Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/lehrveranstaltungen/20082009/...
133, 157 BGB würde ein objektiver Empfänger in der Situation des B verstehen, dass A seinen Opel Astra für 1000 € an ihn verkaufen will und B dem nur noch zustimmen muss. (Subsumtion). Das Schreiben des A ist damit ein Angebot zum Abschluss eines Kaufver
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Zur Vertiefung: Christensen, Die Kanones der Auslegung als Hilfsmittel für die Entscheidung von Bedeutungskonflikten, JA 2004, 74; Cordes, Der Haakjöringsköd-Fall, Jura 1991, 352 - 357; Czeguhn, Auslegung einer Willenserklärung, Auslegung von Verträgen,
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/bgb_at/08_Auslegg_WE_sowie_Dissens/133-15...
Meub, Zivilrecht, AT/133-157.ueb.doc. Die Auslegung einer Willenserklärung, §§ 133, 157 BGB. Ist der äußere Erklärungstatbestand einer (oder mehrerer) Willenserklärung(en) missverständlich, undeutlich oder gar widersprüchlich, gilt: • Wird der wirkliche
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_at/pdf/Auslegung_Recht...
133 BGB, Auslegung von Willenserklärungen: Ermittlung des wirklichen Willens maßgeblich. § 157 BGB, Auslegung von Verträgen: nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte. Verhältnis von §§ 133, 157 BGB: gegenseitige Ergänzung, nebeneinander
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/BGBATAuslegung.pdf
133 BGB (Auslegung einer Willenserklärung). Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. § 157 BGB (Auslegung von Verträgen). Verträge sind so auszulegen, wie Tr
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEbe...
Die Willenserklärung ist der Ausdruck des inneren Willens des. Erklärenden. Ist die Willensbekundung nicht eindeutig, so muss der wirkliche Wille anhand der Umstände des Einzelfalls gefunden werden. Man spricht hier von Auslegung, §§ 133, 157 BGB. 1. Nor
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lepsius/veranstaltungen/l...
Fraglich ist jedoch, ob es sich bei diesem Verhalten überhaupt um eine Willenserklärung des V handelt. Als solche müsste sie zumindest die äußeren Elemente eines Handlungs- und Rechtsbindungswillens enthalten. Ob dies der Fall ist, ist im Wege der Ausleg
https://www.lecturio.de/magazin/auslegung-willenserklaerung-vertrag/
Häufig kommt es vor, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss vollkommen andere Vorstellungen hatten, als ihr Vertragspartner. Dies wird leider oft erst zu spät bemerkt. Auch sonst ist oft nicht klar, wie eine bestimmte Aussage mit Rechtswirkung auf
http://www.juraindividuell.de/artikel/rechtsgeschaeftslehre-teil-2-auslegung-vo...
29.06.2016 - 133, 157 BGB. Obgleich eigentlich § 133 BGB aussagt, dass der wirkliche Wille darüber entscheiden soll wie eine Erklärung zu verstehen ist, beinhaltet bei Verträgen § 157 BGB eine speziellere Regelung. Insofern müssen die Vorschriften also z
https://openjur.de/g/bgb/157.html
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. ...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. A. Normzweck und Verhältnis zu § 133. Rz. 1 § 157 ist im Zusammenhang mit § 133 zu lesen. Weder ist § 133 beschränkt auf die Auslegung von Wi
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91809.htm
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.