(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
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https://www.isb.bayern.de/download/19203/teil_4.doc
147 II BGB. Antrag unter Anwesenden: sofort § 147 I BGB (das gilt auch für Telefongespräche). befristetem Antrag: innerhalb der gesetzten Frist, § 148 BGB. Durch eine verspätete Annahme (150 I BGB) oder die Annahme unter Änderungen (150 II BGB) erlischt
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Becker/AG_Woche4-Faelle1-7_1...
Rechtsfolge einer verspäteten Annahmeerklärung wäre es nach § 150 Abs. 1 BGB, dass die Annahme als neuer Antrag gelten würde, der seinerseits angenommen werden müsste. Die Dauer der Annahmefrist bestimmt sich nach den §§ 147 ff. BGB. Nach § 147. BGB gelt
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
Def.: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit. Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei. Personen besteht. Dabei wird die zeitlich früher abgegebene Willenserklärung. Antrag (§ 145 BGB) bz
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Kuhn/Loesungen-ws-04-05/Fal...
keine vorbehaltslose Annahme; gemäß § 150 II Teil 1 BGB gilt dies als Ablehnung des. Angebots. 3. Neues Angebot des K gemäß § 150 II Teil 2 BGB. „Annahme mit Änderungen“ = Ablehnung verbunden mit neuem Angebot. Angebot des K lautet: • Parteien: K und V.
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_05_2.pdf
18.11.2009 - Angebot K. - Annahme V unter Abänderungen =Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. (§ 150 Abs. 2 BGB). - Rechtsfolgen: Erlöschen des Antrags des K gem. § 146 BGB (= K nicht mehr gebunden); K kann aber Antrag des V (2.300.- €) annehmen. b
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2006/ws/ag-bgbat/loesung1...
133, 157 BGB. Diesen Antrag müsste nunmehr K angenommen haben. K bietet indes 2.500 € und lehnt den Antrag des V damit ab, § 150 Abs. 2. BGB.14. 4. Ein erneuter Antrag des K könnte in dessen Gebot über 2.500 € liegen. Diese Erklärung unterscheidet sich v
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/150
(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. § 149 BGB, Verspätet zugegangene Annahmeerklärung · § 151
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. A. Verspätete Annahme, Abs 1. Rz. 1 Die gem
https://openjur.de/g/bgb/150.html
150 Verspätete und abändernde Annahme →. (1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91802.htm
(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_150/
20.07.2017 - ... 148 Bestimmung einer Annahmefrist · § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung · § 150 Verspätete und abändernde Annahme · § 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber den Antragenden · § 152 Annahme bei notarieller Beurkundung · § 153 Tod o