(1) Wer unter einer aufschiebenden Bedingung berechtigt ist, kann im Falle des Eintritts der Bedingung Schadensersatz von dem anderen Teil verlangen, wenn dieser während der Schwebezeit das von der Bedingung abhängige Recht durch sein Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt.
(2) Den gleichen Anspruch hat unter denselben Voraussetzungen bei einem unter einer auflösenden Bedingung vorgenommenen Rechtsgeschäft derjenige, zu dessen Gunsten der frühere Rechtszustand wieder eintritt.
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https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ws_08...
Vorliegen einer OHG (§ 128 HGB); Verbindlichkeit der OHG (§ 128 HGB); Gesellschaftereigenschaft der B (§ 128 HGB); Haftung für Altverbindlichkeiten (§ 160 I HGB); Entstehen d. Verbindlichkeit während d. Zugehörigkeit der B zur OHG? Ausschluss der Haftung
https://www.alpmann-schmidt.de/PDF/Probeklausur_1Ex.pdf
17.11.2014 - Vertreter/Bote ohne Macht; Handeln unter fremdem Namen, Min- derjähriger ohne Zustimmung; Rückforderung bei nichtiger Verfü- gung bzw. Verpflichtung; § 854 Abs. 2 BGB vs. § 929 S. 2 BGB. A 160. 01.12.2014. 1. Frage: Kann H das Mofa von A zur
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130100/Faelle_und_Loesungen.pdf
i.V.m. 160 I 1 HGB: ergeben. 1. Gesellschaftsverbindlichkeit (Kaufvertrag) (+). 2. Grundsätzlich Haftung der Gesellschafter nach § 128 HGB analog, N aber nicht mehr Gesellschafter; dies führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sie wird fortgesetzt: §
https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
Personengesellschaft. - Ausscheidender Gesellschafter -. Nachhaftung begrenzt nach § 160 HGB (für BGB-Gesell- schaft i.V.m. § 736 Abs. 2 BGB). • auf vor Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten. (selbstverständlich). • fällig geworden binnen fünf Jahren
http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/wurmnest/lehre_studium/...
1 Aus § 160 HGB, der gem. § 736 II BGB für die GbR sinnge- mäß gilt, ergibt sich, dass es entscheidend nur auf den Zeitpunkt der Begründung der Gesellschaftsverbindlichkeit ankommt. Also selbst wenn ein Gesellschafter ausscheidet, bleibt ein begründe- te
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/20__13427_Dr._Philipp_Hammerich_UEbe...
Für bei Ausscheiden bereits bestehende Verbindlichkeiten: Nach beiden Ansichten weiterhin Haftung, aber gem. §§ 736 II BGB, 160 HGB auf 5 Jahre begrenzt (mat. Ausschlussfrist, d.h. bei Ablauf erlischt der Anspr.). Fristbeginn: Kenntnis des Gläubigers vom
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_160/
20.07.2017 - ... 158 Aufschiebende und auflösende Bedingung · § 159 Rückbeziehung · § 160 Haftung während der Schwebezeit · § 161 Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit · § 162 Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts · § 16
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/bedingun.htm
Für den Fall, dass es sich bei dem bedingten Rechtsgeschäft um ein Verpflichtungsgeschäft handelt, wird der Vorschrift des § 160 Abs. 1 BGB allgemein lediglich klarstellende Bedeutung beigemessen (vgl. etwa Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 160 – Haftung während der. (1) Wer unter einer aufschiebenden Bedingung berechtigt ist, kann im Falle des Eintritts der Bedingung Schadensersatz von dem anderen Teil verlangen, wenn dieser während der Schweb
https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/haftung-verbindlichke...
Ausgeschiedene Gesellschafter haften entsprechend den Bestimmungen zu den Personenhandelsgesellschaften (§ 736 Abs. 2 BGB i.V.m. § 160 HGB). Für den Beginn der fünfjährigen Enthaftungsfrist kann mangels Eintragung des Ausscheidens eines GbR-Gesellschafte
http://www.juraindividuell.de/artikel/grosser-bgb-schein-anspruchsgrundlagen/
20.02.2016 - Vorliegend erfolgt eine Aufstellung der gängigsten Anspruchsgrundlagen im BGB. Es sind nicht alle Anspruchsgrundlagen erfasst, da der Artikel als Markierungshilfe dienen soll. Dies erleichtert die Anspruchsfindung in der BGB-Klausur. Die Ans