§ 150 BGB, Verspätete und abändernde Annahme
Paragraph 150 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.


(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Lernsituation - ISB Bayern

https://www.isb.bayern.de/download/19203/teil_4.doc
147 II BGB. Antrag unter Anwesenden: sofort § 147 I BGB (das gilt auch für Telefongespräche). befristetem Antrag: innerhalb der gesetzten Frist, § 148 BGB. Durch eine verspätete Annahme (150 I BGB) oder die Annahme unter Änderungen (150 II BGB) erlischt


PDF Dokumente zum Paragraphen

Fall X (Zustandekommen eines Vertrages) - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Becker/AG_Woche4-Faelle1-7_1...
Rechtsfolge einer verspäteten Annahmeerklärung wäre es nach § 150 Abs. 1 BGB, dass die Annahme als neuer Antrag gelten würde, der seinerseits angenommen werden müsste. Die Dauer der Annahmefrist bestimmt sich nach den §§ 147 ff. BGB. Nach § 147. BGB gelt

Der Vertragsschluss nach den §§ 145 ff

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
Def.: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit. Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei. Personen besteht. Dabei wird die zeitlich früher abgegebene Willenserklärung. Antrag (§ 145 BGB) bz

BGB AT - Fall 2 - Lösung - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Kuhn/Loesungen-ws-04-05/Fal...
keine vorbehaltslose Annahme; gemäß § 150 II Teil 1 BGB gilt dies als Ablehnung des. Angebots. 3. Neues Angebot des K gemäß § 150 II Teil 2 BGB. „Annahme mit Änderungen“ = Ablehnung verbunden mit neuem Angebot. Angebot des K lautet: • Parteien: K und V.

BGB P5 Folien T2 - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_05_2.pdf
18.11.2009 - Angebot K. - Annahme V unter Abänderungen =Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. (§ 150 Abs. 2 BGB). - Rechtsfolgen: Erlöschen des Antrags des K gem. § 146 BGB (= K nicht mehr gebunden); K kann aber Antrag des V (2.300.- €) annehmen. b

Arbeitsgemeinschaft zum BGB-AT: 1. Übungsklausur. WS 2006/07 1 ...

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2006/ws/ag-bgbat/loesung1...
133, 157 BGB. Diesen Antrag müsste nunmehr K angenommen haben. K bietet indes 2.500 € und lehnt den Antrag des V damit ab, § 150 Abs. 2. BGB.14. 4. Ein erneuter Antrag des K könnte in dessen Gebot über 2.500 € liegen. Diese Erklärung unterscheidet sich v


Webseiten zum Paragraphen

§ 150 BGB, Verspätete und abändernde Annahme - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/150
(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. § 149 BGB, Verspätet zugegangene Annahmeerklärung · § 151

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 150 – Verspätete ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. A. Verspätete Annahme, Abs 1. Rz. 1 Die gem

§ 150 BGB - Verspätete und abändernde Annahme - openJur

https://openjur.de/g/bgb/150.html
150 Verspätete und abändernde Annahme →. (1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

§ 150 BGB Verspätete und abändernde Annahme Bürgerliches ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91802.htm
(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

BGB § 150 Verspätete und abändernde Annahme - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_150/
20.07.2017 - ... 148 Bestimmung einer Annahmefrist · § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung · § 150 Verspätete und abändernde Annahme · § 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber den Antragenden · § 152 Annahme bei notarieller Beurkundung · § 153 Tod o


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 3: Vertrag › § 150

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 150 BGB
    § 150 Abs. 1 BGB oder § 150 Abs. I BGB
    § 150 Abs. 2 BGB oder § 150 Abs. II BGB

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