§ 153 BGB, Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden
Paragraph 153 Bürgerliches Gesetzbuch

Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, dass der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, dass ein anderer Wille des Antragenden anzunehmen ist.


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I. Anspruch S gegen B auf Herausgabe aus § 985 BGB 1 ...

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
des P! → Lösung über § 130 II BGB, daher Zugang ebenfalls (+) cc. kein Widerruf nach § 130 I 2 BGB (wäre S theoretisch möglich gewesen!) (2) Annahme seitens B durch Vertreter F? a. Willenserklärung? • Annahme nach Tod des Antragenden möglich? → wegen § 1

Vorlage Titelblatt DIN A4 mit Siegel

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lepsius/veranstaltungen/l...
Auf die Vorschrift des § 130 Abs. 2 BGB kommt es im Fall nicht an, weil das Angebot des L der M bereits vor dem Tod des L zugegangen ist. §. 130 Abs. 2 BGB befasst sich allein mit dem Zeitraum zwischen Abgabe und Zugang der. Willenserklärung2. 2. Annahme

Prof. Dr. Thomas Hoeren: IT-Recht - Universität Münster

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skript_IT_Sta...
bb) Rücktritt und Minderung .................................................................................. 150 cc) Aufwendungs- und Schadensersatz .................................................................. 152 b) Einheitliche Rückabwicklung b

Lernen in Fällen: Allgemeiner Teil des BGB - Toc - Beck Shop

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des Antragenden; Kenntnis des Vertragspartners von den Umständen des § 153 BGB. Fall 8: Schweigen. 93. Das Schweigen im Rechtsverkehr, die Grundregeln; Annahme eines Antrags unter geänderten Bedingungen im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB; Grundsatz der Privat

Infoblatt - KfW

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rder...
... in Abs. 1 genannten Programmmerkblattes. „Energieeffizient Bauen (153)“ zum Nachweis des vereinbarten KfW-. Energieeffizienzhausniveaus zu erstellen oder zu beschaffen und diese Unterlagen dem. Erwerber bis zum [vereinbartes Datum eintragen], spätest


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Annahme - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

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Ob dies der Fall ist, muss durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) sowohl des Antrags wie der auf ihn folgenden Willenserklärung der anderen Partei ermittelt werden. Dies wird in .... Nach der herrschenden Meinung handelt es sich bei dem "Willen" im Sinne des

§ 153 BGB - Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden - openJur

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Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, dass der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, da ...

Definitionen zum § 153 BGB | SmartJura

https://smartjura.de/BGB/153/
Eine Definition und Erklärung zum § 153 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Jurawelt-Forum • Thema anzeigen - Unterschied §153 und §130 Abs. 2 BGB

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=54463
Ich hatte mir das so gedacht: §130 II setzt in einem früheren Stadium an, sprich eine Willenserklärung muss ja erst wirksam geworden sein, damit sie angenommen werden kann (§153) Kann man bei §153 auch so argumentieren, dass eine Annahme an sich ja auch

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 153 – Tod oder ...

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Gesetzestext Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, dass der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, dass ein anderer Wille des Antragenden anzunehmen ist. A. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Ant


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 3: Vertrag › § 153

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 153 BGB
    § 153 Abs. 1 BGB oder § 153 Abs. I BGB

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