Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, dass der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, dass ein anderer Wille des Antragenden anzunehmen ist.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
des P! → Lösung über § 130 II BGB, daher Zugang ebenfalls (+) cc. kein Widerruf nach § 130 I 2 BGB (wäre S theoretisch möglich gewesen!) (2) Annahme seitens B durch Vertreter F? a. Willenserklärung? • Annahme nach Tod des Antragenden möglich? → wegen § 1
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lepsius/veranstaltungen/l...
Auf die Vorschrift des § 130 Abs. 2 BGB kommt es im Fall nicht an, weil das Angebot des L der M bereits vor dem Tod des L zugegangen ist. §. 130 Abs. 2 BGB befasst sich allein mit dem Zeitraum zwischen Abgabe und Zugang der. Willenserklärung2. 2. Annahme
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skript_IT_Sta...
bb) Rücktritt und Minderung .................................................................................. 150 cc) Aufwendungs- und Schadensersatz .................................................................. 152 b) Einheitliche Rückabwicklung b
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/9783415055131_Schwabe_BGB-A...
des Antragenden; Kenntnis des Vertragspartners von den Umständen des § 153 BGB. Fall 8: Schweigen. 93. Das Schweigen im Rechtsverkehr, die Grundregeln; Annahme eines Antrags unter geänderten Bedingungen im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB; Grundsatz der Privat
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rder...
... in Abs. 1 genannten Programmmerkblattes. „Energieeffizient Bauen (153)“ zum Nachweis des vereinbarten KfW-. Energieeffizienzhausniveaus zu erstellen oder zu beschaffen und diese Unterlagen dem. Erwerber bis zum [vereinbartes Datum eintragen], spätest
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/annahme.htm
Ob dies der Fall ist, muss durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) sowohl des Antrags wie der auf ihn folgenden Willenserklärung der anderen Partei ermittelt werden. Dies wird in .... Nach der herrschenden Meinung handelt es sich bei dem "Willen" im Sinne des
https://openjur.de/g/bgb/153.html
Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, dass der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, da ...
https://smartjura.de/BGB/153/
Eine Definition und Erklärung zum § 153 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=54463
Ich hatte mir das so gedacht: §130 II setzt in einem früheren Stadium an, sprich eine Willenserklärung muss ja erst wirksam geworden sein, damit sie angenommen werden kann (§153) Kann man bei §153 auch so argumentieren, dass eine Annahme an sich ja auch
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, dass der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, dass ein anderer Wille des Antragenden anzunehmen ist. A. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Ant