeinigt haben (offener Dissens). Übereinstimmende. Willenserklärungen erfordern jedoch nicht, das

Vertraglicher Primäranspruch

http://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/ls-gschulze/assets/Pruefungsuebers...
dd. kein Widerruf, § 130 I 2 BGB ee. Rechtzeitigkeit der Annahme (§§ 147, 148, 149, 150 BGB) ff. Annahmefähigkeit, § 153 BGB gg. inhaltliche Übereinstimmung, § 150 BGB c. kein Dissens, §§ 154, 155 BGB. 2. keine rechtshindernden Einwendungen. = Wirksamkei


Webseiten zum Paragraphen

§§ 154, 155 BGB: Ein Überblick zu Konsens und Dissens - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7%C2%A7-154-155-bgb/
30.07.2015 - Der folgende Beitrag erklärt, welche Konsequenzen ein Konsens oder Dissens beim Vertragsabschluss haben kann.

Schriftform – Parteivereinbarung / 1.2 Beurkundungsabrede - Haufe

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/schriftform-parteivereinbarung-...
Die Parteien können aber auch eine Beurkundungsabrede i. S. v. § 154 Abs. 2 BGB treffen. Eine solche Beurkundungsabrede hat zur Folge, dass der Vertrag erst zustande kommt, wenn die Schriftform erfüllt ist. Wird die konstitutive Schriftform nicht beachte

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 154 – Offener ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung üb

recht.de • Thema anzeigen - z.B. §154 BGB - was meint "Beurkundung"?

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=66&t=265151
Hallo, hier mal für den Fachmann eine wahrscheinlich einfache Frage: Was ist gemeint (hier z.B. im Sinne des §154 BGB) in einem Gesetzestext, wenn von "Beurkundung" die Rede ist? (Also ist jede Verschriftlichung im Sinne einer Unterschriebenen Privaturku

BGB § 154 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_154/
20.07.2017 - 154 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung. (1) 1Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 3: Vertrag › § 154

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 154 BGB
    § 154 Abs. 1 BGB oder § 154 Abs. I BGB
    § 154 Abs. 2 BGB oder § 154 Abs. II BGB

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