Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.
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https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
156 BGB handeln. Bei Versteigerungen ist das Gebot das Vertragsangebot des Bieters, der Zuschlag die Annahmeerklärung des Versteigerers (vgl. BGHZ 138, 339, 342). Fraglich ist zunächst, ob die hier durchgeführte Online-Auktion den Tatbestand einer Verste
https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/schanze/schanze_vermat/w...
BGB). Vertrag bei Versteigerung = Gebot + Zuschlag (§ 156 BGB). BGH: Kein Vertragsschluss nach § 156 BGB, weil auf das. Gebot des Klägers kein Zuschlag erfolgt ist. Der Vertrag kommt mit dem Höchstbietenden durch Ablauf der festgelegten Auktionszeit zust
http://archiv.jura.uni-saarland.de/redaktion/eBay-Vortrag.pdf
a) Online-Auktionen als „echte“ Versteigerungen. Kennzeichen der „echten“ Versteigerung im Sinne von § 156 BGB ist, dass der Vertrag zwischen dem Einlieferer der zur Versteigerung stehenden Sache und dem Bieter durch den Zuschlag zustan- de kommt, § 156
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/Konversat...
a) Anwendbarkeit von § 156 BGB? Da V sich aber einer Plattform für Internetversteigerungen bedient hat, könnte die. Sondervorschrift des § 156 BGB zur Anwendung gelangen, wonach ein Vertrags- schluss bei („klassischen“) Versteigerungen erst durch Gebot u
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lepsius/veranstaltungen/l...
Vertragsschluss bei Internetauktion. Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag durch zwei kongruente. Willenserklärungen, Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. BGB. Vorliegend könnte dies jedoch durch § 156 BGB modifiziert sein. Zu untersuchen ist, ob § 156
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/bgbat/bgbat35.pdf
03.11.2004 - nach §312d IV Nr. 5 BGB für solche Fernabsatzverträge, die in der Form von Versteigerungen (§156. BGB) geschlossen werden. Nach § 156 Satz 1 BGB kommt bei einer Versteigerung der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Der Zuschlag ist die
http://www.juraindividuell.de/klausuren/vertragsschluss-bei-internetauktionen-k...
26.03.2011 - Zustandekommen von Verträgen bei Online-Auktionen unter Einbeziehung von § 156 BGB.
https://www.internetrecht-rostock.de/bgh-ebay.htm
03.11.2004 - Das Widerrufs- oder Rückgaberecht ist gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen, wenn der Fernabsatzvertrag in Form von Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB geschlossen wird. Auf erstem Blick könnte man annehmen, dass eine eBay-Auktion
https://openjur.de/g/bgb/156.html
Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung o ...
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91808.htm
Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Bei Versteigerungen iSv § 156 ist das Ausrufen des Versteigerungsguts (Ausgebot) nur eine invitatio ad offerendum. Entspr stellt ein Gebot einen Antrag iSd § 145 dar, der durch den Zuschlag angenommen wird. Hieraus ergibt sich, dass kein Anspruch auf den