(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
Ein Kaufvertrag wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot (§ 145 BGB) und Annahme (§ 147 BGB) geschlossen. a) Ein wirksames Angebot des A könnte in der Auszeichnung und Aufstellung der Uhr in seinem Schaufenster zum Preis von 75,- € li
https://www.isb.bayern.de/download/19203/teil_4.doc
146 BGB. Rechtzeitig bedeutet bei. unbefristetem Antrag unter Abwesenden: bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antragende unter regelmäßigen Umständen mit der Annahme rechnen kann: 2 x Beförderungsweg. + Bearbeitungs- und Überlegungsfrist. + bekannte verzöge
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Becker/AG_Woche4-Faelle1-7_1...
Bei einer mündlichen Erklärung unter. Anwesenden ist von Zugang auszugehen, wenn der Erklärungsempfänger die. Erklärung vernommen hat (sog. Vernehmungstheorie). Aus § 147 Abs.1 Satz 2 BGB ergibt sich, dass dies auch für den Fall gilt, dass der. Antrag mi
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
BGB. Def.: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit. Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von ... 147 II BGB. •. § 148 BGB. •. § 149 BGB d. Kein Widerruf (§ 130 I 2 BGB). III. Inhaltliche Übereinstimmung =
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEb...
a. Durch Ablehnung des Angebots: § 146 BGB b. Als Ablehnung gelten auch: - § 150 II BGB: Annahme unter Änderungen (Ablehnung des. Angebots, Abgabe eines neuen Angebots mit dem geänderten. Inhalt). - § 150 I BGB: verspätete Annahme (zur Frage, wann eine A
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/binder/lehrveranstal...
rechnen, sodass grundsätzlich das Angebot nach § 147 II BGB erloschen wäre. bb) Setzen einer Annahmefrist. Nach § 148 BGB gilt allerdings dann etwas Abweichendes zu § 147 BGB, wenn der. Antragende eine Annahmefrist gesetzt hat. Dies ist vorliegend erfolg
https://www.wuppertal.de/microsite/bsi/medien/bindata/bgb2_loes.pdf
Dann müsste V gemäß § 145 BGB noch an das Angebot gebunden gewesen sein. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus den §§ 146 bis 149 BGB. Nach § 146 BGB muss die Annahme rechtzeitig erfolgt sein. Wann eine Annahme rechtzeitig erfolgt ist, ergibt sich aus de
http://www.jura-basic.de/recht/?Vertrag_Annahmefrist
... so kann der Annehmende die Annahme nur innerhalb dieser Frist vornehmen (vgl. § 148 BGB). Hat der Antragende keine Annahmefrist bestimmt, dann ist die Dauer der Annahmefrist vom Einzelfall abhängig (§ 147 BGB). Antrag gegenüber einem Anwesenden. Antr
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vertragsabschluss-an...
Begriff BGB § 147 Abs. 2 Bis zu welchem Zeitpunkt ein Vertragsangebot unter Abwesenden angenommen werden konnte, unterliegt tatrichterlichem Ermessen. Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermes
http://mariusebertsblog.com/betriebswirt-ihk/annahmefrist-%C2%A7-147-bgb/
04.06.2014 - IHK-Prüfung entschlüsselt (Annahmefrist § 147 BGB). Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen, und wir klären in diesem kleinen Video den Paragraf 147 BGB, und das ist die Annahmefrist.
https://openjur.de/g/bgb/147.html
147 Annahmefrist →. (1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag. (2) Der einem Abwesenden ge
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_147/
20.07.2017 - ... 145 Bindung an den Antrag · § 146 Erlöschen des Antrags · § 147 Annahmefrist · § 148 Bestimmung einer Annahmefrist · § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung · § 150 Verspätete und abändernde Annahme · § 151 Annahme ohne Erklärung ge